Mitgliederversammlung 2027 des ADAC Südbayern e. V.

03.04.2027
13:00 bis 17:00 Uhr
ADAC e.V.
Hansastraße 19
80686 München
Ein Saal voller Publikum, das auf eine Bühne Blickt. Im Hintergrund steht Mitgliederversammlung ADAC Südbayern. Ein Mann steht und  spricht, 6 weitere Männer sitzen an einem langen Tisch.
© ADAC Südbayern / Flo Huber

Der ADAC Südbayern e.V. lädt zur Mitgliederversammlung am Samstag, 03. April 2027 in die Räumlichkeiten des ADAC e. V. in München ein. Die Anmeldung erfolgt durch Übermittlung des Anmeldeformulars per E-Mail oder Fax (089 51 95 444).

Tagesordnung gemäß § 12 der Satzung:

  1. Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

  2. Ehrungen

  3. Bericht des Vorstandes

  4. Bericht der Rechnungsprüfer

  5. Aussprache zu den Berichten

  6. Feststellung der Stimmliste

  7. Genehmigung des Jahresabschlusses

  8. Entlastung des Vorstandes

  9. Wahlen: a) Bestellung des Wahlausschusses, b) Wahl der Delegierten des ADAC Südbayern e.V. zur ADAC Hauptversammlung

  10. Voranschlag für das Geschäftsjahr 2027

  11. Beschlussfassung über Anträge gemäß § 11 Abs. 1 sowie Dringlichkeitsanträge gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung

Teilnahme an der Mitgliederversammlung gemäß § 8 der Satzung:

§ 8 Abs. 2 der Satzung: Die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehörenden Mitglieder des ADAC Südbayern e.V. werden durch Delegierte vertreten. Aktiv und passiv wahlberechtigt bei der Delegiertenwahl im ADAC Ortsclub sind nur ordentliche ADAC Mitglieder. Für je angefangene 100 solcher Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung des ADAC Ortsclubs ein Delegierter sowie Ersatzdelegierte zu wählen und die Reihenfolge der Delegierten bzw. Ersatzdelegierten festzulegen.

§ 8 Abs. 4 der Satzung: Die keinem ADAC Ortsclub angehörenden Mitglieder (Einzelmitglieder) können ihre Mitgliedschaftsrechte auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben. Voraussetzung hierfür ist entweder die Anmeldung in Textform mit Namen, Anschrift und ADAC Mitgliedsnummer, einschließlich der Orts- und Datumsangabe oder die inhaltsgleiche Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über die Internetseite des ADAC Südbayern e.V.

Anmeldungserklärungen solcher Art müssen spätestens bis zum 12. März 2027 bei der Verwaltung des ADAC Südbayern e. V. eingegangen sein; eine nach Ablauf dieser Frist eingehende Anmeldungserklärung gilt als nicht abgegeben. Außerdem sind die gültige ADAC Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur Person bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.

Anträge zur Mitgliederversammlung gemäß § 11 der Satzung:

1. Sachanträge zur Mitgliederversammlung können gestellt werden:

  • von mindestens 30 ADAC Mitgliedern

  • vom Vorstand

  • von jedem ADAC Ortsclub des ADAC Südbayern e. V.

  • von jedem Delegierten

2. Anträge von Mitgliedern, Ortsclubs oder Delegierten müssen bis zum 12. März 2027 durch Einschreiben beim Vorstand des ADAC Südbayern e. V., Postfach 20 01 44, 80001 München eingegangen sein.

Wir bitten um Beachtung:

Die Delegierten und Ersatzdelegierten sind dem ADAC Südbayern e. V. spätestens bis zum 31. Januar 2027 in die Ortsclub Online Verwaltung einzupflegen oder schriftlich zu melden. Das dazugehörige Meldeblatt ist zeitgleich von den zwei zeichnungsberechtigten OC Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben und an den ADAC Südbayern e.V. zu senden.

Dr. Gerd Ennser
Vorsitzender ADAC Südbayern e.V.

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Einladung zur Mitgliederversammlung 2027 des ADAC Südbayern e. V.
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Anmeldung zur Mitgliederversammlung 2027 des ADAC Südbayern e. V.
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