China-Reisen: Keine Testpflicht mehr bei Einreise nach Deutschland

Das Auswärtige Amt China stuft China nicht mehr als drohendes Virusvarianten-Gebiet ein. Alle Einreisenden und Reiserückkehrenden aus China haben es damit leichter.
Update: Keine Testpflicht mehr für die Einreise nach Deutschland seit 22. Februar
Corona-Zahlen gehen deutlich zurück
Keine Hotelquarantäne mehr bei Einreise nach China
Deutschland: Keine Testpflicht für Rückkehrer
Wegen der Corona-Welle galt in den letzten Monaten wie in vielen anderen Ländern eine Testpflicht für Einreisende aus China. Diese Testpflicht ist seit 22. Februar aufgehoben. Die Infektionszahlen in China sind nach dem Höchststand zum Jahreswechsel 2022/2023 wieder deutlich zurückgegangen. Das chinesische Gesundheitssystem ist zwar weiterhin belastet, die Versorgung in medizinischen Notfällen hat sich laut Auswärtigem Amt aber wieder normalisiert.
China nicht mehr drohendes Virusvariantengebiet
China gilt nun nicht mehr als drohendes Virusvariantengebiet. Die Volksrepublik war zum Jahreswechsel – mit Ausnahme von Hongkong – vom Robert Koch-Institut (RKI) als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft worden. Damit hatte das RKI die bisherige Kategorie Virusvariantengebiet nochmals unterteilt.
Der Unterschied: In einem Virusvariantengebiet gibt es bereits eine besonders besorgniserregende Form des Virus. In einem drohendem Virusvariantengebiet wird eine besorgniserregende Virusvariante erwartet. Verbunden mit einer solchen Gebietseinstufung ist eine Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland.
China: Einfachere Corona-Einreise-Regeln
Ungeachtet dessen hatte China seine Einreise-Regeln für ausländische Touristinnen und Touristen gelockert. Menschen, die aus dem Ausland nach China reisen, müssen nicht mehr in eine fünftägige Hotel-Quarantäne.
Stattdessen genügt ein negativer Corona-PCR-Test, ausgestellt vom Hausarzt in Deutschland oder einer amtlich anerkannten Teststelle. Der PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, weitere Tests nach der Ankunft entfallen. Eine Impfung ist nicht erforderlich. Das PCR-Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls* geschehen.
Diese Bestimmungen gelten prinzipiell auch für Transitreisende, die in China umsteigen. Transitreisende benötigen bis zu einem Maximalaufenthalt von 24 Stunden allerdings kein Visum.
China: Diese Corona-Regeln gelten vor Ort
Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test gestattet.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.
Mit Material von dpa.