Ab 1. Juli: Hohe Bußgelder für Punktehandel
Von Petra Zollner

Punkte und Fahrverbote konnten bisher oft ohne große Konsequenzen von "Strohmännern" übernommen werden. Ab 1. Juli kann das teure Folgen haben.
Gesetzeslücke wird geschlossen
Punktehandel künftig strafbar: Hohe Bußgelder
ADAC begrüßt Beitrag für mehr Verkehrssicherheit
Zu schnell gefahren und geblitzt? Oder über die rote Ampel gefahren? Wer im Straßenverkehr Punkte im Verkehrsregister in Flensburg sammelt, muss spätestens bei acht Punkten seinen Führerschein abgeben und bekommt ihn auch so schnell nicht wieder. Bisher war es möglich, dass unter bestimmten Umständen eine andere Person die Punkte bzw. ein mögliches Fahrverbot übernimmt. Gewerbliche Agenturen bieten ihre Dienste im Internet an und suchen passende Strohmänner. Die zweite Möglichkeit besteht darin, im privaten Umfeld eine geeignete Person zu finden, der oder die die Strafe auf sich nimmt.
Punktehandel wird strafbar
Wer an einem solchen Punktehandel beteiligt ist, muss in Zukunft mit Konsequenzen rechnen. Zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Der ADAC hat sich seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.