ADAC testet Ladeinfrastruktur an Rastanlagen: Das Ergebnis könnte besser sein

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40 Rastanlagen in Deutschland hat der ADAC auf ihre Ladeinfrastruktur hin getestet, auch fünf Rastanlagen aus der Region waren darunter. Das Ergebnis insgesamt zeigt: Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos an deutschen Autobahnen ist nach wie vor, insbesondere beim Schnellladen ab 150 kW, verbesserungswürdig.

Ladeinfrastruktur deutschlandweit: Ausbaufähig

Von den deutschlandweit getesteten 40 Rastanlagen entlang der wichtigsten Autobahnrouten konnten 37 der getesteten Rastanlagen immerhin eine Ladeinfrastruktur vorweisen. Bei genauer Betrachtung zeigten sich jedoch erhebliche Unterschiede, die sich auf den Komfort und die Praxistauglichkeit der E-Mobilität auf Langstreckenfahrten auswirken. Neben der Ladeleistung hat der ADAC auch die Anzahl der Ladepunkte untersucht. Sechs der 21 Rastanlagen mit Ladesäulen von 150 bis 350 kW verfügten lediglich über maximal drei Ladepunkte – ein zeitgemäßer Ladepark sollte nach Ansicht des ADAC mindestens zehn Ladepunkte bieten. Durchschnittlich kamen die 21 Rastanlagen nur auf einen Wert von gut vier Ladepunkten ab 150 kW. Falschparker, die die Tester auf acht der 37 Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur vorfanden und die temporär zumindest einen Ladepunkt blockierten, verschärfen das Problem zusätzlich.

Ladeinfrastruktur in der Region: Gut bis mittel

Auch die Rastanlage Wunnenstein West liegt bei der Ladeinfrastruktur und dem Komfort der Ladesäulen im Durchschnitt bei gut bis mittel. Es ist noch Luft nach oben.© ADAC

Regional wurden die Rastanlagen: A7 Ellwanger Berge West, A8 Sindelfinger Wald, A6 Hohenlohe Süd, A81 Wunnenstein West und A81 Neckarburg West getestet. Alle Fünf zeigten ein einheitlich gutes Ergebnis bei Beschilderung, Platzierung der Ladesäulen und den vorhanden Schnellladepunkten (bis 150 kW). Einziger Negativausreißer in Punkto Schnellladesäulen ab 150 bis 350 kW ist die Anlage Ellwanger Berge, die nur über eine Ladesäule bis maximal 150 kW verfügt. Auch in Punkto Anzahl der Ladepunkte zum Schnellladen schließt die Rastanlage mit nur zwei 150 kW Ladepunkten „schlecht“ ab, während die Anlage Sindelfinger Wald Süd hier mit einem guten Ergebnis hervorsticht.

Kaum Komfort an den Ladesäulen

Der ADAC bemängelt auch den fehlenden Komfort an den Ladesäulen. Überdachte Ladeplätze, die Autofahrer bei Regen schützen – Standard beim Tanken – sind deutschlandweit selten und auch in der Region nicht zu finden. Dafür sind zumindest die Ladesäulen am Sindelfinger Wald, Hohenlohe Süd, Wunnenstein West und Neckarburg West nachts beleuchtet.

Raststätte Ellwanger Berge West: Beim Tanken gehört es zum "Standard". Für E-Autos ist eine überdachte Lademöglichkeit nach wie vor die Ausnahme.© ADAC

Deutschlandweit ist das Laden für Fahrerinnen und Fahrer von Gespannen weiterhin eine Herausforderung: Nur eine Rastanlage überzeugte hier im Test und ermöglicht das Laden ohne Abkuppeln des Anhängers – diese liegt allerdings nicht in der Region.

Gefahr von „Quishing“

Kritisch sieht der ADAC die Bezahlmöglichkeiten: An Schnellladesäulen mit einer Leistung von mehr als 150 kW müssen E-Autofahrer für die Ad-hoc Bezahlung weiterhin einen QR-Code benutzen, um dann mit Debit- oder Kreditkarte zahlen zu können. Dies birgt Sicherheitsrisiken, da Kriminelle mit gefälschten QR-Codes durch sogenanntes "Quishing" an Kreditkartendaten gelangen können. Nur vereinzelt fanden die Tester bereits Kartenterminals an den Ladesäulen. Auch in der Region wird an den Rastanlagen noch mit dem QR-Code-System gearbeitet.

Die Anforderungen für eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur

Um den Hochlauf der E-Mobilität voranzutreiben und den Einsatz von Elektrofahrzeugen auf Langstrecken attraktiver zu machen, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt werden. Der ADAC fordert an Autobahnrastanlagen Ladeparks mit mindestens zehn Ladepunkten und einer Ladeleistung von mindestens 150 kW, deren Anzahl mit steigendem Bedarf erweiterbar sein sollte. Zudem sollten Ladeplätze standardmäßig einen Wetterschutz mit Überdachung und eine ausreichende Beleuchtung aufweisen sowie bereits bei der Anfahrt auf die Rastanlage gut und eindeutig beschildert sein.

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