Knöllchen mit dem Handy zahlen: Zukünftig kann ein Verwarngeld bargeldlos bei der Polizei bezahlt werden
Geldbeutel vergessen? Heutzutage eigentlich kein Problem mehr – Bargeld ist kaum noch irgendwo notwendig und zahlen ist auch per App mit Handy oder Smartwatch möglich. Wer aber bisher von der Polizei bei Ordnungswidrigkeiten erwischt wurde, wurde sein Knöllchen in der Regel nur per Überweisung wieder los. Das soll sich nun ändern: Die Einführung des elektronischen Zahlungsverfahrens bei der Polizei soll das Bezahlen von Verwarnungsgeldern einfacher und effektiver machen.
Schnell mal die Abkürzung durch die Anliegerstraße genommen? Das macht 50 Euro bitte! Zukünftig kann man diese Verwarnungsgelder bis 55 Euro bargeldlos direkt bei den Polizistinnen und Polizisten begleichen. Bezahlt werden kann mit der Girocard oder der Kreditkarte, und auch Zahlungen per Handy über eine Bezahl-App sind möglich. Von dem Schritt in das digitale Zeitalter verspricht sich die Polizei Baden-Württemberg viele Vorteile: Die Sofortzahlung soll einen positiven Lerneffekt haben, da Betroffene direkt nach dem Verstoß mit dem Verwarnungsgeld konfrontiert werden, aber auch der bürokratische Aufwand für die Bußgeldbehörde soll dadurch verringert werden.
Bußgeld bargeldlos und sofort zahlen – eine Win-win-Situation für alle?
Bargeldloses Zahlen ist im Alltag der Menschen angekommen, weshalb moderne Zahlungsweisen auch bei Ordnungswidrigkeiten angeboten werden sollten. Zu beachten ist allerdings, dass mit der Bezahlung vor Ort das Verfahren grundsätzlich abgeschlossen ist. Der Verkehrsteilnehmende erhält im Nachgang keinen weiteren Bescheid mehr und verwirkt damit möglicherweise auch sein Recht auf die Einlegung von Rechtsmitteln, um den behördlichen Vorwurf auf Richtigkeit zu prüfen.
„Unsere Empfehlung: Ist man sich seiner Ordnungswidrigkeit bewusst, kann man die neue Zahlungsmöglichkeit durchaus nutzen. In allen anderen Fällen empfiehlt sich der klassische Weg über den Erhalt einer schriftlichen Verwarnung mit der Möglichkeit der Anhörung, solange der Sachverhalt noch nicht vorbehaltlos geklärt ist.“
Bettina Ketzmerick-Kampa ADAC Vertragsanwältin©Frank Eppler
Zusatzgebühr bei Zustellung des Bußgelds
Einen Aspekt haben wir bislang noch außer Acht gelassen: Wird ein Bußgeldbescheid nach Hause geschickt, entstehen zusätzliche Kosten von 28,50 Euro. Das wäre ein klares Argument für die Sofortzahlung. Hat der Betroffene allerdings eine entsprechende Rechtschutzversicherung kann sich dieser Vorteil auch wieder relativieren.
„Je nachdem wie hoch die Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung ist, übernimmt diese die Kosten für die Zustellung des Bescheids. In diesem Fall ist das Argument der zusätzlichen Kosten, wenn man nicht direkt bezahlt, auch nicht immer tragbar.“
Bettina Ketzmerick-Kampa ADAC Vertragsanwältin©Frank Eppler
Start der Pilotphase
905 Bezahlterminals landesweit werden zum Einsatz kommen. Nach einer Pilotierungsphase werden diese schrittweise bei den Polizeidienststellen in Baden-Württemberg ausgerollt. Ab September dieses Jahres soll der bargeldlose Zahlungsverkehr flächendeckend – in ganz Baden-Württemberg – verwirklicht sein.