Flüge gestrichen wegen Drohnenalarm: Diese Rechte haben Passagiere

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Menschen ruhen sich nach möglichen Drohnensichtungen am Flughafen München aus. Der Flughafen München hat am Abend wegen möglicher neuer Drohnen-Sichtungen wieder den Betrieb eingestellt.
Flüge gestrichen wegen Drohnenalarm: Am Flughafen München sind Anfang Oktober Tausende von Urlaubern gestrandet© dpa/Enrique Kaczor

Wegen Drohnenalarm wurden am Flughafen München Anfang Oktober viele Flüge gestrichen. Kein Einzelfall. Betroffen von derartigen Vorfällen sind immer wieder auch andere Airports. Diese Rechte haben Reisende.

  • Drohnenalarm in München: Tausende Urlauber gestrandet

  • ADAC Fachleute: Vorfälle sind außergewöhnliche Umstände

  • Keine Ausgleichszahlungen, aber Flugkostenerstattung

Am 3. und 4. Oktober haben mehrere Drohnen am Flughafen München ein Reisechaos verursacht. Viele Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet.

Flüge gestrichen wegen Drohnenalarm

Rund 6500 Passagiere strandeten. Nicht alle wurden in Hotels untergebracht. Hunderte mussten die Nacht in den Terminals auf Feldbetten oder Luftmatratzen verbringen. Sie wurden mit Decken, Getränken und Snacks versorgt.

Flugausfälle und Verspätungen wegen Drohnenalarm gab es in jüngster Zeit nicht nur in München. Auch Airports in anderen Ländern Europas wie Dänemark, Norwegen oder Polen waren von Störungen betroffen. Bislang ist unklar, wer für die Drohnenvorfälle verantwortlich ist.

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Flugausfälle & Verspätungen: Gibt es Entschädigung?

Gelangen Reisende nicht wie geplant ans Ziel, ist das mehr als ärgerlich. Inwiefern greifen in solchen Fällen die Fluggastrechte für Reisende? Gibt es Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen?

Nach Einschätzung der ADAC Fachleute dürften diese Vorfälle als außergewöhnliche Umstände einzuordnen sein. Das bedeutet: Flughafensperrungen beziehungsweise Flugstreichungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Airlines und hätten sich vermutlich auch nicht durch zumutbare Maßnahmen vermeiden lassen.

Somit können Reisende hier keine Entschädigung durch Ausgleichszahlungen verlangen. Sie haben jedoch Anspruch auf Verpflegung und nötigenfalls auch eine Übernachtungsgelegenheit. Zudem steht ihnen eine Ersatzbeförderung oder Flugkostenerstattung zu.

EU will Fluggastrechte kappen

Die EU plant Änderungen der Fluggastrechte. Diese sehen vor, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können – ein erheblicher Einschnitt in die Ansprüche.

Politik will bessere Drohnenabwehr

Drohnen über Deutschland alarmieren Sicherheitsbehörden und Politik. Die Bundesregierung erwägt Gesetzesänderungen, um effektiver reagieren zu können. Bisher gibt die EU-Drohnenverordnung einheitliche Regelungen für die Benutzung von Drohnen vor.