Flüge gestrichen wegen Drohnenalarm: Diese Rechte haben Passagiere
Von Katharina Dümmer

Gestrichene Flüge wegen Drohnenalarm an Airports sind kein Einzelfall mehr. Neben deutschen Airports sind immer mehr auch andere europäische Standorte betroffen. Diese Rechte haben Reisende.
Immer häufiger kurzzeitige Sperrungen an Airports
ADAC Fachleute: Vorfälle sind außergewöhnliche Umstände
Keine Ausgleichszahlungen, aber Flugkostenerstattung
Drohnen nahe den Flughäfen München, Hannover
Immer häufiger werden Drohnen zu einem Problem für den Flugverkehr. Beinahe täglich werden nach Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen kurzzeitig Landebahnen gesperrt oder Flüge für Stunden umgeleitet. Bislang ist unklar, wer für die Drohnenvorfälle verantwortlich ist.
Besonders groß waren die Störungen Anfang Oktober am Münchner Airport. Dort sorgte die Sichtung mehrere Drohnen für ein Reisechaos. Viele Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet. Rund 6500 Passagiere strandeten. Nicht alle konnten in Hotels untergebracht werden. Hunderte mussten die Nacht in den Terminals auf Feldbetten oder Luftmatratzen verbringen.
Flugausfälle und Verspätungen wegen Drohnenalarm gab es in jüngster Zeit nicht nur in München, Berlin, Bremen und Hannover. Auch Airports in anderen Ländern Europas wie Dänemark, Norwegen, Spanien oder Polen sind immer wieder von Störungen betroffen.
Flugausfälle & Verspätungen: Gibt es Entschädigung?
Gelangen Reisende nicht wie geplant ans Ziel, ist das mehr als ärgerlich. Inwiefern greifen in solchen Fällen die Fluggastrechte für Reisende? Gibt es Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen?
Nach Einschätzung der ADAC Fachleute dürften diese Vorfälle als außergewöhnliche Umstände einzuordnen sein. Das bedeutet: Flughafensperrungen beziehungsweise Flugstreichungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Airlines und hätten sich vermutlich auch nicht durch zumutbare Maßnahmen vermeiden lassen.
Somit können Reisende hier keine Entschädigung durch Ausgleichszahlungen verlangen. Sie haben jedoch Anspruch auf Verpflegung und nötigenfalls auch eine Übernachtungsgelegenheit. Zudem steht ihnen eine Ersatzbeförderung oder Flugkostenerstattung zu.
EU will Fluggastrechte kappen
Die EU plant Änderungen der Fluggastrechte. Diese sehen vor, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können – ein erheblicher Einschnitt in die Ansprüche.
Drohnenabwehr an den Airports
Drohnen über Deutschland alarmieren Sicherheitsbehörden und Politik. Die Bundesregierung erwägt Gesetzesänderungen, um effektiver reagieren zu können. Bisher gibt die EU-Drohnenverordnung einheitliche Regelungen für die Benutzung von Drohnen vor.
Flughäfen bereiten sich auf Drohnen vor, indem sie technische Systeme zur Erkennung, Ortung und Abwehr einsetzen, wie Radar, Kameras und Funkfrequenzerkennung. Sie arbeiten mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) zusammen und entwickeln Standardarbeitsanweisungen, die bei Drohnen-Vorfällen greifen, wie die Sperrung von Start- und Landebahnen oder die Umleitung von Flügen.