Rechts überholen: Wann ist es auf Autobahn und Co. erlaubt?

Im Video: Mehr zum Thema "Rechts überholen" ∙ Bild: © iStock.com/gehringj, Video: © ADAC e.V.

Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle, weil Autofahrende rechts überholen. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt. ADAC Clubjuristinnen und -juristen klären auf.

  • Rechts überholen auf der Autobahn bei Fahrzeugschlangen

  • Innerorts: Rechts überholen bei mehreren Fahrstreifen

  • Außerorts: Bei Rechtsüberholen droht Bußgeld

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass generell links zu überholen ist. Wann ausnahmsweise auch rechts überholt werden darf, ist im Gesetz genau geregelt. 

Rechts überholen auf der Autobahn?

Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ist das Rechtsüberholen nur in zwei Fällen gestattet:

  • Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung ist, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist. 

  • Außerdem dürfen Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, so darf rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden, sodass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.

Was gilt auf Einfädelungsstreifen?

Auf Einfädelungsstreifen darf auf Autobahnen und anderen Straßen außerorts schneller gefahren werden, als auf dem durchgehenden Fahrstreifen.

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Darf man innerorts rechts überholen?

Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht den Fahrstreifen frei wählen, wenn es für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen auf der Fahrbahn gibt. Damit darf in diesen Fällen auch rechts überholt werden. Außerdem gilt: Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen rechts überholt werden.

Bußgeld fürs Rechtsüberholen

Wer außerhalb dieser Ausnahmen rechts überholt, riskiert außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 100 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Innerorts droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.