Mitgliederversammlung des ADAC Sachsen e.V.

Satzungsgemäß laden wir die teilnahmeberechtigten Delegierten und Einzelmitglieder des ADAC Sachsen e.V. zur
Mitgliederversammlung
am 29. März 2025, Beginn 10.00 Uhr, im Treibehaus Olbernhau, In d. Hütte 10, 09526 Olbernhau ein.
Bericht des Vorstandes
Bericht des Rechnungsprüfers
Feststellung der Stimmliste
Genehmigung des Jahresabschlusses 2024
Entlastung des Vorstandes
Satzungsänderung §§ 10, 11, 12, 15, 16
Wahlen
a) Vorstandsmitglied für Finanzen
b) Delegierte für die ADAC Hauptversammlung 2025
c) EhrenratHaushalt 2025
Anträge
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind in § 8 der Satzung geregelt.
Delegierte und Einzelmitglieder reichen die satzungsgemäße Anmeldung in Textform beim ADAC Sachsen e.V., Geschäftsleitung, Postfach 16 02 62, 01288 Dresden bis zum 7. März 2025 ein.
Einzelmitglieder können sich auch online unter www.adac.de/mitgliederversammlung bis zum 7. März 2025 anmelden.
Die Satzung des ADAC Sachsen e.V. finden Sie unter www.adac.de/sachsen bzw. kann unter der genannten Anschrift angefordert werden.
Klaus Klötzner
Vorsitzender
ADAC Sachsen e.V.