Besitzstörung in Österreich: Was deutsche Autofahrer jetzt wissen müssen
Von Simone Ettenhuber , Kai Thiele

Auf Privatgrund wenden oder kurz parken – das kann in Österreich teuer werden. Und es droht eine sogenannte Besitzstörungsklage. Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln.
Auch kurze Stopps oder Wenden können als Besitzstörung gelten
Betroffene erhalten meist ein Schreiben vom Anwalt
Seit Januar 2026 gibt es ein neues Gesetz gegen die "Parkplatzabzocke"
Was ist eine Besitzstörung?
Eine Besitzstörung liegt vor, wenn Sie ein privates Grundstück ohne Erlaubnis nutzen. Einige Beispiele:
Kurz auf einem privaten Parkplatz anhalten
Auf einem Privatgrundstück wenden oder vor einer privaten Garageneinfahrt parken
Einen Kundenparkplatz oder den Parkplatz eines Restaurants ohne Berechtigung nutzen
Eine Abkürzung über ein Tankstellengelände nehmen
Wichtig: Entscheidend ist nicht, ob es ein Verbotsschild gibt. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass es sich um Privatgrund handelt. Etwa durch eine andere Pflasterung oder eine klare Abgrenzung wie einen Zaun oder eine Hecke.
Genau hier beginnt für viele die sogenannte Parkplatz‑Falle. Denn schlecht erkennbare Privatflächen laden zum Parken oder Wenden ein – und das wird häufig durch Kameras überwacht.
Warum schreibt mich ein Anwalt aus Österreich an?
Niemand muss es sich gefallen lassen, dass sein Grundstück von Fremden ohne Erlaubnis genutzt wird. Daraus hat sich in den letzten Jahren jedoch teilweise ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt: Grundstücke, die nicht auf den ersten Blick als privat erkennbar sind, werden mit Kameras überwacht.
Wenden Sie auf einem solchen Grundstück, schnappt die Falle zu. Dann erhalten Sie Post von einem Anwalt. In diesem Schreiben steht Folgendes:
Unterlassungserklärung für die Zukunft: Sie sollen sich als Fahrzeughalter verpflichten, das Grundstück künftig nicht mehr zu befahren oder zu nutzen. Damit soll eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden.
Zahlung von Anwaltskosten: Gefordert werden pauschale Beträge, früher oft 400 bis 600 Euro.
Androhung einer Besitzstörungsklage, für den Fall, dass Sie nicht zahlen oder die Unterlassungserklärung verweigern.
Hinweis der ADAC Juristen: Anwälte setzen für die Zahlung häufig sehr kurze Fristen. Hintergrund ist, dass eine Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung und der Identität des Fahrzeughalters erhoben werden muss.
Was kostet mich eine Besitzstörung in Österreich?
Früher wurden Kosten von 400 Euro oder mehr geltend gemacht. Zum 1. Januar 2026 hat der österreichische Gesetzgeber jedoch reagiert: Die Kosten wurden begrenzt, um das missbräuchliche Geschäft mit der Besitzstörung finanziell unattraktiv zu machen.
Bei einem außergerichtlichen Schreiben vom Anwalt dürfen daher nur noch ca. 100 Euro verlangt werden. Dieser Betrag umfasst die Kosten für die Halterauskunft, die Verwaltungsabgabe, Porto für den Einschreibebrief und die Rechtsanwaltskosten.
Einen darüber hinausgehenden Schadenersatz können Anwälte geltend machen, wenn ein konkreter Schaden nachgewiesen wird. Das können etwa Kosten für ein Parkticket sein, weil der Besitzer nicht auf seinem Grundstück parken konnte, oder Taxikosten, weil er Ihretwegen mit seinem Auto nicht wegfahren konnte.
Nicht zulässig sind Überwachungskosten, Verwaltungspauschalen, Kosten für die Fallbearbeitung und ein pauschaler Schadensersatz ohne Nachweis.
Wie kann ich auf das Schreiben vom Anwalt reagieren?

Empfehlung der ADAC Juristen, falls Sie ein Schreiben eines Anwalts bekommen: Bei Beträgen deutlich unter 200 Euro sollten Sie die Forderung begleichen, wenn der Vorwurf gerechtfertigt ist. So können Sie das Verfahren schnell und kostengünstig beenden.
Wichtig: Eine Prüfung des Anwaltsschreibens ist sinnvoll bei überhöhten Forderungen oder wenn die Besitzstörung strittig scheint. Hier kann ein ADAC Vertrauensanwalt in Österreich behilflich sein. Bitte beachten Sie, dass dabei Kosten anfallen können.
Was passiert, wenn ich das Schreiben vom Anwalt ignoriere?
Reagieren Sie nicht auf das Schreiben des Anwalts, kommt es zu einer sogenannten Besitzstörungsklage. Wenn Sie die Besitzstörung vor Gericht nicht bestreiten und damit einräumen, dass der Vorwurf zutrifft, können folgende Kosten auf Sie zukommen: ca. 200 Euro Verfahrenskosten, bestehend aus rund 100 Euro Anwaltskosten, 70 Euro Gerichtsgebühr, Halterauskunft sowie Porto. Wenn Sie aber die Forderung bestreiten und den Prozess verlieren, können noch wesentlich höhere Kosten entstehen.
Besitzstörungsklage: Droht eine Vollstreckung in Deutschland?
Ja, gerichtliche Entscheidungen über Besitzstörungsklagen können auch in Deutschland vollstreckt werden. Daher sollten Sie immer auf das Schreiben vom Anwalt reagieren.
Eine Besitzstörung liegt vor, wenn Sie ohne Erlaubnis auf Privatgrund parken oder wenden.
Ein Verbotsschild ist nicht erforderlich, erkennbarer Privatgrund genügt.
In Österreich war dies lange Zeit ein lukratives Geschäftsmodell.
Seit 1. Januar 2026 sind die Kosten gesetzlich begrenzt.
Außergerichtlich sind nur noch rund 100 Euro Strafe zulässig.
Forderungen unter 200 Euro sollten Sie bezahlen.