Wer zahlt bei Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?

Häufige Fragen zu Rohrverstopfungen im Mehrfamilienhaus
Generell muss der Vermieter für funktionstüchtige Rohre sorgen. Das fällt unter seine Instandhaltungspflicht. Hat der Mieter die Verstopfung nachweislich verursacht, kann der Vermieter die Kosten zurückfordern. Ist die Ursache nicht eindeutig feststellbar, zahlt der Vermieter die Rohrreinigung.
Kosten für eine akute Rohrverstopfung darf der Vermieter nicht über die Nebenkosten abrechnen, da es sich um eine einmalige Reparatur handelt. Nur im Mietvertrag vereinbarte, regelmäßige Rohrreinigungen sind umlagefähig.
Liegt das Rohr im Gemeinschaftseigentum, tragen alle Eigentümer die Kosten anteilig.
Der ADAC organisiert den Notdienst für Inhaber des Zuhause-Schutzbriefs, schickt einen qualifizierten Handwerker und übernimmt die Kosten bis zur jeweils vereinbarten Deckungssumme gemäß Tarifbestimmungen.
Die Hausratversicherung greift nicht bei der Rohrverstopfung selbst, aber bei Folgeschäden durch Wasser an Hausrat und Einrichtung.