Schlagloch-Schaden am Motorrad: Wann haftet der Straßenträger?

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Von Anabel Greefe

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Ein Motorrad fährt auf einer städtischen Straße auf ein großes Schlagloch im Vordergrund zu.
Schlagloch, Schaden, Streit: Wer muss zahlen?© Stock.adobe.com [G]

Wer mit dem Auto oder Motorrad durch ein Schlagloch fährt und dabei sein Fahrzeug beschädigt, bekommt die Reparaturkosten nicht automatisch vom Straßenträger ersetzt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz.

  • Nicht jedes Schlagloch führt zu einem Schadensersatzanspruch

  • Verkehrsteilnehmer müssen ihre Fahrweise an erkennbare Straßenschäden anpassen

  • Die Tiefe des Schlaglochs allein ist nicht für die Haftung entscheidend

Motorrad durch Schlagloch beschädigt

Ein Motorradfahrer war auf einer Landstraße unterwegs und fuhr durch eine Vertiefung im Asphalt. Er stürzte zwar nicht, machte anschließend aber Schäden an den Rädern seines Motorrads geltend. Für neue Felgen und Reifen verlangte er nach einem Kostenvoranschlag 2635 Euro und eine Kostenpauschale von 25 Euro.

Der Fahrer war der Ansicht, der zuständige Straßenträger habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er behauptete unter anderem, das Schlagloch sei 8 Zentimeter tief und wegen seiner Lage am Ende einer lang gezogenen Rechtskurve nicht rechtzeitig erkennbar gewesen.

Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab (Urteil vom 3. September 2026, Az 10 O 199/25).

Wann muss der Straßenträger für ein Schlagloch haften?

Der Straßenträger müsse, so das Gericht, eine Straße nicht völlig und frei von Unebenheiten halten. Aber er sei verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen gegen Gefahren zu treffen, die Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können. Erkennbare Gefahren müssten Verkehrsteilnehmer dagegen selbst berücksichtigen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.

Das Gericht konnte im konkreten Fall nur eine Vertiefung von 4 Zentimetern feststellen. Die vom Motorradfahrer behauptete Tiefe von 8 Zentimetern ließ sich nicht nachweisen.

Das Gericht verwies auf obergerichtliche Entscheidungen, nach denen Schlaglöcher auf verkehrswichtigen Straßen in der Regel erst ab einer Tiefe von 15 Zentimetern, auf Autobahnen ab 10 Zentimetern beseitigt werden müssten. Entscheidend seien aber immer die Umstände des Einzelfalls.

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Gilt für Motorradfahrer ein anderer Maßstab?

Das Gericht berücksichtigte ausdrücklich, dass Unebenheiten für Motorräder wegen ihrer geringeren Stabilität gefährlicher sein können als für Autos. Trotzdem stufte es die 4 Zentimeter tiefe Vertiefung ohne scharfe Kante nicht als gefährlich ein.

Der Motorradfahrer habe gewusst, dass sich die Straße in einem eher schlechten Zustand befand. Nach Ansicht des Gerichts hätte er deshalb besonders aufmerksam fahren müssen.

Wie oft muss eine Straße kontrolliert werden?

Für einen Schadensersatzanspruch kann auch entscheidend sein, ob der zuständige Straßenträger die Gefahr kannte oder sie bei ordnungsgemäßen Kontrollen hätte erkennen und beseitigen müssen. Im Koblenzer Fall war die betreffende Strecke nach den Feststellungen des Gerichts einmal pro Woche kontrolliert worden.

Drei Tage vor dem Vorfall hatte eine Kontrolle stattgefunden, bei der keine Stelle festgestellt worden war, die ein sofortiges Eingreifen erforderte. Das Gericht hielt den wöchentlichen Kontrollrhythmus unter den konkreten Umständen für ausreichend.

Was sollten Sie bei einem Schlagloch-Schaden beachten?

Für die Haftung kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Tiefe des Schlaglochs allein entscheidet nicht. Neben der Tiefe können beispielsweise folgende Punkte eine Rolle spielen:

  • Breite und Länge des Schlaglochs

  • Scharfe Kanten

  • Erkennbarkeit der Gefahrenstelle

  • Allgemeiner Zustand der Straße

  • Lage und Verkehrsbedeutung der Straße

  • Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit des Betroffenen

Sind Straßenschäden erkennbar, müssen Sie Ihre Fahrweise darauf einstellen und Ihre Geschwindigkeit anpassen. Wer trotz sichtbar schlechter Fahrbahn zu schnell oder unaufmerksam fährt, kann mit Ansprüchen auf Schadensersatz scheitern.

ADAC Tipp: Nach einem Schlagloch-Schaden sollten Sie die Unfallstelle und das Schlagloch möglichst genau fotografieren, den Standort und die Fahrbahnsituation dokumentieren sowie Kontaktdaten möglicher Zeugen notieren. Bewahren Sie außerdem Rechnungen und Kostenvoranschläge für beschädigte Fahrzeugteile auf.