Zebrastreifen-Check: So sicher sind hessische Schulwege

Von ADAC Redaktion Hessen-Thüringen

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© Steve Bauerschmidt

Das eigenständige Ablaufen des Schulwegs ist für viele Kinder ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Häufig müssen sie dabei jedoch auch Gefahrenstellen wie Kreuzungen, Ampeln oder Zebrastreifen überqueren. Gerade Zebrastreifen sollen eigentlich dabei helfen, den Fußweg sicherer zu machen. Doch blindes Vertrauen kann schnell gefährlich werden. Der ADAC Hessen-Thüringen hat daher in Frankfurt, Kassel und Hanau 146 Zebrastreifen im Umfeld von Grundschulen genauer überprüft.

Größtenteils gute Noten für hessische Zebrastreifen

Von den fast 150 getesteten Fußgängerüberwegen in den drei hessischen Großstädten konnten 68 Prozent die ADAC Experten überzeugen. Diese Zebrastreifen boten Grundschülern sichere Querungsmöglichkeiten auf dem Schulweg. Besonders positiv sind Beleuchtung und Beschilderung hervorzuheben, hier wurden nur in wenigen Fällen Defizite festgestellt.

Obwohl die Mehrheit der Zebrastreifen als gut bewertet wurde, gab es bei knapp einem Drittel (32 Prozent) der untersuchten Querungsstellen gravierende Mängel, die gerade im Umfeld von Grundschulen zu einer unterschätzten Gefahr werden können. Dabei wurden entweder die notwendigen Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und dem Kfz-Verkehr (sog. Haltesichtweite) nicht eingehalten, die maximal empfohlenen Fahrbahnbreiten überschritten oder die Streifen waren auf der Fahrbahn nicht mehr erkennbar.

© ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Eingeschränkte Sicht am Zebrastreifen

Parkraumnot ist vielen Anwohner in den Großstädten kein unbekanntes Thema. Häufig kommt es dadurch zu einem erhöhten Aufkommen an Falschparkern. Das kann auch Auswirkung auf die Sicherheit an Fußgängerüberwegen haben. Durch zu nah stehende Autos war an 14 Prozent der untersuchten Zebrastreifen die Sicht auf querende Passanten stark eingeschränkt. Herannahende Autofahrer können im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen, insbesondere bei Sichtweiten von unter 15 Metern. Eine Kollision wäre in einem solchen Fall kaum vermeidbar. Besonders Frankfurt stach im ADAC Check negativ hervor: an 14 der insgesamt 74 untersuchten Zebrastreifen war die Haltesichtweite durch parkende Autos deutlich eingeschränkt. In Kassel sowie Hanau waren die Zebrastreifen im Testzeitraum seltener zugeparkt.

Neben verstärkten Parkraumkontrollen durch das Ordnungsamt kann die Situation an diesen Stellen häufig durch eine Umgestaltung der Querungsstellen verbessert werden. Kleine Maßnahmen haben dabei eine große Wirkung: einfache Sperrflächen mit Pollern können verhindern, dass der Zebrastreifen zugeparkt wird, verbreiterte Gehwege sowie Mittelinseln an den Fußgängerüberwegen schaffen zudem eine bessere Einsehbarkeit.

Fahrbahnbreite wird zum Problem

Ein häufig unterschätztes Problem bei Zebrastreifen ist eine zu große Fahrbahnbreite. An 20 Prozent der untersuchten Querungsstellen führte der Zebrastreifen über sehr breite Fahrbahnen ohne schützende Mittelinseln oder ähnliche Sicherungsflächen. Dadurch entstehen für die Grundschüler, aber auch geh- und sehbehinderte Menschen zu lange Querungswege. In Hanau fanden die Experten besonders viele Zebrastreifen mit einer Länge von über 8,50 Meter (15 von 51).

