Falsche Straßenseite: Diese Bußgelder drohen Geisterradlern

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Von Petra Zollner

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Ein Radfahrer fährt in Gegenrichtung auf dem Radweg
Verboten: Radfahrer dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem linken Radweg fahren© imago images/Funke Foto Services

Dürfen Radfahrer den linken Radweg benutzen? Welche Bußgelder wann drohen und wer bei einem Unfall Schuld hat.

Ausnahmen für Radeln auf dem linken Radweg

Verkehrsschild, 237, benutzungspflichtiger Radweg, 1000-32Kreuzender Radverkehr
Links radeln ist nur erlaubt, wenn es durch bestimmte Schilderkombinationen freigegeben wird© ADAC

Radfahrer müssen grundsätzlich rechts fahren. Sie dürfen den Radweg auf der linken Seite nur dann nutzen, wenn es explizit erlaubt wird. Das ist dann der Fall, wenn das Fahren in beiden Richtungen durch ein entsprechendes Zusatzschild (zum Beispiel "Radfahrer kreuzen von links und rechts", siehe Bild) in Verbindung mit einem weiß-blauen Radweg-Schild erlaubt ist.

Bußgelder: Das kostet Geisterradeln

Das Befahren eines beschilderten Radwegs (Verkehrszeichen 237, 240, 241) auf der falschen Seite kostet ein Bußgeld von

  • 20 Euro

  • mit Behinderung 25 Euro

  • mit Gefährdung 30 Euro

  • bei Unfall 35 Euro

Unfall mit Falschradler: Wer hat Schuld?

Was, wenn es zum Unfall mit einem Radfahrer auf dem linken Radweg kommt? Der Klassiker: Ein Autofahrer biegt aus einer nicht bevorrechtigten Seitenstraße auf die Vorfahrtstraße ein. Er sieht nur nach links, weil er entsprechende Radfahrer von dort kommend vermutet, und übersieht den Radfahrer, der verbotenerweise auf dem Radweg von rechts kommt.

Tatsächlich behält der Radfahrer sein Vorfahrtsrecht gegenüber einbiegenden Fahrzeugen, auch wenn er den linken Radweg benutzt. Kommt es zu einem Unfall und die Sache landet vor Gericht, trägt der Autofahrer meist den größeren Teil der Schuld. Der Falschradler muss sich aber, je nach Einzelfall, eine Teilschuld anrechnen lassen.

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