Mitgliederversammlung des ADAC Südbayern e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023
des ADAC Südbayern e. V. am Samstag, 25. März 2023, 13 Uhr, im ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
Tagesordnung:
Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
Ehrungen
Bericht des Vorstands über das Vereinsjahr 2022
Bericht der Rechnungsprüfer
Aussprache zu den Berichten
Feststellung der Stimmliste
Entlastung des Vorstands
Wahl
a) Bestellung des Wahlausschusses
b) Wahl der Delegierten des ADAC Südbayern e. V. zur ADAC HauptversammlungVoranschlag für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über Anträge gemäß §11. Abs. 1 und 2 der Satzung sowie Dringlichkeitsanträge; gemäß §11. Abs. 3 der Satzung
Teilnahme an der Mitgliederversammlung:
Die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehörenden Mitglieder des ADAC Südbayern e. V. werden durch Delegierte vertreten. Aktiv und passiv wahlberechtigt bei der Delegiertenwahl im ADAC Ortsclub sind nur ordentliche ADAC Mitglieder. Für je angefangene 100 solcher Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung des ADAC Ortsclubs ein Delegierter sowie Ersatzdelegierte zu wählen und die Reihenfolge der Delegierten bzw. Ersatzdelegierten festzulegen. Die Delegierten und Ersatzdelegierten sind dem ADAC Südbayern e. V. spätestens bis zum 31. Januar 2023 in die Ortsclub Online Verwaltung einzupflegen oder schriftlich zu melden. Das dazugehörige Meldeblatt ist zeitgleich von den zwei zeichnungsberechtigten OC Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben und an den ADAC Südbayern zu senden.
Die keinem ADAC Ortsclub angehörenden Mitglieder (Einzelmitglieder) können ihre Mitgliedschaftsrechte auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben. Voraussetzung hierfür ist entweder die Anmeldung in Textform mit Name, Anschrift und ADAC Mitgliedsnummer, einschließlich der Orts- und Datumsangabe oder die inhaltsgleiche Anmeldungserklärung im Onlineverfahren über die Internetseite des ADAC Südbayern e.V..
Anmeldungserklärungen solcher Art müssen spätestens bis zum 3. März 2023 bei der Verwaltung des ADAC Südbayern e.V. eingegangen sein; eine nach Ablauf dieser Frist eingehende Anmeldungserklärung gilt als nicht abgegeben. Außerdem sind die gültige ADAC Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur Person bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.
Anträge zur Mitgliederversammlung:
Sachanträge zur Mitgliederversammlung können gestellt werden:
a) von mindestens 30 ADAC Mitgliedern
b) vom Vorstand
c) von jedem ADAC Ortsclub des ADAC Südbayern e. V.
d) von jedem Delegierten.Anträge von Mitgliedern, Ortsclubs oder Delegierten müssen bis zum 3. März
2023 durch Einschreiben beim Vorstand des ADAC Südbayern e. V., Postfach 20
01 44, 80001 München eingegangen sein.
Dr. Gerd Ennser
Vorsitzender
ADAC Südbayern e.V.
Hinweis zur Onlineanmeldung
Es besteht die Möglichkeit der Onlineanmeldung zur Mitgliederversammlung Ihres Regionalclubs. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer im Loginbereich anmelden. In Ihrem persönlichen Bereich unter "Meine Mitgliedschaft" finden Sie einen Button "Mitgliederversammlung". Dort können Sie sich als Einzelmitglied direkt zur Mitgliederversammlung anmelden. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Anmeldung als pdf anzulegen und diese dann per Post zu versenden.