Die Richtlinien für die Anlage und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen empfehlen eine maximale Fahrbahnbreite von 6,50 m, über 8,50 m sollten Mittelinseln zum Einsatz kommen. Da es sich aber um technische Empfehlungen und nicht gesetzliche Regelungen handelt, sind diese Breiten weder bindend noch rechtlich einklagbar. Der ADAC Check zeigt aber: Viele Zebrastreifen weisen Fahrbahnbreiten von 10 Metern und mehr auf, obwohl die Gefahren für Fußgänger dadurch deutlich zunehmen.

Abgenutzte Streifen

Ein eher seltenes Problem in Frankfurt und Hanau betrifft die aufgemalte Fahrbahnmarkierung. Ältere Zebrastreifen an stark befahrenen Straßen nutzen sich mit der Zeit deutlich ab. Die Streifen sind dann kaum mehr auf dem Asphalt zu erkennen. Ein Übersehen der Fußgängerüberwege dürfte jedoch ein selten passieren, da Verkehrsschilder gut sichtbar aufgestellt sind. Dennoch ist es auch hier Aufgabe der Kommunen, die Sichtbarkeit der Streifen regelmäßig zu überprüfen und abgenutzte Farbe zeitnah auszubessern.

Barrierefreiheit ausbaufähig

Eine Bordsteinabsenkung für Gehbehinderte ist zwar die Regel, aber auch nicht selbstverständlich. Allein im Frankfurter Westend, ein Stadtviertel mit historisch geprägter Bausubstanz, fanden die Experten neun Zebrastreifen mit nicht abgesenkten Bordsteinen vor. Bei der Infrastruktur für Sehbehinderte sieht es deutlich schlechter aus: Tastbare Leitsysteme fanden die Experten insgesamt nur an einem Viertel der Querungen.

Woher kommt der Zebrastreifen?

Die Bezeichnung Zebrastreifen ist vermutlich auf die „Aktion Zebra“ des Hamburger Abendblatts zurückzuführen. Um Aufmerksamkeit für die neu etablierten Fußgängerüberwegen zu schaffen, postierten sich im April 1954 Polizeibeamte an Fußgängerüberwegen und lobten Autofahrerinnen und Autofahrern, die an den Fahrbahnmarkierungen anhielten. Als Dank für ihr vorbildliches Verhalten erhielten diese ein Zebra als „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“.

Zebrastreifen Einmaleins

Trotz des geltenden Vorrangs für Fußgänger empfiehlt der ADAC, sich nicht blind darauf zu verlassen, dass Autofahrer am Zebrastreifen automatisch anhalten. Wichtig ist ein aufmerksamer Blick auf den Verkehr. Bevor die Fahrbahn überquert wird, sollten Fußgänger zudem Blickkontakt mit Auto- oder Motorradfahrern suchen, um zu verdeutlichen, dass sie den Zebrastreifen nutzen möchten. Erst wenn herannahende Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit reduzieren, kann die Straße tatsächlich gefahrlos überquert werden.

Achtung: Kreuzt der Zebrastreifen den Weg einer Straßenbahn, gilt hier kein Vorrang für Fußgänger. Schienenfahrzeuge dürfen jederzeit über den Zebrastreifen fahren.

Das gilt für Auto, Motorrad und Co.

Autofahrer müssen vor einem Zebrastreifen frühzeitig abbremsen.© Steve Bauerschmidt

Verkehrsteilnehmer wie Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen laut Straßenverkehrsordnung immer vor dem Fußgängerüberweg anhalten, wenn Passanten die Fahrbahn queren möchten. Tun sie das nicht, droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab dem Verkehrsschild mit abgebildetem Fußgängerüberweg (Zeichen 350) darf zudem nicht mehr überholt werden. Ist das Zeichen nicht aufgestellt, gilt das Überholverbot auf der Fahrbahnmarkierung. Damit Passanten auf beiden Straßenseiten im Blick behalten werden können, ist es verboten, bis zu fünf Meter vor bzw. auf dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken.