Mitgliederversammlung 2025 des ADAC Hansa e.V.

05.04.2025
11:00 Uhr
Lindner Hotel Boltenhagen
Baltische Allee 1
23946 Boltenhagen
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Einladung zur Mitgliederversammlung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) Regionalclub Hansa e.V.

Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Vorstand, Feststellung der Stimmlisten

2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung (als Anlage im Internet)

3. Bericht des Vorstandes

4. Bericht der Revisoren

5. Genehmigung des Jahresabschlusses

6. Entlastung des Vorstandes

7. Wahlen
a) Ein/e Revisor/in
b) Ein/e stellv. Ehrenrat/Ehrenrätin
c) 7 Delegierte ADAC Hauptversammlung 2025

8. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr

9. Anträge
a) Satzungsänderungen redaktionell: § 3 Abs.1 Mitgliedschaft, § 7 Abs.1 Mitgliederversammlung, § 8 Abs.4 Teilnahme an der Mitgliederversammlung, § 9. Abs.1 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, § 10 Abs.3 Wahlen, § 11 Abs.3 Anträge zur Mitgliederversammlung, § 12 Abs.2 und 3. Durchführung der Mitgliederversammlung, § 15 Abs.1 Abstimmungen des Vorstandes, § 16 Abs.1 Amtsdauer des Vorstandes, § 24. Abs.3 Rechnungsprüfung, § 27 Satzungsänderungen, § 29 Verschmelzung;

Satzungsänderungen inhaltlich: § 2 Zweck und Ziele, § 4 Abs.3 Bildung von ADAC Ortsclubs, § 7 Abs.3 Mitgliederversammlung, § 12 Abs.3 und 4 Durchführung der Mitgliederversammlung, § 13 Außerordentliche Mitgliederversammlungen.

10. Sonstiges, Versammlungsende

Gemäß § 8, Absatz 4 der Satzung können alle nicht durch Delegierte vertretenen Mitglieder ihr Rede-, Stimm- und Wahlrecht nur bei schriftlicher Anmeldung zur Mitgliederversammlung oder mit der Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über die Internetseite www.adac.de/mein-adac ausüben.

Die schriftliche Anmeldungserklärung mit vorgegebener Legitimation wie Name, Adresse, ADAC Mitgliedsnummer sowie Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe wie auch die inhaltsgleiche Anmeldungserklärung im Online-Verfahren müssen spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim ADAC Hansa e.V., Amsinckstraße 41, 20097 Hamburg, eingegangen sein.

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung setzt in jedem Falle den Hauptwohnsitz im Gebiet des ADAC Hansa e.V. bzw. die Zuordnung gemäß §28 (4) der Gesamtclubsatzung des ADAC e.V. zum ADAC Hansa e.V. und die Vorlage der gültigen ADAC Mitgliedskarte voraus.

ADAC Mitglieder, die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehören, haben nur das Teilnahmerecht sowie das Recht, gewählt zu werden. Wegen ihrer übrigen Mitgliedschaftsrechte werden sie gemäß § 8, Absatz 2 der Satzung ausschließlich durch Delegierte vertreten. Die ADAC Ortsclubs haben ihre Delegierten und Ersatzdelegierten dem ADAC Hansa e.V. in der vorgeschriebenen Form spätestens vier Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Anträge sind gemäß § 11 der Satzung des ADAC Hansa e.V. zu stellen.

Hamburg, 1. Dezember 2024
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC) Regionalclub Hansa e.V.

Hanno Huijssen
Vorstandsvorsitzender

Veranstalter

ADAC Hansa e.V., Amsinckstraße 41, 20097 Hamburg

mitgliederversammlung@hsa.adac.de

040 23919222