
Bußgeld für Auslandsverstöße

Sie haben im Ausland einen Verkehrsverstoß begangen? Informieren Sie sich mit welcher Strafe Sie rechnen müssen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Bußgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Besondere Umstände wie Probezeit, Sachbeschädigung, Gefährdung oder Voreintragungen bleiben unberücksichtigt. Hierfür stehen Ihnen unsere ADAC Juristen zur Verfügung.
Anmerkungen
Bußgelder betreffen Verstöße mit Pkw;
Beiträge in Euro (gerundet);
MV = Nettomonatsverdienst
TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst, in Finnland: max. 120 TS).
* = Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gelten teilweise niedrigere Promillegrenzen.
** = Mindestbußen tagsüber, nachts (22-7 Uhr) um ein Drittel höhere Bußgelder
*** = 0,0 Promille für Fahrer von Kfz mit zGM über 3,5t bzw. mehr als 9 Sitzplätze
Ähnliche Strafen wie für Alkohol werden in vielen Ländern für "Drogen am Steuer" verhängt. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen unter Umständen auch Freiheitsstrafen.
Stand für Rabatte und Bußen: 01/2018