Rettungsgassen-Verstöße: Lebensgefährliches Fehlverhalten im Sommerreiseverkehr
Von Redaktion Südbayern

Ein Vorfall auf der A8 München-Salzburg hat in den vergangenen Tagen bundesweit für Entsetzen gesorgt: Nach einem Unfall mit einem Wohnmobil zwischen Anger und Teisenberg musste die Autobahn für rund eineinhalb Stunden komplett gesperrt werden. Das Erschreckende: Mehrere im Stau stehende Autofahrer flüchteten als Geisterfahrer durch die Rettungsgasse. Der ADAC Südbayern warnt – gerade jetzt kurz vor Beginn der Sommerreisewelle – eindringlich vor den Folgen dieses Fehlverhaltens und informiert über die wichtigsten Grundregeln zur Bildung einer Rettungsgasse sowie über die drohenden Strafen.
Sommerferienzeit heißt Stauzeit: Auf vielen deutschen Straßen wird es jetzt eng. Das erschwert auch den Weg für Rettungsfahrzeuge, die dringend zu Einsätzen müssen. Der ADAC Südbayern mahnt deshalb, besonders aufmerksam zu fahren und sich an die Regeln für die Bildung einer Rettungsgasse zu halten. „Platz machen für Helfer kann Leben retten“, betont Frederik Sperber, Verkehrsexperte beim ADAC Südbayern. Denn wird keine Rettungsgasse gebildet oder diese missbräuchlich genutzt, gehen wertvolle Minuten verloren, bis Notarzt und Feuerwehr zur Unfallstelle vordringen können.
Rettungsgasse auf der Autobahn: Pflicht, nicht Kür
Das Bilden einer Rettungsgasse ist gesetzlich verpflichtend. Wichtig: Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr oder Schrittgeschwindigkeit gebildet werden. Der Grund ist simpel – und entscheidend: Wenn der Verkehr erst einmal steht, können viele Fahrzeuge gar nicht mehr rangieren. Dann ist es für Einsatzkräfte oft unmöglich, schnell zur Unfallstelle vorzudringen.
Grundregeln für das Bilden einer Rettungsgasse:
Links nach links – Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz nach links
Alle anderen nach rechts – mittlere und rechte Spuren orientieren sich nach rechts
Standstreifen bleibt frei – für Pannenfahrzeuge
Rettungsgasse früh bilden – bevor der Verkehr zum Stillstand kommt
Rettungsgasse offen halten – oft folgen mehrere Einsatzfahrzeuge
Auch in Baustellen gelten die Regeln uneingeschränkt

Im europäischen Ausland gelten teilweise andere Regeln bei der Bildung der Rettungsgasse als in Deutschland. Mehr Infos gibt es hier.
Welche Strafen für Fehlverhalten in der Rettungsgasse?
Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur Menschenleben, sondern auch empfindliche Bußgelder:
Rettungsgasse nicht gebildet: 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Rettungsgasse nicht gebildet mit Behinderung: 240 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Rettungsgasse nicht gebildet mit Gefährdung: 280 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse: 240 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse mit Behinderung: 280 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse mit Gefährdung: 300 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Da eine Geisterfahrt durch die Rettungsgasse – wie Anfang Juni 2026 auf der A8 geschehen – im Bußgeldkatalog nicht gesondert geregelt ist, setzte die Polizei zwei Ordnungswidrigkeiten an: das Befahren der Rettungsgasse sowie das Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Nach Angaben der Polizei müssen diese Fahrzeuglenker daher mit einer hohen dreistelligen Geldbuße, zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen.
Blockierte Feuerwehrzufahrten: Auch im ruhenden Verkehr zählt Rücksicht
Nicht nur auf Autobahnen, sondern auch in Urlaubsregionen wie dem Chiemgau oder Allgäu ist Rücksicht gefragt. Hier kommt es immer wieder zu blockierten Feuerwehrzufahrten. „Fluchtwege freihalten ist essenziell“, warnt Sperber und erklärt: „Lücken, die für ein normales Auto ausreichen, können für große Einsatzfahrzeuge, wie ein Löschfahrzeug, zur unüberwindbaren Barriere werden.“
#TeamRettungsgasse – Social Media-Kampagne für mehr Rettungsgassen-Disziplin
2019 rief das Polizeipräsidium Schwaben Nord und das Bayerische Rote Kreuz - Kreisverband Augsburg-Land zur Social Media-Kampagne #TeamRettungsgasse auf. Ziel dieser war es, mit Humor, Kreativität und Augenzwinkern auf das brisante Thema Rettungsgasse hinzuweisen. Die Verkehrsteilnehmer sollten nicht belehrt werden, sondern die Rettungsgasse in einer speziellen Form wahrnehmen. Auch der ADAC in Bayern hat sich mit einem Video an der Kampagne beteiligt: #TeamRettungsgasse
Häufig gestellte Fragen zur Rettungsgasse
Ja, das Bilden einer Rettungsgasse ist gesetzlich verpflichtend - und zwar bereits bei stockendem Verkehr oder Schrittgeschwindigkeit. Sobald der Verkehr komplett zum Stillstand gekommen ist, ist ein Rangieren häufig nicht mehr möglich.
Die Regel beim Bilden einer Rettungsgasse lautet: Links nach links - also Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz nach links. Fahrzeuge auf allen anderen Fahrbahnen fahren nach rechts. Der Standstreifen wird für Pannenfahrzeuge freigehalten.
Ja. Bußgelder beginnen bei 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird, und erhöht sich bei unberechtigtem Befahren der Rettungsgasse mit Gefährdung auf 300 Euro, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Weitere Details zu den Bußgeldern finden Sie oben.
Für Motorradfahrer gelten keine Sonderregeln beim Bilder der Rettungsgasse: Sie dürfen weder die Rettungsgasse nutzen noch über den Standstreifen fahren.