(Ultra) Low Emission Zone und City-Maut in London

Schild an einer Low emission zone in England
Autofahrten ins Zentrum von London können teuer werden, wenn man sich nicht registriert© iStock.com/ChrisSteer

Aktuell sind in London (City und Großraum) drei Umweltzonen ausgewiesen, in denen die Zufahrt beschränkt ist. Was Sie beachten müssen.

  • Kameras filmen einfahrende Fahrzeuge

  • Online-Registrierung erforderlich

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder

Wer mit seinem Fahrzeug in das Gebiet der Stadt London fahren will, muss dieses je nach Bereich im Vorfeld für die jeweilige Zone online registrieren. Für einige Fahrzeuge ist die Einfahrt erst nach Zahlung einer sogenannten Tagesgebühr möglich.

Congestion Charge Zone (City-Maut-Zone)

Schild zu Congestion Charging in London
Kameras kontrollieren die einfahrenden Fahrzeuge© Shutterstock/TK Kurikawa

Die City-Maut-Zone liegt im Innenstadtbereich Londons. Die Innenstadt ist von Montag bis Freitag, jeweils 7 bis 18 Uhr, sowie von Samstag bis Sonntag und an Feiertagen, jeweils 12 bis 18 Uhr, gebührenpflichtig. Betroffen sind alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder und Mopeds. Die City-Maut kann nicht vor Ort gezahlt werden, sondern ausschließlich online*, telefonisch oder per App. Bei Verstößen gegen die Mautpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 160 Pfund (circa 186 Euro). Wird das Bußgeld innerhalb von 14 Tagen bezahlt, reduziert es sich auf 80 Pfund (circa 93 Euro). Erfolgt jedoch auch innerhalb von 28 Tagen keine Bezahlung, so erhöht es sich auf 240 Pfund (circa 280 Euro).

Ultra Low Emission Zone (ULEZ)

Die ULEZ ist eine der Umweltzonen der Stadt London. Das Gebiet liegt innerhalb des Autobahnrings A406 und A205. Ab 29.8.2023 wird sie auf den Großraum London erweitert. Die ULEZ gilt 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche (außer am 25.12.).

Schild zur Ultra Low Emission Zone in London
Die Ultra Low Emission Zone ist eine von drei zufahrtsbeschränkten Zonen im Großraum London© imago images/Xinhua

Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß müssen eine Abgabe zahlen. Dies sind zum Beispiel Benzinfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 – 3 und Dieselfahrzeuge Euro 0 – 5. Im Ausland zugelassene Kfz müssen in jedem Fall vorab online registriert* werden. Dies gilt auch dann, wenn sie die Abgasnormen erfüllen. Hintergrund ist, dass im Rahmen der automatischen Kameraüberwachung nur Fahrzeuge mit britischem Kennzeichen erkannt werden können.

Bei Verstößen gegen die Bestimmung der ULEZ droht beispielsweise für Pkw, Motorräder und Vans ein Bußgeld in Höhe von 160 Pfund (circa 186 Euro). Wird das Bußgeld innerhalb von 14 Tagen bezahlt, reduziert es sich auf 80 Pfund (circa 93 Euro). Erfolgt jedoch auch innerhalb von 28 Tagen keine Bezahlung, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Pfund (circa 280 Euro).

Low Emission Zone (LEZ)

Der Bereich der LEZ im Großraum London darf von bestimmten Dieselnutzfahrzeugen nur noch gegen Entrichtung einer Gebühr befahren werden. Sie gilt 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche. Pkw und Motorräder sind nicht betroffen.

Alle im Ausland zugelassen dieselbetriebenen Wohnmobile ab 2,5 Tonnen, Vans und große Transporter (Leergewicht ab 1205 kg) müssen vor dem Befahren der LEZ registriert werden. Dies gilt auch dann, wenn sie die Abgasnormen erfüllen. Dieselnutzfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 – 2 (bis 3,5 t) oder Euro 1 – 5 (über 3,5 t) müssen zusätzlich eine Tagesgebühr entrichten – Pkw sind hiervon ausgenommen.

