Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn? Muss ein Tempolimit immer aufgehoben werden? ADAC Juristinnen und Juristen erklären die Rechtslage. Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch nach einer Kreuzung weiter Tempolimit endet nicht nur durch Verkehrsschild Reduzierte Höchstgeschwindigkeit an Baustelle – wie weit sie gilt Das gilt nach Kreuzung oder Einmündung Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, auch Streckenverbot genannt, endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden. Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278), der Anordnung einer anderen Höchstgeschwindigkeit oder innerorts am Ortsausgangsschild. Tempolimit an Gefahrenstelle wie Baustelle Oft werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an Gefahrenstellen wie einer Baustelle, einer engen Kurve oder vor Schulen angeordnet. Bei einer Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen gilt: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus der Örtlichkeit ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht. Ein Aufhebungszeichen ist auch nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbots eindeutig aus einem Zusatzschild ergibt.