Wer zahlt bei Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?

Ein verstopftes Rohr sorgt schnell für Unruhe zwischen Mieter und Vermieter. Hier erfahren Sie, wer die Kosten für eine Rohrreinigung im Mehrfamilienhaus tragen muss.
Vermieter tragen die Verantwortung für die Instandhaltung der Hausleitungen, solange keine Kleinreparaturklausel greift.
Wer die Verstopfung verursacht hat, kommt für die Kosten auf.
Mit dem ADAC Zuhause-Schutzbrief erhalten Sie im Notfall schnell Hilfe.
Eine Rohrverstopfung in der Mietwohnung fällt rechtlich gesehen in der Regel unter die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB. Sie legt fest: Bei Verstopfungen durch normalen Gebrauch, also z. B. durch Ablagerungen, ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Hat der Mieter den Schaden jedoch durch unsachgemäße Nutzung verursacht, etwa die Entsorgung von Hygieneartikeln, muss er selbst die Kosten für die Rohrreinigung tragen. Die rechtliche Grundlage ist also klar – im Alltag bleibt aber oft strittig, wer was beweisen muss und wer am Ende die Rechnung bezahlt.
Küchenabfluss verstopft – wer zahlt die Rohrreinigung?
Der Küchenabfluss läuft seit Wochen nur langsam ab, dann ist der Abfluss plötzlich komplett verstopft – wer zahlt jetzt die Rohrreinigung? Es gilt das Verursacherprinzip: Verstopft der Küchenabfluss durch normalen Gebrauch, ist der Vermieter zuständig. Kann der Vermieter dagegen nachweisen, dass der Mieter unsachgemäß gehandelt hat und etwa Speisereste oder Hygieneartikel im Abfluss entsorgt hat, kann er die Kosten auf den Mieter abwälzen. Falls der Vermieter ein solches Fehlverhalten allerdings nicht eindeutig beweisen kann, fällt die Zahlung der Rohrreinigung in seine Zuständigkeit.
Der Vermieter trägt ebenfalls die Kosten, wenn Gemeinschaftsleitungen betroffen sind. Ein Beispiel: Im Mehrfamilienhaus läuft bei mehreren Mietparteien gleichzeitig das Wasser im Küchenabfluss schlecht ab. Der herbeigerufene professionelle Rohrreinigungsdienst findet die Ursache im gemeinsamen Hauptstrang. In diesem Fall haftet also gegenüber den Mietern der Vermieter. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden die Kosten intern nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt.
Wer trägt die Kosten bei Verstopfung durch Fettablagerungen?
Bei einer Rohrverstopfung durch Fettablagerungen stellt sich die Frage, wer zahlt, besonders häufig. Hat ein Mieter wiederholt Fett in den Abfluss gegossen, darf der Vermieter die Reinigungskosten zurückfordern – allerdings auch hier nur, wenn er das belegen kann. In der Praxis ist dieser Nachweis oft schwer zu führen, weil sich Ablagerungen über lange Zeit aufbauen und mehrere Parteien dieselbe Leitung nutzen.
Wenn die Ursache der Rohrverstopfung unklar ist, trägt zunächst der Vermieter die Kosten und kann den Betrag nach Klärung, etwa mittels eines Gutachtens, zurückverlangen. Aufschluss darüber, warum ein Rohr verstopft ist, kann auch die Kamerainspektion eines Sanitär-Fachbetriebs geben.
Darf der Vermieter die Rohrreinigung auf den Mieter umlegen?
Der Vermieter darf die Reinigungskosten für eine akute Rohrverstopfung nicht über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Denn: Generell setzt die jährliche Betriebskostenabrechnung nur laufende Posten an. Die Beseitigung einer akuten Rohrverstopfung zählt in der Regel nicht dazu, da es um eine einmalige Instandhaltungs- bzw. Reparaturmaßnahme geht. Solche Kosten müssen grundsätzlich der Vermieter tragen, sofern der Mieter die Verstopfung nicht nachweislich verursacht hat und keine wirksame vertragliche Regelung besteht.
Eine Ausnahme kann eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag sein. Über eine solche Regelung kann ein Vermieter den oder die Mieter bis zu einer bestimmten Höchstgrenze an kleineren Reparaturen im Wohnungsbereich beteiligen – etwa am Siphon oder an sichtbaren Leitungsstücken.
Rohrverstopfung in Eigentümergemeinschaft
Bei Rohrverstopfung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft ist die Frage nach der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit komplexer.
Ist das verstopfte Rohr Teil des Gemeinschaftseigentums, trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Rohrreinigung. Typische Gemeinschaftsrohre sind Fallstränge und Hauptabwasserleitungen, die mehrere Wohnungen oder das gesamte Haus versorgen.
