Warnwestenpflicht in Deutschland: Das müssen Sie wissen

Eine Frau mit Warnweste hat eine Autopanne
Reflektierende Warnwesten schützen im In- und Ausland© iStock.com/bluecinema

Auch in Deutschland gibt es eine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen – eine Warnweste vorhanden sein. Die wichtigsten Infos.

  • Mindestens eine Warnweste im Fahrzeug

  • Ohne Warnweste droht ein Verwarnungsgeld

  • Was in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben ist

Welche Westen sind erlaubt?

Die Weste kann rot, gelb oder orangefarben sein und muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 (Ausgabe März 2008) bzw. der EN ISO 20 471:2013 entsprechen.

Wie viele Warnwesten muss man dabeihaben?

In jedem Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Die Warnwestenpflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt, trotzdem empfiehlt der ADAC auch hier eine Warnweste.

Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Der Fahrer bzw. die Fahrerin ist verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Der Gesetzgeber hat auf Vorgaben zum Tragen der Warnweste verzichtet. Hier setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Vor allem bei Pannen oder in Unfallsituationen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist es empfehlenswert, die Warnweste zu tragen.

Lesen Sie mehr zur Warnwestenpflicht im Ausland.

Was gilt für gewerbliche Fahrzeuge?

Für gewerbliche Fahrzeuge (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnkleidung vorgeschrieben. Ein Unternehmen muss maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten bzw. eine Versicherte ausrüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer/einer Fahrzeugführerin und einem Beifahrer/einer Beifahrerin besetzt, so müssen zwei Warnkleidungen im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Unfallversicherung gibt Auskunft, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge zutrifft.