Österreich-Urlaub: Einreise, Inzidenz und Corona-Regeln
+++ Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert +++
Der allgemeine, landesweite Lockdown in Österreich ist beendet, für Ungeimpfte gelten allerdings nach wie vor starke Einschränkungen. Das Land hat zudem seine Einreisebestimmungen massiv verschärft. Was Urlauberinnen und Urlauber wissen sollten.
Update: Verschärfte Einreiseregeln, keine Ausnahmen für Tagestouristen
Gültigkeit der Impfzertifikate begrenzt
Österreich weiterhin Hochrisiko-Gebiet
Aktuelle Inzidenz: 212,6 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen
Die Corona-Neuinfektionsrate in Österreich hat ihren Höhepunkt mittlerweile überschritten. Die Inzidenz (Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) liegt landesweit bei 212,6 (Stand: 21. Dezember, Quelle: Johns Hopkins University) – das ist ein niedrigeres Niveau als derzeit in Deutschland.
Überblick Infektionszahlen in Österreich
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Österreich: Das müssen Reisende wissen
Wichtig für die Einreise nach Österreich
Wann man in Österreich als geimpft, geboostert oder genesen gilt
Das gilt bei der Rückkehr nach Deutschland
Kleiner Grenzverkehr nur mit Test
Das müssen Bahn- und Flugreisende beachten
Die wichtigsten Corona-Regeln in Österreich
Einreise nach Österreich
Infos im Überblick | |
|---|---|
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes | JA |
Hochrisiko-Gebiet | JA |
Virusvarianten-Gebiet | NEIN |
Einreiseformular nötig für Geimpfte und Genesene mit PCR-Test bzw. Booster | NEIN |
Einreiseformular nötig für alle anderen | |
Corona-Test für Geimpfte und Genesene mit Booster vor Einreise | NEIN |
Corona-Test für Geimpfte und Genesene ohne Booster vor Einreise | JA, sonst Quarantäne - PCR-Test (max. 72 Stunden) |
Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Geimpfte und Genesene mit PCR-Test bzw. Booster | NEIN |
Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Geimpfte und Genesene ohne PCR-Test bzw. Booster | JA (10 Tage, freitesten jederzeit durch PCR-Test möglich) |
Corona-Test für Ungeimpfte vor Einreise | NEIN, aber sofortige Quarantäne |
Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Ungeimpfte | JA (10 Tage, freitesten nach frühestens 5 Tagen durch PCR-Test möglich) |
Das gilt für Kinder | Unter 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen kein 3G-Nachweis nötig |
Österreich hat seine Einreisebestimmungen massiv verschärft: Vollständig geimpfte und genesene Personen müssen zusätzlich einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder eine Booster-Impfung nachweisen können. Wer das nicht kann, muss bereits vor dem Grenzübertritt das Einreiseformular* ausfüllen und nach der Einreise für 10 Tage in Quarantäne. Diese kann beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.
Einreisende ohne 2G-Nachweis (Impfung oder Genesung) müssen ebenfalls das Einreiseformular ausfüllen und für 10 Tage in Quarantäne. Von dieser können sie sich nach frühestens 5 Tagen freitesten.
Genesene, die innerhalb der letzten 90 Tage mit dem Coronavirus infiziert waren, sind nicht zur Quarantäne verpflichtet, wenn sie dieses ärztliche Zeugnis* (pdf) ausgefüllt vorlegen.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einem Erwachsenen einreisen: Es gelten dieselben Quarantäne-Bestimmungen wie für die erwachsene Begleitperson. Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr gelten die allgemeinen Einreiseregeln mit Booster, PCR-Test oder Quarantäne.
Für Pendlerinnen und Pendler bleibt es bei der gewohnten 3G-Regel.
Weitere Informationen zu den Regeln für die Einreise gibt es auf der Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums*.
Österreich: Wer als geimpft, geboostert oder genesen gilt
Genesen
Wer in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überstanden hat und dies mit einer ärztlichen Bestätigung nachweisen kann, gilt in Österreich als genesen.
Geimpft
Impfstoff mit einer nötigen Dosis (z.B. Johnson & Johnson): Die Impfung gilt ab 21 Tagen nach der Impfung für 270 Tage.
Impfstoff mit zwei nötigen Dosen (z.B. Astrazeneca, Moderna, Biontech): Die beiden Impfungen müssen mindestens 14 Tage auseinanderliegen und die vollständige Impfung gilt ab dem Tag der zweiten Dosis für 270 Tage.
Kreuzimpfungen mit zwei unterschiedlichen Impfstoffen sind möglich und gelten ab dem Tag der zweiten Impfung für 270 Tage.
Genesene: Eine Impfung darf frühestens 21 Tage nach dem positiven PCR-Test stattfinden. Die Impfung gilt für 270 Tage.
Geboostert
Die Booster-Impfung wird grundsätzlich ab dem Tag der Auffrischungs-Impfung anerkannt.
Nach Impfstoffen mit einer nötigen Dosis: Die Booster-Impfung darf frühestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattfinden und gilt für 270 Tage.
Nach Impfstoffen mit zwei nötigen Dosen: Die Booster-Impfung darf frühestens 120 Tage nach der Zweitimpfung stattfinden und gilt für 270 Tage.
Nach einer Genesung und einer Impfung: Frühestens 14 Tage nach der Impfung darf die Booster-Impfung stattfinden, diese gilt für 270 Tage.
