Wo ist das Wenden verboten und wo erlaubt? Das sagt die StVO
Einfach mal so auf der Straße umdrehen und in die entgegengesetzte Richtung fahren? Es gibt Vorschriften, wo das Wenden erlaubt ist – und wo nicht. Alle Regeln und Bußgelder.
Verkehrszeichen verbietet Wendemanöver
Wenden nur erlaubt, wenn niemand gefährdet wird
Verbot auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und in Tunneln
An der richtigen Straße vorbeigefahren und das Abbiegen verpasst? Das kann schnell mal passieren. Jetzt heißt es, möglichst schnell wenden und zurück zur Abzweigung fahren. Aber Vorsicht: Weil es sich beim Wenden um ein Fahrmanöver handelt, das nicht ungefährlich ist, gibt es hier genaue Regeln. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder oder sogar ein Fahrverbot.
Wann ist Wenden verboten?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt der Grundsatz: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Andernfalls ist das Fahrmanöver verboten. Kommt es durch ein riskantes Wendemanöver zu einem Unfall, droht auf jeden Fall eine Mithaftung.
Welches Verkehrszeichen ordnet ein Wendeverbot an?
Es gibt ein Verkehrszeichen, das explizit besagt, dass Wenden hier verboten ist. Zeichen 272 ist ein rundes rot-weißes Schild mit einem durchgestrichenen U-Turn-Pfeil. Wer hier gegen das Wendeverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro rechnen. Kommunen stellen das Verkehrszeichen vor allem an unübersichtlichen und gefährlichen Stellen auf, um riskante Wendemanöver zu verhindern.
Auf welchen Straßen darf man nicht wenden?
Grundsätzlich verboten ist das Wenden auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und in Tunneln. Aber auch an unübersichtlichen oder nur schwer einsehbaren Stellen, zum Beispiel vor einer Kurve oder einer Straßenkuppe, darf man nicht wenden.
An Kreuzungen ist das Wenden nicht grundsätzlich verboten. Da hier jedoch in der Regel viel Verkehr herrscht, muss besonders darauf geachtet werden, ob ein Wendemanöver erstens Sinn macht und zweitens niemanden gefährdet.
Bußgelder: Verstöße beim Wenden können teuer werden
Verstöße beim Wenden | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Wendeverbot nicht beachtet (Zeichen 272) | 20 | ||
...mit Gefährdung | 30 | ||
...mit Unfallfolge | 35 | ||
Wenden mit Gefährdung | 80 | 1 | |
Wenden mit Unfallfolge | 100 | 1 | |
Wenden in der Ein- oder Ausfahrt einer Autobahn/Kraftfahrstraße | 75 | 1 | |
...mit Gefährdung | 90 | 1 | |
...mit Unfall | 110 | 1 | |
Wenden auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen der Autobahn | 130 | 1 | |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn einer Autobahn oder Kraftfahrstraße | 200 | 2 | 1 Monat |
...mit Gefährdung | 240 | 2 | 1 Monat |
...mit Unfall | 290 | 2 | 1 Monat |
Wenden im Tunnel (Zeichen 327) | 60 | 1 | |
...mit Gefährdung | 75 | 1 | |
...mit Unfall | 90 | 1 |