Bei einer Rohrverstopfung in der Eigentumswohnung gilt: Liegt das betroffene Rohr im Sondereigentum – also innerhalb der Wohnung, etwa am Waschbecken oder der Badewanne, vor dem Sammelrohr – zahlt der Eigentümer die Reinigung selbst.
Rohrreinigungs-Notdienst: So hilft der ADAC
Wer die Rohrreinigung bezahlt, wenn es im Mehrfamilienhaus zu einer Verstopfung kommt, ist also grundsätzlich geregelt. Eine akute Rohrverstopfung kostet Mieter wie Vermieter aber nicht nur Geld, sondern zudem Zeit und Nerven.
Eine 24/7‑Pannenhilfe wie der ADAC Zuhause-Schutzbrief ist deshalb besonders wertvoll: Ein Anruf genügt, und der ADAC organisiert einen qualifizierten Fachbetrieb. So vermeiden Sie überhöhte Notdienstzuschläge, die nachts oder am Wochenende schnell ausufern können.
Wenn der Abfluss streikt: Im Video erklärt Eva Brenner, was hilft
24/7-Pannenhilfe für Ihr Zuhause
Der ADAC unterstützt alle, die den Zuhause-Schutzbrief besitzen, bei Pannen im eigenen Zuhause – unabhängig davon, ob Eigentümer oder Mieter.
Unseren Schadendirektruf 089 76 76 38 38 erreichen Sie rund um die Uhr – 365 Tage im Jahr.
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Mehr Infos erhalten Sie telefonisch unter 089 558 95 88 70 (Service-Hotline Beratung und Angebot, Montag–Samstag, 8–20 Uhr).
Wichtig zu wissen: Der ADAC Zuhause-Schutzbrief greift nicht bei Folgeschäden durch austretendes oder stehendes Wasser, beispielsweise feuchte Wände, nasse Böden, beschädigte Möbel oder Elektrogeräte. Leitungswasserschäden an Ihrem Hausrat – etwa an Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten – sind über die Hausratversicherung abgesichert. Gebäudeschäden betreffen in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
Checkliste: Was tun bei akuter Rohrverstopfung?
Rohr verstopft, was nun? Im Ernstfall hilft diese Checkliste allen Inhabern des ADAC Zuhause-Schutzbriefs, schnell die richtigen Schritte einzuleiten.
Wasser abstellen bei Überschwemmungsgefahr.
Sofort Vermieter oder Hausverwaltung informieren und Schaden melden.
ADAC Zuhause-Schutzbrief bereits abgeschlossen? Dann jetzt die Notfallnummer anrufen: +49 89 76 76 38 38 (Montag–Freitag, 8–20 Uhr).
Ursache durch Fachbetrieb ermitteln lassen (Kameracheck empfehlenswert).
Schäden mit Fotos und Videos dokumentieren.
Prüfen, ob Hausrat- und ggf. Wohngebäudeversicherung Kosten für Folgeschäden übernimmt.
Drucken Sie diese Checkliste aus und bewahren Sie sie gut erreichbar auf – für den Fall der Fälle.
Fazit
Die Rechtslage gibt klar vor, ob Mieter oder Vermieter bei einer Rohrverstopfung in der Mietwohnung zahlen müssen. Das Verursacherprinzip gilt, doch der Nachweis ist oft der entscheidende Streitpunkt. Sie möchten im Akutfall nicht erst rechtliche Zuständigkeiten klären? Mit dem ADAC Zuhause-Schutzbrief sind Sie im Akutfall deutlich entspannter – als Mieter wie auch als Vermieter: Er bietet schnelle Unterstützung durch qualifizierte Fachbetriebe und geregelte Kosten. So sparen Sie im Ernstfall Zeit, Geld und Nerven.
Häufige Fragen zu Rohrverstopfungen im Mehrfamilienhaus
Generell muss der Vermieter für funktionstüchtige Rohre sorgen. Das fällt unter seine Instandhaltungspflicht. Hat der Mieter die Verstopfung nachweislich verursacht, kann der Vermieter die Kosten zurückfordern. Ist die Ursache nicht eindeutig feststellbar, zahlt der Vermieter die Rohrreinigung.
Kosten für eine akute Rohrverstopfung darf der Vermieter nicht über die Nebenkosten abrechnen, da es sich um eine einmalige Reparatur handelt. Nur im Mietvertrag vereinbarte, regelmäßige Rohrreinigungen sind umlagefähig.
Liegt das Rohr im Gemeinschaftseigentum, tragen alle Eigentümer die Kosten anteilig.
Der ADAC organisiert den Notdienst für Inhaber des Zuhause-Schutzbriefs, schickt einen qualifizierten Handwerker und übernimmt im Tarif Premium die Kosten bis zur jeweils vereinbarten Deckungssumme gemäß Tarifbestimmungen.
Die Hausratversicherung greift nicht bei der Rohrverstopfung selbst, aber bei Folgeschäden durch Wasser an Hausrat und Einrichtung.
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