Falschparken: In diesen Fällen gibt es sogar Punkte

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Von Petra Zollner

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Ein Radfahrer muss auf die Straße ausweichen weil der Radweg durch einen Transporter blockiert wurde
Wer Radfahrer behindert, muss mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen© imago images/Funke Foto Services

Falschparken kann teuer werden. Wann Autofahrer hohe Bußgelder plus einen Punkt in Flensburg riskieren.

Für Falschparken gibt es ein Knöllchen. Wer dabei auf Radwegen, Schutzstreifen für Radfahrer oder in zweiter Reihe hält bzw. parkt, dem drohen in bestimmten Fällen ein hohes Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Zusätzlich zum Bußgeld fallen in der Regel 28,50 Euro Verwaltungsgebühr an. So können schnell Gesamtkosten um 100 Euro und mehr zusammenkommen. Beispiele aus dem Verkehrsalltag.

Bußgelder und Punkte für Halten in zweiter Reihe

Bußgeld beim unzulässigen Halten in zweiter Reihe:

  • 55 Euro

  • mit Behinderung 70 Euro, ein Punkt

  • mit Gefährdung 80 Euro, ein Punkt

Bußgeld beim verbotenen Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr:

  • 55 Euro

  • mit Behinderung 70 Euro, ein Punkt

  • mit Gefährdung 80 Euro, ein Punkt

Fußgänger und Radler behindert: Teurer Parkverstoß

Beim Halten wird die Fahrt nur unterbrochen und das Fahrzeug meist nicht verlassen. Wer das Fahrzeug ganz verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Auch hier können Verstöße teuer werden.

Verbotenes Parken auf einem Gehweg oder Radweg kostet laut Bußgeldkatalog:

  • 55 Euro

  • mit Behinderung 70 Euro, einen Punkt

  • mit Gefährdung (länger als eine Stunde) 80 Euro, einen Punkt

Bußgeld für unzulässiges Parken in zweiter Reihe:

  • 55 Euro

  • mit Behinderung 80 Euro, ein Punkt

  • mit Gefährdung 90 Euro, ein Punkt

Wann spricht man in der Praxis von einer Behinderung? Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Radfahrer, der auf dem Schutzstreifen entlang bzw. neben der Fahrbahn oder dem Radweg unterwegs ist, wegen eines abgestellten Fahrzeugs ein Ausweichmanöver machen muss.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Feuerwehrzufahrt: Kostspieliges Knöllchen

Auch wer in einer Feuerwehrzufahrt parkt und dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, riskiert ein hohes Bußgeld (100 Euro) plus Punkt. Ebenso Autofahrer, die ihr Fahrzeug verbotenerweise auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße parken. Hier werden 70 Euro und ein Punkt fällig, bei einer Gefährdung 85 Euro plus Punkt.

Lesen Sie mehr zum Falschparken, was Verstöße kosten und wo genau Parken verboten ist.