Wie die CO₂-Steuer das Heizen 2026 verteuert

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Rauch steigt aus einem Kamin
Steigende CO₂-Preise erhöhen die Heizkosten für Mieter und Vermieter© stock.adobe.com/Marek Brandt

Der CO₂-Preis fürs Heizen mit Gas und Öl steigt 2026 erneut deutlich. Das erhöht die Heizkosten für Hauseigentümer und Mieter. Wer wie viel zahlen muss und wie Sie Ihre Heizkostenabrechnung richtig prüfen.

  • CO₂-Preis für Öl und Gas steigt 2026 auf bis zu 65 Euro je Tonne

  • So verteilen sich die CO₂-Kosten auf Mieter und Hauseigentümer

  • Heizkostenabrechnung prüfen: Spartipps und Rechenbeispiele

Was ist die CO₂-Abgabe auf Gas und Öl?

Seit 2021 gibt es eine CO₂-Abgabe, oft auch CO₂-Steuer genannt. Durch die CO₂-Bepreisung klimaschädlicher fossiler Brennstoffe wird das Heizen mit Öl und Gas schrittweise teurer. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) legt fest, wie viel pro Tonne CO₂-Ausstoß gezahlt werden muss. Zum Jahr 2026 erhöht sich die CO₂-Abgabe von bisher 55 auf bis zu 65 Euro.

Künftig soll sich der Preis durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO₂-Zertifikaten bilden – vorerst in einem Korridor zwischen 55 bis 65 Euro je Tonne, ab dem Jahr 2027 auf dem freien Markt.

Die Einnahmen aus der CO₂-Abgabe fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Damit finanziert der Bund klimafreundliche Technologien und Entlastungsmaßnahmen für Haushalte. Zum Beispiel die Förderung eines Heizungstauschs und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Elektromobilität.

Wie hoch ist die CO₂-Steuer fürs Heizen?

Ein Finger zeigt auf die Anzeige eines Gaszählers
Der CO₂-Abgabe führt bei allen, die mit Gas oder Öl heizen, zu steigenden Kosten© Shutterstock/mpix foto

Im Jahr 2025 liegt der CO₂-Preis für das Heizen mit Öl und Gas bei 55 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Darin ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent bereits enthalten. Die CO₂-Abgabe führte zu einem Preisanstieg von etwa 1,19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Gas und etwa 17,52 Cent pro Liter Heizöl inklusive Mehrwertsteuer.

Auf den typischen Gasverbrauch eines wenig sanierten Einfamilienhauses von 20.000 kWh umgerechnet fallen dafür derzeit rund 237 Euro CO₂-Kosten jährlich an. Denn pro verbrauchter Kilowattstunde stößt eine Gasheizung rund 201 Gramm Kohlendioxid aus.

In einem wenig sanierten Einfamilienhaus entstehen bei demselben Wärmebedarf und einem Verbrauch von 2000 Litern Heizöl derzeit rund 350 Euro CO₂-Kosten jährlich. Heizöl verursacht rund 268 Gramm Kohlendioxid pro verbrauchter Kilowattstunde (1 l = 10 kWh).

CO₂-Kosten für eine Gasheizung 2026

Ab dem Jahr 2026 steigen die CO₂-Kosten auf bis zu 1,40 Cent pro kWh Gas an. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden in einem wenig sanierten Einfamilienhaus kann das laut der Verbraucherzentrale NRW zwischen 263 und 311 Euro im Jahr ausmachen.

Für ein gut saniertes Effizienzhaus (KfW-Standard EH 70) mit einem Verbrauch von 6500 Kilowattstunden liegen die CO₂-Kosten demnach im nächsten Jahr zwischen 85 und 101 Euro.

CO₂-Kosten für eine Ölheizung 2026

Ab dem Jahr 2026 steigen die CO₂-Kosten auf bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl an. Bei 2000 Litern Verbrauch in einem wenig sanierten Einfamilienhaus kann das laut der Verbraucherzentrale NRW zwischen 349 und 412 Euro im Jahr ausmachen.

Für ein gut saniertes Effizienzhaus (KfW-Standard EH 70) mit 650 Litern Heizölverbrauch betragen die CO₂- Kosten demnach im nächsten Jahr zwischen 113 und 134 Euro.

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Wer zahlt den CO₂-Preis: Vermieter oder Mieter?

Grundsätzlich wird die CO₂-Steuer zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt: Je höher der CO₂-Ausstoß des Gebäudes beim Heizen ausfällt, desto höhere Kosten fallen für Vermieter an.

