 | Drei Stationen mehr als 600 Meter vom Standort des Testers entfernt
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 | Bei fünf Fahrzeugen keine näheren Angaben, welche Schäden gemeldet werden müssen; bei zwei Fahrzeugen Auflistung der Schäden nicht korrekt |
 | In einem Fahrzeug kein Bordbuch an Bord |
 | Drei Fahrzeuge ohne Einparkhilfe, zwei ohne Navigationsgerät |
 | In einem Fahrzeug kein Kfz-Schein, in einem anderen kein Warndreieck, in zweien keine Warnweste an Bord |
 | In einem Fahrzeug keine Tankkarte auffindbar |
 | Bei keiner Fahrt Bestätigung der Abmeldung und Information über die Kosten unmittelbar nach Ende der Fahrt |
 | Drei Vertragsklauseln zur Haftung, die den Kunden nach Meinung der Rechtsexperten des ADAC benachteiligen
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 | Bei Standardbuchungen mehr als 1 000 Euro Selbstbeteiligung bei Schäden
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