Rückkehr aus Österreich nach Deutschland
Österreich wird vom Robert Koch-Institut (RKI) als Hochrisiko-Gebiet eingestuft. Davon ausgenommen sind die Gemeinden Mittelberg/Kleinwalsertal und Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.
Infos im Überblick | |
|---|---|
Anmeldung vor der Rückreise | |
Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Rückkehr | NEIN (Impf- oder Genesenen-Nachweis reicht aus) |
Corona-Test für Ungeimpfte vor Rückkehr | JA - PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden) |
Quarantäne-Pflicht für Geimpfte und Genesene in Deutschland | NEIN |
Quarantäne-Pflicht für Ungeimpfte in Deutschland | JA (10 Tage, freitesten nach 5 Tagen möglich) |
Das gilt für Kinder | Unter 12 Jahren entfällt die Testpflicht, nicht jedoch die Quarantäne-Pflicht: Die Quarantäne endet automatisch nach 5 Tagen |
Weitere Informationen |
Kleiner Grenzverkehr
Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich gibt es keine Ausnahmen: Wer ohne Quarantäne einreisen will, muss genesen oder geimpft sein und benötigt zusätzlich einen PCR-Test oder eine Booster-Impfung.
Bei der Rückkehr nach Deutschland sind nach Kurzaufenthalten von unter 24 Stunden derzeit weder die Digitale Einreiseanmeldung noch Quarantäne vorgeschrieben. Man muss allerdings einen aktuellen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen können.
Transit durch Österreich
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Ausnahmen für ein kurzes Tanken und einen Toilettenbesuch werden in der Regel geduldet. Transitreisende sind von der Testpflicht ausgenommen.
Bei der Einreise nach Italien müssen die Einreiseregeln des Landes beachtet werden.
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Wichtig für Bahn- und Flugreisende
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft im Regelbetrieb.
Austrian Airlines und andere Fluggesellschaften bieten Flüge nach und aus Österreich an, kurzfristige Streichungen sind aber möglich. Passagiere sollten daher den Flugstatus prüfen.
Hier erfahren Sie, was Sie zum Fliegen in Corona-Zeiten wissen müssen.
Die Nutzung von Reisebussen ist unter 2G-Regeln wieder möglich.
Die wichtigsten Corona-Regeln in Österreich
Österreich hat die Gültigkeit von Impfzertifikaten von 360 auf 270 Tage verkürzt. Ausgenommen sind Personen, die genesen und zumindest einmal geimpft sind: Ihr Zertifikat gilt weiterhin 360 Tage.
In Österreich gelten die folgenden Corona-Regeln:
Unterkünfte: Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte dürfen ausschließlich geimpfte und genesene Gäste aufnehmen.
Gaststätten: Auch Restaurants, Cafés und andere gastronomische Betriebe sind nur für Geimpfte und Genesene zugänglich. Es gilt eine allgemeine Sperrstunde um 23 Uhr. Après-Ski-Lokale bleiben generell geschlossen.
Einzelhandel: Alle Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, sind ausschließlich für Geimpfte und Genesene offen. Ungeimpfte dürfen lediglich Supermärkte, Drogerien und andere Geschäfte, die lebensnotwendige Waren führen, besuchen.
Veranstaltungen: Freizeitveranstaltungen dürfen nur mit 2G-Nachweis besucht werden. Es gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht.
Skifahren: Auch die Benutzung von Seilbahnen und Skiliften ist ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G-Regel) erlaubt. Après-Ski-Lokale bleiben generell geschlossen.
FFP2-Maskenpflicht: In öffentlich zugänglichen Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und überall im Freien, wo ein physischer Kontakt mit Personen nicht ausgeschlossen werden kann, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf die eigene Wohnung oder Unterkunft nur aus einem triftigen Grund verlassen. Als triftige Gründe gelten unter anderem:
- notwendige Besorgungen des täglichen Lebens
- körperliche Erholung im Freien
- Wege zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz
Die Corona-Regeln werden streng kontrolliert. Verstöße werden mit Bußgeldern ab 500 Euro geahndet.
Hier lesen Sie, welche Stornorechte Sie haben, wenn Sie einen Skiurlaub in Österreich gebucht haben und was die Wintersport-Regionen für die Saison 2021/2022 planen.
2G-Nachweis
Geimpfte oder Genesene aus Deutschland haben folgende Möglichkeiten, ihren 2G-Nachweis zu erbringen:
Impfnachweis: Bestätigung des Impfstatus mittels digitalem EU-Zertifikat oder gelbem WHO-Impfpass. Wichtig: Der Impfnachweis ist in Österreich nur neun Monate nach der letzten erforderlichen Impfung gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung nötig.
Genesenen-Nachweis: Digitales EU-Zertifikat oder ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.
Das EU-weit gültige Covid-Zertifikat* wird in Österreich als "Grüner Pass"* bezeichnet. Wer sich das Zertifikat in Deutschland ausstellen hat lassen, kann damit auch in Österreich seine Impfung oder Genesung oder Testung nachweisen.
Ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren können den 2G-Nachweis auch über den sogenannten Holiday-Ninja-Pass erbringen. Dieser beinhaltet aufeinanderfolgende Testungen. Einzelheiten dazu und Downloadmöglichkeiten findet man beim Österreichischen Tourismusministerium*.
Reiseziel Österreich: Infos und Tipps
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