Flugchaos in Italien: Luftverkehr teilweise lahmgelegt
Von Katja Fastrich

Der Luftverkehr in und über Italien ist derzeit gestört. Es kann zu Verspätungen und Flugausfällen an allen italienischen Flughäfen kommen.
Laut Medienberichten ist die Flugkapazität um 50 Prozent reduziert
Überflüge sowie landesweite Starts und Landungen betroffen
24-Stunden-Streik bei Easyjet verschärft die Situation
Flugausfall: Das raten ADAC Rechtsfachleute
Flugchaos in Italien: Wegen Störungen im Datenübertragungsnetz der Flugsicherungsdienste ist der Flugverkehr in und über Italien seit mehreren Stunden beeinträchtigt. Dies teilte die Flugsicherungsbehörde Enav in Rom mit.
Seit Freitag, 16. Oktober, 6 Uhr, seien deshalb "Maßnahmen zur Verkehrsteuerung" in Kraft. Dies führt dazu, dass im italienischen Luftraum weniger Flugzeuge abgefertigt würden, zahlreiche Verbindungen wurden gestrichen. Laut italienischen Medienberichten hat sich die Flugkapazität um 50 Prozent reduziert.
Italien: Überflüge, Starts und Landungen betroffen
Betroffen sind sowohl Maschinen, die in Italien starten und landen wollen, als auch Flugzeuge, die Italien überfliegen. Zu den Hintergründen der Störungen äußerte sich die Behörde nicht näher. Einen Hacker-Angriff vermutet sie jedoch nicht: Es sei ausgeschlossen, dass die Störungen auf böswillige Handlungen zurückzuführen sind.
Easyjet-Streik verschärft die Situation
Die Situation verschärft sich an einem ohnehin schon heiklen Tag aufgrund des Streiks der EasyJet-Mitarbeitenden. Die landesweiten Arbeitsniederlegungen dauern 24 Stunden und könnte zusätzlich zu Verspätungen, Flugplanänderungen und sogar Flugausfällen führen, besonders an den Airports Mailand-Malpensa und -Linate sowie Rom-Fiumicino und -Ciampino.
ADAC: Ihre Rechte bei Flugausfällen
Grundsätzlich gilt laut ADAC Rechtsfachleuten: Bei der Annullierung oder erheblichen Ankunftsverspätung von Flügen haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung. Die Airline kann die Zahlung allerdings dann verweigern, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Darunter versteht man Umstände, die weder Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Airline sind, noch von ihr tatsächlich beherrscht werden können und sich die Flugstörung auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht hätte verhindern lassen. Der Ausfall des Datenübertragungs- bzw. IT-Systems einer externen Flugsicherungsorganisation, auf das die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, kann daher einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Das gilt insbesondere, wenn die Störung dazu führt, dass die Flugsicherung den Verkehr einschränken oder Flüge aus Sicherheitsgründen verzögern bzw. aussetzen muss.
Ein Streik des eigenen Personals einer Fluggesellschaft wird hingegen regelmäßig als von dieser beherrschbar eingestuft und führt daher nicht zu einer Entlastung der Fluggesellschaft. Eine Übersicht, wann außergewöhnliche Umstände bejaht wurden, finden Sie unter Naturkatastrophe oder Krieg: Reise kostenlos stornieren? Ein Musterschreiben zur Geltendmachung einer Entschädigung bei der Airline finden Sie unter Entschädigung bei Flugverspätung: Ansprüche von bis zu 600 Euro sichern.
Mit Material von dpa.