Ist das Gebäude in einem schlechten energetischen Zustand, muss der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten selbst tragen (siehe Tabelle). Je geringer der CO₂-Ausstoß, desto mehr Kosten entfallen auf die Mieter – bei top sanierten Gebäuden können dann bis zu 100 Prozent der Abgabe auf die Mieter umgelegt werden.

Tabelle: Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter

CO₂-Ausstoß pro m²/JahrMieter-Anteil (%)Vermieter-Anteil (%)

weniger als 12 kg

100 %

0 %

12 bis < 17 kg

90 %

10 %

17 bis < 22 kg

80 %

20 %

22 bis < 27 kg

70 %

30 %

27 bis < 32 kg

60 %

40 %

32 bis < 37 kg

50 %

50 %

37 bis < 42 kg

40 %

60 %

42 bis < 47 kg

30 %

70 %

47 bis < 52 kg

20 %

80 %

mehr als 52 kg

5 %

95 %

Berechnungsbasis: CO₂-Ausstoß des Gebäudes

Grundlage für die Berechnung ist der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Einstufung des Gebäudes erfolgt jährlich auf Basis der tatsächlichen Brennstoffverbräuche – diese finden sich meist in der Heizkostenabrechnung oder der Brennstoffrechnung.

In der Rechnung des Brennstoff- oder Wärmelieferanten muss Folgendes ausgewiesen sein:

  • der Brennstoffverbrauch,

  • die damit verbundenen CO₂-Emissionen,

  • der Emissionsfaktor gemäß der Brennstoffart (Heizöl oder Gas)

  • sowie die Kosten dafür.

Vermieter nutzen diese Angaben inklusive der zu beheizenden Wohnfläche, um die Heizkostenabrechnung zu erstellen. Darin müssen sie die Angaben zur CO₂-Abgabe für die Mieter transparent ausweisen.

So prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung

In Wohngebäuden mit Zentralheizung müssen Vermieter ihren Anteil am CO₂-Preis in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen, sodass sich die Heizkosten der Mieter um diesen Anteil reduzieren. Prüfen Sie als Mieter also genau, ob die entsprechenden Angaben korrekt ausgewiesen sind, und wenden Sie sich bei Fragen oder Unstimmigkeiten schriftlich an Ihren Vermieter.

Noch ein wichtiger rechtlicher Hinweis: Wenn die Heizkostenabrechnung diese CO₂-Kosten nicht explizit ausweist, dürfen Mieter ihre gesamten Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen.

Kostenlose CO₂-Steuer-Rechner nutzen

Mit den kostenlosen interaktiven CO₂-Abgabe-Rechnern der Verbraucherzentralen und des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie als Mieter und Vermieter Ihren Kostenanteil bequem ermitteln.

Mieter mit eigenem Energievertrag

Ein Mann sitzt in einem Ohrensessel neben der Heizung mit einem Laptop auf dem Schoss und Papieren in der Hand
Es lohnt sich für Mieter, ihren CO₂-Anteil in der Heizkostenabrechnung genau zu prüfen© istock.com/elenaleonova

Wenn Mieter einen Vertrag direkt mit einem Energieversorger haben − etwa bei Etagenheizungen oder in einem gemieteten Haus − müssen sie den CO₂-Preis selbst ermitteln und vom Vermieter einfordern. In solchen Fällen erstellt der Vermieter keine zentrale Heizkostenabrechnung.

Der Mieter schließt einen individuellen Gas- oder Ölvertrag ab, trägt die Brennstoffkosten selbst und ist somit auch für die Abrechnung verantwortlich. Prüfen Sie in diesem Fall den in Ihrer jährlichen Abrechnung ausgewiesenen Gasverbrauch genau und machen Sie den Vermieteranteil an der CO₂-Abgabe schriftlich und mit Belegen beim Vermieter geltend.

Ausblick: Künftige Entwicklung der CO₂-Steuer

Ab 2027 wird der CO₂-Preis für Heizen und Verkehr durch den europäischen Emissionshandel (ETS II) individuell durch Angebot und Nachfrage bestimmt, statt wie bisher festgelegt zu sein. Eine genaue Prognose ist durch diese freie Preisbildung selbst für Experten schwierig.

Es ist aber anzunehmen, dass die Preise deutlich in die Höhe schnellen, wenn immer weniger CO₂-Zertifikate angeboten werden und gleichzeitig stark nachgefragt sind. Daher erwarten Fachleute des Forschungsprojekts Ariadne am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung bis zum Jahr 2030 eine Preisentwicklung von etwa 107 bis zu 141 Euro pro Tonne CO₂ oder sogar darüber hinaus.