Rechts überholen: Wann ist es auf Autobahn und Co. erlaubt?
Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle, weil Autofahrende rechts überholen. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt. ADAC Juristinnen und Juristen klären auf.
Rechts überholen auf der Autobahn bei Fahrzeugschlangen
Innerorts: Rechts überholen bei mehreren Fahrstreifen
Außerorts: Bei Rechtsüberholen droht Bußgeld
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass generell links zu überholen ist. Wann man ausnahmsweise auch rechts überholen darf, ist im Gesetz genau geregelt.
Rechts überholen auf der Autobahn
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ist das Rechtsüberholen nur in zwei Fällen gestattet:
Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, dürfen Sie rechts schneller fahren als links. Voraussetzung ist, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass Fahrzeuge nebeneinander fahren. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist.
Außerdem dürfen Sie Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, so dürfen Sie rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h fahren, sodass hier maximal 80 km/h erlaubt sind.
Das gilt auf dem Einfädelungsstreifen
Auf Einfädelungsstreifen dürfen Sie auf Autobahnen und anderen Straßen außerorts schneller fahren, als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
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Innerorts rechts überholen
Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts den Fahrstreifen frei wählen, wenn es für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen auf der Fahrbahn gibt. Damit dürfen Sie in diesen Fällen auch rechts überholen. Außerdem gilt: Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.
Rechtsüberholen - Diese Strafen drohen
Wer außerhalb dieser Ausnahmen rechts überholt, riskiert außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 100 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Innerorts droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro. Wer infolge eines verbotenen Überholmanövers andere Menschen oder Sachen gefährdet, kann sich in gewissen Fällen sogar einer Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig und somit strafbar machen.