Punkte in Flensburg: Was Verkehrssünder wissen müssen
Von Bastian Metzger

Wer in Deutschland über eine rote Ampel fährt oder erheblich zu schnell unterwegs war, kassiert Punkte. Wie Sie die Punkte in Flensburg abfragen können und wie viele Punkte Sie haben dürfen, erfahren Sie hier.
8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis
Kostenlose Auskunft über den Punktestand
Punkte kann man aktiv abbauen
Nicht jeder Verkehrsverstoß führt zu Punkten. Es werden nur die in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eingetragen.
Wie lassen sich Punkte in Flensburg abfragen?
Jeder hat Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Wer den neuen Personalausweis (ausgestellt nach dem 1.11.2010) mit Online-Ausweisfunktion besitzt, kann auch einen Online-Antrag stellen.
Den Antrag kann man alternativ auch schriftlich per Post stellen. Auskünfte am Telefon oder per Fax sind nicht möglich. Dabei müssen Sie Ihre Identität entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite) nachweisen.
Musterschreiben für die Punkteabfrage
Wie viele Punkte gibt es für Verstöße?
Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes erhalten Sie 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg: Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten zwei Punkte, und drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h begeht, muss mit einem Punkt rechnen. Ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts begeht man eine grobe Ordnungswidrigkeit und bekommt dafür zwei Punkte in Flensburg.
Nutzen Sie den ADAC Bußgeldrechner und finden Sie heraus mit welchem Bußgeld und wie vielen Punkten Sie nach einem Verstoß rechnen müssen:
Wie viele Punkte darf man haben?
Hat man eine bestimmte Zahl an Punkten gesammelt, kann es zu gebührenpflichtigen Führerscheinmaßnahmen kommen. Es gibt drei Maßnahmen: Ermahnung, Verwarnung und Entziehung.
| Punkte | Maßnahme |
|---|---|
4 bis 5 | Ermahnung |
6 bis 7 | Verwarnung |
ab 8 | Entziehung |
Mit der Ermahnung wird man zu einer Veränderung seines Verhaltens aufgefordert. Man erhält außerdem den Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau. Nachdem man eine Verwarnung bekommen hat, ist eine solche Teilnahme nicht mehr möglich. Je nach Punktestand zum Zeitpunkt der Tatbegehung entscheidet sich, ob und zu welcher dieser Maßnahmen es kommt.
Für Ihren Punktestand ist grundsätzlich der Tag des Verkehrsverstoßes entscheidend, wenn der Verstoß später rechtskräftig geahndet wird. Der Punkt entsteht damit rechtlich nicht erst an dem Tag, an dem er im Fahreignungsregister eingetragen wird.
Was passiert bei 8 Punkten?
Bei acht Punkten verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis. Man gilt dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und muss nicht nur den Führerschein als Dokument abgeben, sondern darf keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen.
Eine neue Fahrberechtigung erhält man frühestens nach Ablauf von sechs Monaten. Hierfür muss man nachweisen, dass man wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Eine positive MPU ist deshalb zwingend notwendig.
Zweifel am Bescheid: ADAC hilft
Fragen zu Ihren Punkten in Flensburg oder einem Bußgeldbescheid? Der ADAC hilft: Gehen Sie auf die Homepage eines ADAC Vertragsanwalts, laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch und fordern einen Rückruf an. Für Club-Mitglieder ist die Beratung kostenfrei. Anwälte finden Sie über die ADAC Vertragsanwaltssuche:
Kann man Punkte abbauen?
Ja. Wenn Sie 1 bis 5 Punkte haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Das ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Wann verfallen Punkte?
Punkte werden je nach Verstoß nach 2,5, 5 oder 10 Jahren getilgt. Neue Punkte verlängern die Tilgungsfrist bestehender Eintragungen nicht.
| Verstöße | Tilgungsfrist |
|---|---|
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt | 2,5 Jahre |
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten | 5 Jahre |
Straftaten mit 2 Punkten | 5 Jahre |
Straftaten mit 3 Punkten | 10 Jahre |
