Mitgliederversammlung des ADAC Nordrhein e.V. 2023

Satzungsgemäß lädt der ADAC Nordrhein die ordentlichen ADAC Mitglieder als Einzelpersonen sowie die ADAC Mitglieder in ihrer Funktion als Delegierte der ADAC Ortsclubs im ADAC Nordrhein e.V. mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz im Gebiet des ADAC Nordrhein sowie die im Ausland lebenden ordentlichen ADAC Mitglieder, die sich für eine Zuordnung zum ADAC Nordrhein entschieden haben, zur Mitgliederversammlung des ADAC Nordrhein e.V. am 24. März 2023 ein. Einlass 17.00 Uhr und Veranstaltungsbeginn 18.00 Uhr im Congress-Centrum Ost der Koelnmesse (Congress-Saal), Deutz-Mülheimer-Straße 51, 50679 Köln.
Tagesordnung
a) Feststellung der Stimmliste
b) Bericht des Vorstandes
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Genehmigung des Jahresabschlusses
e) Entlastung des Vorstands
f) Wahlen gemäß § 10 der Satzung
g) Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
h) Anträge
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung wie auch die Vertretung der ADAC Ortsclubs durch Delegierte sind in § 8, die Stellung von Anträgen in § 11 der Satzung geregelt. Die ADAC Mitglieder als Einzelpersonen wie auch die Delegierten der ADAC Ortsclubs müssen ihre satzungsgemäße Anmeldung bis spätestens zum 02. März 2023 einschließlich (Fristablauf!) beim ADAC Nordrhein, Geschäftsführung, 50963 Köln, eingereicht oder online vorgenommen haben.
Andrea Schmitz, Vorsitzende
Die aktuelle Satzung des ADAC Nordrhein e.V. finden Sie hier.
Online-Anmeldung
Es besteht die Möglichkeit der Online-Anmeldung über das Internet zur Mitgliederversammlung des ADAC Nordrhein. Interessierte Mitglieder gelangen über ihr persönliches Portal Mein ADAC zum Login bzw. zur Registrierung und zu allen wichtigen Informationen zur Mitgliederversammlung des ADAC Nordrhein (nach Anmeldung unten rechts).
Der Login führt direkt zu den Formularen für eine Online-Anmeldung oder für den Postversand (PDF-Ausdruck). Nach der Anmeldung über das Internet erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Rechtzeitig vor der Versammlung wird die endgültige Tagesordnung der entsprechenden Versammlung zugeschickt. Beim Eintritt zur Veranstaltung müssen die Mitgliedskarte und der Personalausweis vorgelegt werden.