Marokko-Urlaub 2023: Einreise, Inzidenz und Corona-Regeln

Ein Urlaub in Marokko ist problemlos möglich, vor Ort gibt es allerdings noch einige Corona-Beschränkungen. Was Reisende wissen müssen.
Update: Ausnahmezustand aufgehoben
Kaum noch Corona-Auflagen für die Einreise
Grenzen zu den spanischen Exklaven Ceuta und Mellilla offen
Aktuelle Corona-Lage in Marokko
Der seit Beginn der Corona-Pandemie geltende Ausnahmezustand wurde am 28. Februar aufgehoben.
Der offizielle 7-Tage-Inzidenzwert liegt in Marokko aktuell bei 0,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Stand: 16. März, Quelle: Johns Hopkins University).
Infos zu Flügen, Fähren und Landgrenzen
Flüge zwischen Deutschland und Marokko finden regulär statt und auch der Fährverkehr zwischen Marokko und Spanien, Frankreich oder Italien erfolgt nach Plan.
Die Grenzübergänge zu den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger passierbar, eine Einreise nach Marokko ist dadurch auch auf diesem Wege möglich. Weiterhein gesperrt sind hingegen die Landgrenzen zu Algerien.
Wichtig für die Einreise nach Marokko
Aktuell gelten folgende Einreiseregeln (Luft- und Seeweg):
Ausfüllen eines Gesundheitsformulars*:
Dieses sollte bereits beim Boarding ausgedruckt bereitgehalten werden. Pflicht für alle Personen, die älter als elf Jahre alt sind.Nicht mehr erforderlich ist die Vorlage eines Covid-19-Impfzertifikats oder eines negativen PCR-Tests
Infos und Tipps zum Reiseziel Marokko und zur Gesundheit auf Marokko-Reisen
Rückkehr aus Marokko nach Deutschland
Infos im Überblick | |
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Anmeldung vor Rückreise | NEIN |
Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Rückkehr | NEIN |
Corona-Test für Ungeimpfte vor Rückkehr | NEIN |
Quarantäne-Pflicht in Deutschland | NEIN |
Weitere Informationen |
Diese Corona-Regeln gelten vor Ort
Laut Auswärtigem Amt müssen in Marokko die folgenden Bestimmungen beachtet werden:
Für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist in vielen Bereichen weiterhin die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich.
Ein Impfzertifikat wird als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt einer Auffrischungsimpfung (3. Impfung) bestätigt oder die zweite Impfung nicht länger als vier Monate zurückliegt (Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen). Bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren genügen generell zwei Dosen. Ob ein Genesenenstatus ebenfalls ausreicht, kann laut Aussage des Auswärtigen Amtes nicht verlässlich bestätigt werden.
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt auch für Fahrten im Auto, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind.
Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Hinweis: Ungeachtet der Informationen des Auswärtigen Amtes liegen dem ADAC aktuelle Berichte von Marokko-Reisenden vor, nach denen die Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben in der Praxis fast keine Rolle mehr spielen.
Die aktuelle Lage in den beliebtesten Reisezielen
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