Winterurlaub in Österreich: Winterreifen, Schneeketten und neue Ein-Tages-Vignette

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Wellnessfans oder Wintersportler, die in unser Nachbarland Österreich aufbrechen, sollten auf einige Dinge achten, um keine böse Überraschung zu erleben. Warum Autofahrende ihr Reifenprofil prüfen und nicht ohne Schneeketten an Bord ins Wintersportparadies fahren sollten und für wen sich die neue Ein-Tages-Vignette lohnt, erklärt der ADAC Nordbaden e.V.

  • Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nötig

  • Schneeketten auf manchen Straßenabschnitten vorgeschrieben

  • Hohe Bußgelder bei Verstoß

  • Neue Ein-Tages-Vignette

Winterreifen: Keine generelle Pflicht in Österreich

Ebenso wie in Deutschland gibt es in Österreich keine generelle Winterreifenpflicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Allerdings gilt vom 1. November bis 15. April die sogenannte witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Bei Schneematsch, einer schneebedeckten oder vereisten Fahrbahn muss das Fahrzeug über Winterreifen - oder Ganzjahresreifen mit M+S oder Alpine-Symbol - mit mindestens vier Millimetern Profil ausgerüstet sein. Anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden, allerdings gilt diese Alternative ausschließlich dann, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Auch Camper sollten sich vor der Reise genau informieren. Beispielsweise sollten bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, die als Sonderfahrzeug Wohnmobil zugelassen sind, aber nicht die Fahrzeugklasse M1 eingetragen haben, im Zeitraum vom 1. November bis 15. April die Räder zumindest einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein und darüber hinaus geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder an Bord sein.

Beschilderung zeigt Schneekettenpflicht an

© iStock/Elmar Gubisch

Bei extrem winterlichen Fahrbedingungen zeigt ein weißes Rad mit Schneeketten auf einem runden blauen Schild an, dass auf diesem Abschnitt Schneeketten vorgeschrieben sind. Schneeketten aus Metall müssen auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse angebracht werden. Auch Allradfahrzeuge sind von der Regelung nicht ausgenommen, außer eine Zusatztafel am Verkehrszeichen befreit diese Fahrzeuge von der Pflicht. Die Fahrgeschwindigkeit ist den Fahrbahnverhältnissen anzupassen, maximal sind 50 km/h erlaubt. Der ADAC Nordbaden rät daher allen Reisenden, im Winter nicht ohne Schneeketten im Gepäck nach Österreich zu fahren. Wer nicht entsprechend mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet ist und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dem kann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro drohen.

Schneeketten: Rückgabe-Option für Mitglieder

Mitglieder des ADAC profitieren beim Kauf von Schneeketten von einer Rückgabe-Option. Wer die Ketten nicht genutzt und die Verpackung nicht beschädigt hat, kann die Schneeketten zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Dafür muss lediglich eine Servicegebühr entrichtet werden. Den Service erhalten die Mitglieder in allen Geschäftsstellen des ADAC Nordbaden. Die Rückgabe ist nur dort möglich, wo die Ketten erworben wurden.

Neue Ein-Tages-Vignette, 10-Tages-Pickerl teurer

Für die Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich gibt es seit dem 1. Dezember 2023 eine neue Tagesvignette. Diese kostet 8,60 Euro, ist ausschließlich als digitale Vignette erhältlich und kann wie gewohnt beim ADAC erworben werden. Das 10-Tages-Pickerl kostet seit Dezember 11,50 Euro, eine 2-Monats-Vignette 28,90 Euro und die Jahresvignette unverändert 96,40 Euro. Wer beispielsweise auf Autobahnstrecken durch Österreich nach Italien fährt, kann mit der neuen Tages-Vignette Geld sparen – zumindest, wenn der Urlaub länger als zehn Tage dauert.

Weitere Informationen zu Winterreifen- und Schneekettenpflicht in Europa hat der ADAC online* veröffentlicht. Unter Telefon 0721 81040 berät der ADAC Nordbaden zur passenden Schneekette und zur Maut oder gibt Informationen zu den Vorgaben im jeweiligen Urlaubsland.

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