Ab 1. Juli: Hohe Bußgelder für Punktehandel

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Von Petra Zollner

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Ein Auto fährt neben einer Radarfalle
Zu schnell gefahren und geblitzt? Wer Punkte und Fahrverbote übernehmen lässt, muss künftig mit hohen Bußgeldern rechnen© iStock.com/deepblue4you

Punkte und Fahrverbote konnten bisher oft ohne große Konsequenzen von "Strohmännern" übernommen werden. Ab 1. Juli kann das teure Folgen haben.

  • Gesetzeslücke wird geschlossen

  • Punktehandel künftig strafbar: Hohe Bußgelder

  • ADAC begrüßt Beitrag für mehr Verkehrssicherheit

Zu schnell gefahren und geblitzt? Oder über die rote Ampel gefahren? Wer im Straßenverkehr Punkte im Verkehrsregister in Flensburg sammelt, muss spätestens bei acht Punkten seinen Führerschein abgeben und bekommt ihn auch so schnell nicht wieder. Bisher war es möglich, dass unter bestimmten Umständen eine andere Person die Punkte bzw. ein mögliches Fahrverbot übernimmt. Gewerbliche Agenturen bieten ihre Dienste im Internet an und suchen passende Strohmänner. Die zweite Möglichkeit besteht darin, im privaten Umfeld eine geeignete Person zu finden, der oder die die Strafe auf sich nimmt.

Punktehandel wird strafbar

Wer an einem solchen Punktehandel beteiligt ist, muss in Zukunft mit Konsequenzen rechnen. Zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Der ADAC hat sich seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.