Mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren: Darf man das?

Ob Flip-Flops, Schuhe mit hohen Absätzen, Sandalen oder Gummistiefel: Wer beim Autofahren kein ordentliches Schuhwerk trägt, muss bei einem Unfall damit rechnen, auf einem Teil seiner Kosten sitzen zu bleiben. Darauf müssen Sie achten – auch im Ausland.
Ungeeignetes Schuhwerk kann bei einem Unfall zu Mithaftung führen
Auch "erlaubte" Schuhe sind nicht unbedingt praktisch und sicher
Sportschuhe besser geeignet als Schlappen oder Latschen
Ist es erlaubt, mit Flip-Flops Auto zu fahren?
Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern nicht. Dennoch: Aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden, hohen Schuhen problematisch sein.
Kommt es beispielsweise zu einem Unfall, bei dem der Unfallgegner klar die Vorfahrt missachtet hat, kann sich das haftungsrechtlich in Form einer Mithaftung des Geschädigten auswirken. Nämlich dann, wenn dieser mit den richtigen Schuhen den Unfall trotz der Vorfahrtsverletzung noch hätte verhindern können.
Zudem ist hierzulande nicht auszuschließen, dass die Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen die Leistung bezüglich des Schadens am eigenen Fahrzeug wegen "grober Fahrlässigkeit" mindert oder ganz verweigert.
Welche Schuhe sind geeignet?
Um es ganz klar zu sagen: Auch wenn bestimmte Schuhe am Steuer nicht verboten sind, sollte man sie trotzdem nicht tragen. Entscheiden Sie sich immer für Schuhe, die Ihnen Halt und Sicherheit beim Autofahren geben. Nach Ansicht der ADAC Technikexperten und -expertinnen sind Schuhe dann zum Autofahren geeignet, wenn diese
• nicht von den Pedalen abrutschen
• einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen herstellen
• auf Schleifen oder Ähnliches verzichten (die sich in Verkleidungen verfangen könnten)
• nicht zu breit sind, damit man nicht unbeabsichtigt zwei Pedale auf einmal betätigt
Ob nun Latschen, Schlappen oder Sandalen – wichtig ist, dass man einen guten Halt und Sicherheit beim Fahren hat. Bitte riskieren Sie keinen Unfall aus Bequemlichkeit oder Modebewusstsein!
Warum keine Flip-Flops und Highheels?
Das Autofahren mit Flip-Flops oder Highheels ist aus Sicherheitsaspekten heraus nicht empfehlenswert, so die ADAC Technik-Experten. Denn Flip-Flops sitzen oft recht locker am Fuß, was dazu führen kann, dass die Schuhe vor allem bei hektischen Bremsmanövern an den Pedalen hängen bleiben können. Außerdem ist es möglich, dass durch die oft vergleichsweise weiche sowie rutschige Sohle nicht die gleiche Pedalkraft aufgebracht werden kann wie mit festem Schuhwerk.
Bei Highheels besteht außerdem die Problematik, dass durch den hohen Fersenabsatz der Fuß bei längeren Pedalwegen weit nach vorn abgewinkelt werden muss. Dadurch kann es passieren, dass bei einer Notbremsung oder auch beim Kuppeln das Pedal nicht voll durchgedrückt werden kann. Somit kann sich der Bremsweg drastisch erhöhen.
Darf man barfuß Auto fahren?
Auch hier gilt: Der Gesetzgeber verbietet weder in Deutschland noch in den anderen europäischen Ländern prinzipiell, barfuß Auto zu fahren.
Auf ADAC Nachfrage heißt es beispielsweise vom Schweizer Automobilclub: "Es ist zwingend vorgeschrieben, dass Sie das Fahrzeug immer so beherrschen müssen, dass Sie bei Gefahr angemessen reagieren können. Wenn Sie also barfuß nachweislich gleich stark aufs Bremspedal drücken können wie mit Schuhen, erfüllen Sie diese Voraussetzungen. Ob Sie das in einem gerichtlichen Verfahren auch glaubhaft nachweisen können, ist zu bezweifeln. Auf jeden Fall lohnt es sich nicht, ein solches Risiko einzugehen." So oder ganz ähnlich handhaben es auch die anderen europäischen Länder.
Die Meinung von ADAC Expertinnen und Experten ist dazu ganz klar: Barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren sollten Sie unbedingt vermeiden, weil man barfuß nicht schnell genug den erforderlichen Druck auf die Pedale ausüben kann. Und deshalb gilt auch hier: Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten wurde, ist auch sinnvoll.
Flip-Flops, Highheels: Was gilt im Ausland?
In den meisten europäischen Ländern ist es ähnlich wie in Deutschland geregelt: Es gibt kein ausdrückliches Verbot von Flip-Flops, Highheels, Berg- oder Gummistiefeln am Steuer. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet sein muss. Dazu gehört auch angemessene Kleidung.
Verursacht man mit Flip-Flops beispielsweise in Österreich einen Unfall bzw. hätten andere Schuhe den Unfall verhindern können, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen gerechnet werden.
Fazit und Tipps
Tragen Sie beim Autofahren stets festes Schuhwerk, das eine gute Kraftübertragung auf die Pedale erlaubt und nicht verrutschen kann. Außerdem sollten die Schuhe nicht zu breit sein, damit man nicht an Verkleidungen hängen bleibt oder gar zwei Pedale auf einmal bedient.
Wenn Sie mit Flip-Flops, Highheels, Berg- oder Gummistiefeln unterwegs sind, legen Sie sich ein paar Sportschuhe ins Auto und wechseln Sie die Schuhe, bevor Sie losfahren. Die ausgezogenen Schuhe sollten Sie sicher – am besten im Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers – verstauen. Keinesfalls dürfen sie im Fahrerfußraum liegen. Dort können sie sich unter den Pedalen verklemmen.