Was tun bei Einbruch? So verhalten Sie sich richtig

Ein Einbruch ist ein Schock. Umso wichtiger ist es, richtig zu reagieren – von der Polizei-Anzeige bis zur Schadensmeldung bei der Versicherung.
So verhalten Sie sich bei Verdacht auf einen Einbruch richtig
Diese Schritte sind nach einem Einbruch wichtig
Wo Sie Hilfe finden und wie Polizei und Versicherung unterstützen
Was tun bei Verdacht auf Einbruch?
Eine offen stehende Tür, ein eingeschlagenes Fenster oder verdächtige Geräusche: Bei eindeutigen Hinweisen, dass zu Hause etwas nicht stimmt, sollten Sie Ruhe bewahren und umsichtig handeln.
Gehen Sie auf keinen Fall unüberlegt in Ihre Wohnung oder Ihr Haus – es könnte sich noch jemand darin aufhalten und Sie würden zudem wichtige Spuren verwischen. Warten Sie in sicherem Abstand und informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110.
Wichtige Verhaltenstipps
Wohnung oder Haus nicht betreten, sondern sofort Polizei rufen
Keine Spuren verwischen – Türgriffe, Fensterrahmen oder Lichtschalter nicht anfassen
Wenn möglich, Nachbarn informieren und gemeinsam auf die Polizei warten
Wie verhalte ich mich bei einem Einbruch richtig?

Sollten Sie tatsächlich einen Einbrecher im Haus bemerken, steht Ihre eigene Sicherheit an erster Stelle. Konfrontationen können gefährlich sein und sollten deshalb unbedingt vermieden werden. Versuchen Sie auf keinen Fall, den Täter festzuhalten oder selbst einzugreifen. Ziehen Sie sich unauffällig zurück, verlassen Sie die Wohnung und alarmieren Sie die Polizei.
Empfehlungen der Polizei
Konfrontation vermeiden – Einbrecher könnten unberechenbar reagieren
Leise zurückziehen, möglichst unbemerkt
Polizei rufen und Informationen geben (z.B. Beschreibung des Täters, Fluchtrichtung, eventuell Typ und Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs)
Erst handeln, wenn die Gefahr vorbei ist
Was sind die ersten Schritte nach einem Einbruch?
Ist der Täter verschwunden, zählt besonnenes Handeln. Sie sollten die Polizei sofort informieren, damit der Tatort untersucht und Spuren gesichert werden können. Erst wenn die Ermittler dies erlauben, dürfen Sie Ihr Zuhause betreten.
Das sollten Sie beachten
Polizei verständigen und Anzeige erstatten
Tatort nicht verändern – nichts aufräumen oder verschieben
Zeugen (Nachbarn, Passanten) ansprechen und ihre Kontaktdaten notieren
Fotos von Beschädigungen machen
Grundsätzlich Fotos von allen Wertgegenständen anfertigen und an einem sicheren Ort aufbewahren. Sie helfen bei der Schadensmeldung an die Versicherung
Warum ist die Anzeige bei der Polizei so wichtig?

Auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint, sollten Sie immer Anzeige bei der Polizei erstatten. Nur so können die Ermittler Spuren sichern und mögliche Kriminalitätsserien erkennen. Außerdem ist die polizeiliche Anzeige Voraussetzung für die Regulierung durch Ihre Versicherung.
Das gilt übrigens auch dann, wenn es bei einem Versuch geblieben ist und nichts entwendet wurde: Selbst ein versuchter Einbruch sollte immer angezeigt werden, damit Schäden an Türen oder Fenstern von der Versicherung reguliert werden können.
Darum lohnt sich eine Anzeige
Polizei dokumentiert Einbruchspuren und Schäden
Versicherung verlangt eine offizielle Anzeige als Nachweis
Ermittlungen können weitere Einbrüche verhindern
Möglichkeit zur polizeilichen Beratung über Sicherheit und Opferschutz
Wie dokumentiere ich Einbruchschäden richtig?
Nach einem Einbruch sollten Sie den Schaden so genau wie möglich dokumentieren. Listen Sie alle gestohlenen oder beschädigten Gegenstände auf, machen Sie Fotos und bewahren Sie Belege auf.
Auch wenn keine Rechnungen vorhanden sind, können glaubhafte Nachweise – zum Beispiel Fotos oder Zeugenaussagen – bei der Schadenregulierung helfen.
Viele Versicherer empfehlen oder verlangen sogar, den Schaden sofort telefonisch oder online zu melden, damit eine erste Schadensmeldung vorliegt und gegebenenfalls sofort ein Glaser oder Schlüsseldienst beauftragt werden kann. Eine sofortige Meldung sichert zudem den zeitlichen Nachweis, dass Sie reagiert haben.
Im Folgenden sollten Sie zudem auch noch eine schriftliche (bzw. digitale) Benachrichtigung (z.B. per E-Mail, Online-Formular oder klassischem Schreiben) erstellen. Dies dient dazu:
alle Details des Schadens festzuhalten,
eventuelle Belege und Fotos anzuhängen
und eine rechtssichere Dokumentation zu haben, falls es später Rückfragen gibt.
Gerade bei Einbruchdiebstahl ist diese doppelte Vorgehensweise üblich, weil Versicherungen häufig Fristen für die Schadensmeldung setzen und eine schriftliche Meldung Teil der formalen Schadenregulierung ist.
Wer für welchen Schaden aufkommt, hängt davon ab, was betroffen ist: Für gestohlene oder beschädigte Einrichtungsgegenstände und Wertsachen ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig, für Schäden am Gebäude selbst – etwa an der Eingangstür oder am Fenster – die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers bzw. Vermieters. Bei Bargeld und Schmuck gilt zudem meist eine Entschädigungsgrenze, die im eigenen Versicherungsvertrag nachzulesen ist.
Checkliste für die Schadensmeldung
Versicherung schnellstmöglich informieren (telefonisch und schriftlich)
Fotos von Beschädigungen und Tatort anfertigen
Gestohlene oder beschädigte Gegenstände schriftlich festhalten
Belege und Rechnungen sammeln oder Alternativnachweise beilegen
Polizeiliche Vorgangsnummer angeben
Die polizeiliche Vorgangsnummer (manchmal auch Tagebuchnummer oder Aktenzeichen) wird automatisch vergeben, sobald eine Anzeige aufgenommen wird. Sie dient der eindeutigen Zuordnung des Falls und sollte später bei allen Nachfragen oder Versicherungsangaben mitgeteilt werden.
Man bekommt sie in der Regel direkt bei der Anzeigenaufnahme (z.B. von den aufnehmenden Beamten) oder kurz danach mit der polizeilichen Bestätigung der Anzeige bzw. im Ermittlungsprotokoll.
Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?
Die Hausratversicherung ist die wichtigste Anlaufstelle. Sie zahlt bei gestohlenem Hausrat (Möbel, Elektronik, Kleidung) den Neuwert, ersetzt Schäden durch Vandalismus und übernimmt Reparaturen an aufgebrochenen Türen oder Fenstern. Als Hausbesitzer deckt die Wohngebäudeversicherung zudem Schäden am festen Gebäude (wie kaputte Wände oder Rollläden) ab.
Ist ein Einbruch eine Straftat, und welche Strafe droht?
Ein Einbruch in eine Wohnung oder ein Haus ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern nach Paragraf 244 des Strafgesetzbuchs als "Wohnungseinbruchdiebstahl" ausdrücklich als Verbrechen eingestuft. Ein Wohnungseinbruch liegt vor, wenn eine Täterin oder ein Täter in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung eindringt, um dort zu stehlen – unabhängig davon, ob der Diebstahl tatsächlich gelingt. Bereits der Versuch ist strafbar.
Wichtige Fakten zur rechtlichen Einordnung
Verbrechen statt Vergehen: Der Wohnungseinbruchdiebstahl wird strenger bestraft als ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch.
Strafmaß: Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor, in minder schweren Fällen kann das Gericht davon abweichen.
Nebenräume gesondert geregelt: Wird ausschließlich in einen Keller, eine Garage oder einen anderen Nebenraum eingebrochen, gilt ein milderes Strafmaß als beim Einbruch in die eigentliche Wohnung.
Versuch zählt bereits: Auch wer beim Aufbrechen einer Tür erwischt wird, ohne die Wohnung zu betreten, macht sich strafbar.
Diese Einordnung ist auch für Betroffene relevant: Da es sich um ein Verbrechen handelt, ermittelt die Polizei grundsätzlich von Amts wegen, sobald eine Anzeige vorliegt – ein gesonderter Strafantrag ist dafür nicht nötig.
Welche Hilfe gibt es nach dem Einbruch?
Ein Einbruch kann psychisch stark belasten. Viele Betroffene fühlen sich im eigenen Zuhause zunächst unsicher. Deshalb ist es wichtig, über das Erlebte zu sprechen und Hilfe anzunehmen.
Die Polizei, Opferhilfestellen oder psychologische Beratungsangebote bieten Unterstützung. Zudem können Sie sich über Sicherheitsmaßnahmen beraten lassen, um zukünftige Einbrüche zu verhindern.
Hilfreich nach einem Einbruch
Psychische Belastung ernst nehmen, gegebenenfalls Opferhilfe kontaktieren
Nachbarschaft und Familie einbeziehen, um Sicherheit zurückzugewinnen
Polizeiliche Beratung zu Einbruchschutz und Prävention nutzen