Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen Motorwelt Gewinnspiel

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Der ADAC Regionalclub ADAC Hessen-Thüringen e.V. (Abteilung Unternehmenskommunikation) veranstaltet dieses Gewinnspiel und verwendet die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspieles (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn Sie haben in die weitergehende Nutzung für Werbezwecke eingewilligt.

Datenschutz und Teilnahmebedingungen

Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO

1. Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)

ADAC Hessen-Thüringen e.V. (Fachbereich Unternehmenskommunikation/TUD,
T 069 66 07 85 03, E-Mail: Redaktion@hth.adac.de

Datenschutzbeauftragter

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt am Main
E-Mail: Datenschutz@hth.adac.de

2. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor.

3. Kategorien von Empfängern

Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspieles beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.

4. Speicherdauer der Daten

Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Gewinnspieles gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffene eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung.

5. Weitere Rechte

Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie bei ADAC Hessen-Thüringen e.V. geltend machen.

6. Widerrufsrecht

Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an ADAC redaktion@hth.adac.de unter dem Kennwort Widerruf zu richten.

7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO)

Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Hessen-Thüringen e.V. zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1 / 65189 Wiesbaden Telefon: 0611-1408 0.

Teilnahmebedingungen Motorwelt-Gewinnspiel

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am ADAC Hessen-Thüringen e. V. Motorwelt-Gewinnspiel. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).

Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Hessen-Thüringen e.V., Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt.

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Hessen-Thüringen e.V. das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.

(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Hessen-Thüringen e.V. rechtliche Schritte vor.

Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?

(1) Für die Teilnahme schicken Sie uns an redaktion@hth.adac.de die richtigen Antworten zum Motorwelt-Quiz (Ausgabe 4/2024).

(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.

(3) Eine Teilnahme ist vom 14.11.2024 bis 31.01.2025 um 23:59 Uhr möglich. Für den Einsendeschluss ist der rechtzeitige Mail-Eingang maßgeblich. Nach dem Einsendeschluss eingehende E-Mails werden nicht berücksichtigt.

(4) Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Hessen-Thüringen e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Hessen-Thüringen e.V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Was können Sie gewinnen?

1. Preis: Ein 200 Euro Reisegutschein, einlösbar in den ADAC Geschäftsstellen in Hessen, Thüringen oder Sachsen.
2. Preis: Ein von der Autorin handsigniertes Buchexemplar „Der Silberbaum – Die siebente Tugend“ von Sabine Ebert
3. Preis: Ein von der Autorin handsigniertes Buchexemplar „Unter Strom – mein verrücktes Donau-Abenteuer mit Discounter-Ebike und Seniorendampfer“ von Margot Flügel-Anhalt.

Wie wird der Gewinner bestimmt?

(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird der Gewinn durch zufällige Ziehung verlost.

Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?

(1) Der Gewinner wird vom ADAC Hessen-Thüringen e. V. per E-Mail kontaktiert und aufgefordert, die angeforderten, personenbezogenen Daten zu senden, um den Gewinn zu erhalten.

(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt, diesen an eine dritte Person zu übertragen.

(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.

(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.

Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen.

(2) Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. verwendet von den Teilnehmern angegebene personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor.

(3) Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter Datenschutz & Informationspflichten | ADAC

Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?

(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Hessen-Thüringen e.V. zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.

Was ist sonst noch wichtig?

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Hessen-Thüringen e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

(5) Der ADAC haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel an dem ausgelobten Preis. Für weitergehende Schäden, die sich aus der Inanspruchnahme des Preises ergeben, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Veranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

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