Corona-Impfung: Diese Länder erleichtern Urlaubern die Einreise
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Die Einreise in einige Länder Europas ist für Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind oder die Infektion überstanden haben, einfacher als für Ungeimpfte. Bei der Rückkehr nach Deutschland gibt es noch bis 31. Mai Vorteile für Geimpfte und Genesene.
Überblick: Einreise-Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte
Diese Regelungen gelten für Geimpfte bei der Rückkehr
So kommt man an das digitale Covid-Zertifikat
Regeln für Reiserückkehrende
Noch bis 31. Mai müssen alle Reiserückkehrenden einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
Hier finden Sie die ausführlichen Regeln für die Einreise nach Deutschland
Einige Urlaubsländer in Europa unterscheiden bei der Einreise weiterhin zwischen Geimpften und Ungeimpften. Für Geimpfte bestehen dann keine oder weniger strenge Test- oder Quarantänepflichten. Innerhalb der EU gelten auch diejenigen, die eine Kreuzimpfung erhalten haben, also zum Beispiel erst mit Astrazeneca und dann mit Biontech/Pfizer oder Moderna geimpft wurden, als voll geimpft. Voraussetzung ist, dass man sich mit dem digitalen Impfpass (siehe unten) ausweisen kann.
Überblick: Einreise-Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte
Land | Geimpfte/Genesene | Ungeimpfte | Detaillierte Infos |
---|---|---|---|
Belgien | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Dänemark | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich Besondere Bestimmungen für die Einreise nach Grönland | |
Finnland | Nachweis der Impfung bzw. Genesung genügt Bei nur einer einzelnen Impfung gelten die Bestimmungen für Ungeimpfte | PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (max. 72 Stunden) zweiter Test drei bis fünf Tage nach der Einreise | |
Frankreich | Nachweis der Impfung bzw. Genesung genügt | PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden) | |
Griechenland | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Großbritannien und Nordirland | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Irland | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Italien | Nachweis der Impfung bzw. Genesung genügt | PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden) | |
Kroatien | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Luxemburg | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Malta | Nachweis über Impfung bzw. Genesung (Zertifikat darf max. 180 Tage alt sein) | PCR-Test bei Einreise (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden) | |
Niederlande | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Norwegen | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Österreich | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Polen | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Portugal | Nachweis über Impfung bzw. Genesung genügt | PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden) | |
Schweden | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Schweiz | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Slowenien | kein Nachweis erforderlich | kein Nachweis erforderlich | |
Spanien | Nachweis der Impfung bzw. Genesung | PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden) | |
Türkei | Nachweis über Impfung bzw. Genesung | PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden) |
Weitere Details, was für Geimpfte und Genesene im Urlaub gilt, findet man auf den Seiten des Auswärtigen Amtes*.
Geimpfte: Das gilt bei der Rückkehr nach Deutschland
Wer bereits gegen Covid-19 geimpft ist oder die Erkrankung überstanden hat, ist nicht nur bei der Einreise in manche Urlaubsländer im Vorteil – auch bei der Rückkehr nach Hause gibt es laut Einreiseverordnung der Bundesregierung noch bis 31. Mai Erleichterungen für Geimpfte und Genesene.
Wer gilt innerhalb Deutschlands als geimpft oder genesen?
Als vollständig geimpft gilt man aktuell entweder mit zwei Impfdosen oder einer Dosis plus einer überstandenen Infektion. Als Beleg für eine vollständige Impfung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch anerkannt. Eine Übersicht, welche Impfstoffe in Deutschland und im Ausland zugelassen* sind, gibt es beim Paul-Ehrlich-Institut.
Nach welchem Zeitraum die vollständige Impfung gilt:
- nach zwei Impfdosen: nach 14 Tagen
- nach Infektion und anschließend einer Dosis: sofort
- nach einer Dosis und anschließender Infektion: ab dem 29. Tag
Achtung: Wer mit Johnson & Johnson (Janssen) geimpft wurde, benötigt mittlerweile eine zweite Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten.
Genesenen-Status haben alle Ungeimpften, deren Infektion mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt. Als Beleg für eine Genesung wird ein ärztlicher Testnachweis (z.B. ein PCR-Labortest) auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.
Regeln für Reise-Rückkehrende nach Deutschland
Covid-Zertifikat der EU: Digitaler Impfpass
EU-weit gilt das digitale Covid-Zertifikat und wird mittlerweile in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in einigen Nicht-EU-Ländern und -Regionen* wie etwa in der Schweiz, der Türkei, in Großbritannien, Island, Norwegen, Andorra, Montenegro oder Albanien akzeptiert.
Auch in vielen Staatenaußerhalb Europas wird das Zertifikat anerkannt, darunter in beliebten Reiseländern wie Israel, Jordanien, Marokko, Neuseeland, Singapur, Thailand und Tunesien.
Das Zertifikat gilt in diesen Ländern als anerkannter Nachweis dafür, dass eine Person entweder gegen Corona geimpft, davon genesen oder negativ darauf getestet wurde. Es besteht aus einem QR- oder Barcode und kann digital, etwa in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App auf einem Smartphone, oder auf Papier vorgelegt werden. Es soll Reisen in Europa mit möglichst wenig Beschränkungen ermöglichen.
Vollständig Geimpfte können sich in teilnehmenden Apotheken*, in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern den digitalen Impfnachweis besorgen. Er ist eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier und kann in den entsprechenden Apps (siehe oben) hochgeladen werden.
Mehr Infos zur Ausstellung und Funktion des digitalen Impf-Nachweises gibt es auch beim Bundesgesundheitsministerium* und bei der Europäischen Kommission*.
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