Flüge gestrichen wegen Drohnenalarm: Diese Rechte haben Passagiere

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Von Katharina Dümmer

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Menschen ruhen sich nach möglichen Drohnensichtungen am Flughafen München aus. Der Flughafen München hat am Abend wegen möglicher neuer Drohnen-Sichtungen wieder den Betrieb eingestellt.
Flüge gestrichen wegen Drohnenalarm: Am Flughafen München strandeten Anfang Oktober Tausende von Urlaubern© dpa/Enrique Kaczor

Gestrichene Flüge wegen Drohnenalarm an Airports sind kein Einzelfall mehr. Neben deutschen Airports sind immer mehr auch andere europäische Standorte betroffen. Diese Rechte haben Reisende.

  • Update: Gefährdern des Luftverkehrs droht Gefängnis

  • Immer häufiger kurzzeitige Sperrungen an Airports

  • ADAC Fachleute: Vorfälle sind außergewöhnliche Umstände

  • Keine Ausgleichszahlungen, aber Flugkostenerstattung

Immer häufiger werden Drohnen zu einem Problem für den Flugverkehr. Beinahe täglich werden nach Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen kurzzeitig Landebahnen gesperrt oder Flüge für Stunden umgeleitet. Bislang ist unklar, wer für die Drohnenvorfälle verantwortlich ist.

Doch nun will die Regierung härter gegen Gefährder des Luftverkehrs vorgehen.

Drohnen nahe den Flughäfen

Besonders groß waren die Störungen im Oktober 2025 am Münchner Airport. Dort sorgte die Sichtung mehrere Drohnen für ein Reisechaos. Viele Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet. Rund 6500 Passagiere strandeten. Flugausfälle und Verspätungen wegen Drohnenalarm gab es in jüngster Zeit nicht nur in München, Berlin, Bremen und Hannover. Auch Airports in anderen Ländern Europas wie Dänemark, Norwegen, Spanien oder Polen sind immer wieder von Störungen betroffen.

Luftverkehrs-Gefährdern droht Gefängnis

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, Gesetzesänderungen beschlossen, um künftig effektiver reagieren zu können:

Zur Abwehr von Drohnen, die den Flugverkehr beeinträchtigen, sollen die Länder künftig die Bundeswehr um Unterstützung bitten können. Das Verteidigungsministerium soll allein über den Einsatz entscheiden. Bislang musste man sich mit dem Innenministerium abstimmen. Künftig müssen Personen, die den Luftverkehr gefährden, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.

Drohnenabwehr an den Airports

Schon jetzt gibt die EU-Drohnenverordnung einheitliche Regelungen für die Benutzung von Drohnen vor. Und seit Kurzem gibt es auch eine Spezialeinheit der Bundespolizei mit 130 Personen für die Drohnenabwehr, die mit modernster Technik ausgerüstet werden soll. Dafür stehen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Flughäfen bereiten sich auf Drohnen vor, indem sie technische Systeme zur Erkennung, Ortung und Abwehr einsetzen, wie Radar, Kameras und Funkfrequenzerkennung.

Um den Luftraum zu überwachen, sollen nach dem Willen der EU künftig auch 5G-Mobilfunknetze genutzt werden, wie aus einem in Straßburg vorgestellten Aktionsplan hervorgeht. Die Mobilfunknetze ermöglichen laut EU-Kommission eine präzise Echtzeitverfolgung von Flugobjekten und müssten daher angesichts der Bedrohungslage mitgenutzt werden.

Manche Drohnen nutzen demnach SIM-Karten, wodurch sie entdeckt werden könnten. Denkbar ist laut Vorschlag aber auch, 5G-Antennen als eine Art Radar zu nutzen – also von den Drohnen reflektierende Signale zu empfangen und auszuwerten. Zusammen mit Künstlicher Intelligenz sollen die 5G-Netze so auffällige Flugrouten ausmachen und Behörden alarmieren.

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Flugausfälle & Verspätungen: Gibt es Entschädigung?

Gelangen Reisende nicht wie geplant ans Ziel, ist das mehr als ärgerlich. Inwiefern greifen in solchen Fällen die Fluggastrechte für Reisende? Gibt es Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen?

Nach Einschätzung der ADAC Fachleute dürften diese Vorfälle als außergewöhnliche Umstände einzuordnen sein. Das bedeutet: Flughafensperrungen beziehungsweise Flugstreichungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Airlines und hätten sich vermutlich auch nicht durch zumutbare Maßnahmen vermeiden lassen.

Somit können Reisende hier keine Entschädigung durch Ausgleichszahlungen verlangen. Sie haben jedoch Anspruch auf Verpflegung und nötigenfalls auch eine Übernachtungsgelegenheit. Zudem steht ihnen eine Ersatzbeförderung oder Flugkostenerstattung zu.

EU will Fluggastrechte kappen

Die EU plant Änderungen der Fluggastrechte. Diese sehen vor, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können – ein erheblicher Einschnitt in die Ansprüche.