Achtung: Anders als bei der ULEZ und der City-Maut-Zone beträgt die Bearbeitungszeit der Registrierung für die LEZ circa zehn Tage. Sie sollte daher rechtzeitig vorgenommen werden!

Bei Verstößen gegen die Mautpflicht droht ein Bußgeld ab 500 Pfund (circa 580 Euro). Wird das Bußgeld innerhalb von 14 Tagen bezahlt, reduziert es sich auf 228 Pfund (circa 267 Euro). Erfolgt jedoch auch innerhalb von 28 Tagen keine Bezahlung, erhöht es sich auf 1500 Pfund (circa 1740 Euro).

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Probleme mit der LEZ

Da die LEZ per Video überwacht wird, ist die richtige Einordnung der aufgenommenen Fahrzeuge nicht immer gewährleistet. Auch wenn in Deutschland als Pkw zugelassene Fahrzeuge von den Bestimmungen der LEZ nicht betroffen sind, zeigt die Erfahrung, dass anscheinend regelmäßig größere Familienfahrzeuge nicht der Kategorie "Car", sondern fälschlicherweise der Kategorie "Van" zugeordnet werden.

Es ist daher empfehlenswert, auch solche Fahrzeuge, wie beispielsweise den Citroën Berlingo, den Renault Kangoo, den Caddy, aber auch die T-Busse von Volkswagen sowie die Fahrzeuge der V-Reihe von Mercedes (die Aufzählung ist nicht abschließend) vorsorglich zu registrieren. Dies gilt selbst dann, wenn solche Fahrzeuge als Benziner betrieben werden. Dadurch können Sie verhindern, dass Sie sich später gegen Bußgeldbescheide zur Wehr setzen müssen.

Sollte Ihnen wegen Nichtregistrierung oder Nichtzahlung der Tagespauschale ein Bußgeldbescheid zugestellt worden sein, raten die ADAC Juristinnen und Juristen dazu, Einspruch einzulegen und anhand der Fahrzeugpapiere zu belegen, dass es sich um einen Pkw handelt, beziehungsweise dass zumindest die Emissionsklasse eingehalten wird. Das Fahrzeug sollten Sie zudem nachträglich registrieren.

Brisant: Inkassobüro erlangte angeblich rechtswidrig tausende Halterdaten

Nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamts wurden seit 2021 in rechtswidriger Weise EU-weit über 300.000 Bußgeldbescheide des Inkassobüros Euro Parking Collection (EPC) mit teils horrenden fünfstelligen Forderungen ausgestellt. Betroffen sind auch deutsche Reisende.

Hintergrund: Nach dem Brexit gab es offenbar keine Grundlage mehr für die Weitergabe europäischer Fahrzeughalterdaten an Großbritannien. EPC habe tausende Daten angeblich rechtswidrig erhalten. Gelaufen ist dies offenbar über eine italienische Kontaktstelle, welche die Daten an das Inkassobüro weitergegeben hätte. Aus diesem Grund teilt Deutschland Italien im Moment keine Halterdaten mehr mit.

Das steht auch im Einklang mit der Ansicht des ADAC, der seit Ende 2022 ein Musterverfahren gegen Inkassobüros im Zusammenhang mit italienischen Bußgeldbescheiden führt. Lesen Sie dazu: Musterverfahren Italien. Der ADAC sieht die Weitergabe von Halterdaten an Inkassobüros schon lange kritisch und begrüßt, dass die datenschutzrechtliche Dimension endlich erkannt wurde. Jetzt könnte es sich um einen der größten Datenschutzverstöße der Geschichte der EU handeln.

Gut zu wissen: Der ADAC empfiehlt generell im Falle von Großbritannien keine Zahlung, sondern Einspruch einzulegen und nachzuweisen, dass die Emissionsklasse eingehalten wird. Positiv: Eine zwangsweise Vollstreckung von EPC Forderungen ist in Deutschland nicht möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zur LEZ, den betroffenen Fahrzeugkategorien sowie der Registrierung.