Dashcams im Test: Das digitale Auge fährt mit

14.09.2018

Eine Dashcam kann helfen, einen Unfall aufzuklären – doch richtig erlaubt sind sie nicht. Wir haben neun Modelle getestet und geben nützliche Tipps zur aktuellen Rechtslage.

Dashcam im Auto
  • Dashcams vor Gericht als Beweis zugelassen
  • Aber: Gute Autokameras gibt es noch nicht
  • Oft schlechte Bildqualität und untaugliche Befestigungen
 

Autokameras, die unter dem Rückspiegel angebracht sind und ständig den vorausfahrenden Verkehr filmen, werden in Europa immer populärer: Mit ihren Bildern könnte man bei einem Unfall seine Unschuld beweisen oder den Verkehrsrowdy anzeigen, wegen dem man gerade lebensgefährlich bremsen musste. 

Das Besondere an den Dashcams fürs Auto: Passiert ein Crash oder wird heftig gebremst und ausgewichen, merken das die Sensoren und speichern automatisch das Video ein, zwei Minuten vor dem Crash und die gleiche Zeit danach – es könnte ja einen Folgeunfall geben. Im Idealfall ist die Sequenz dann markiert und schreibgeschützt, damit sie daheim am Computer bequem zu übertragen ist.

Wir haben neun aktuelle Dashcams (Kunstwort aus dem englischen dashboard = Armaturenbrett und camera) nach Verhalten beim Crash, Bildqualität, Bedienung und Ausstattung getestet.

0,6 bis 1,5
sehr gut
1,6 bis 2,5
gut
2,6 bis 3,5
befriedigend
3,6 bis 4,5
ausreichend
ab 4,6
mangelhaft
Ein ADAC-Tester bringt eine Dashcam an der windschutzscheibe an
Vor dem Crashtest: Die Kameras werden an der Scheibe befestigt

Im Test erkannten zwei Kameras einen Crash oder hartes Bremsen nicht: Das Modell von Blackvue und die ansonsten gute iTracker. Aufgezeichnet bleiben die Daten, sind aber aufwändiger zu sichern.

Beim Crash hatten vor allem die Modelle mit der bequemen Saugnapf-Befestigung Probleme: Sie klappten nach oben und filmten nur noch den Himmel. Verbesserungsfähig bei allen: Die teils schlechte Bildqualität. Störend ist auch das Stromkabel, das lose vom oberen Scheibenrand zum Zigarettenanzünder hängt. Den Einbau sollte deshalb besser der Fachmann übernehmen.

Dashcams können tatsächlich nützlich sein. Was jetzt fehlt, ist eine klare Rechtslage zur legalen Dashcam-Nutzung. Denn permanente und nicht anlassbezogene Aufzeichnungen von Dashcams sind nach Datenschutzrecht ein Rechtsverstoß. Daran ändert auch nichts, dass der BGH jüngst entschieden hat, dass die Aufnahmen vor Gericht als Beweis dienen können – ein Bußgeld droht dem Filmer trotzdem.

ADAC Jurist: "Wir brauchen klare gesetzliche Regeln"

ADAC Experte Dr Markus Schäpe
ADAC Jurist Dr. Schäpe

Sind Dashcams bei uns erlaubt?
Ja. Aber nur, wenn sie nicht dauerhaft aufzeichnen – das verträgt sich nicht mit dem Datenschutz. Unproblematisch ist, wenn eine Dashcam nur punktuell filmt.  

Wie lange dürfen sie aufzeichnen?
So wenig wie nötig. Alles im Bereich von ein, zwei Minuten dürfte unkritisch sein. Und eine sich ständig überschreibende Dashcam, die nur bei einem konkreten Anlass speichert, wäre datenschutzrechtlich kein Problem.

Darf ich so ein Video ins Netz stellen?
Auf keinen Fall, falls Gesichter oder Kennzeichen zu erkennen sind. Ins Netz stellen darf ich das nur, wenn ich alles unkenntlich gemacht, also gepixelt habe.

Wem darf ich die Aufnahme zeigen?
Der Unfallhergang könnte meine Kfz-Versicherung, die des Unfallgegners oder die Polizei interessieren. Allerdings sollten Sie keine Aufnahmen zeigen, die Sie selbst belasten. 

Was wird vor Gericht anerkannt?
Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Wochen entschieden, dass Dashcam-Bilder als Beweismittel berücksichtigt werden müssen. Auch dann, wenn ein Datenschutzverstoß vorliegt, gibt es vor Gericht kein Verwertungsverbot.

Wo sieht der ADAC Handlungsbedarf?
Das Beste wäre, wenn der Gesetzgeber klar regeln würde, welche Aufnahmen gegen Datenschutz verstoßen. Im Moment rätselt jeder, wie lange gefilmt und gespeichert werden darf. Fünf, zehn Minuten oder nur 60 Sekunden? Hier brauchen wir klare gesetzliche Regeln.

Tipp Icon

Der Blick ins Ausland 

In den meisten europäischen Ländern sind Dashcams erlaubt: zum Beispiel in 
Frankreich, Italien, den Niederlanden oder Spanien. Besser ohne Dashcam sollten Sie 
nach Belgien, Luxemburg, Portugal, der Schweiz und nach Österreich reisen – denn 
dort gibt es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Was in welchem Land erlaubt 
ist, haben die ADAC Juristen für Sie aktuell recherchiert: adac.de/dashcam-recht

Ein Meteorit macht Dashcams über Nacht bekannt

Die Bilder waren faszinierend. Mit einem Lichtblitz, heller als die Sonne, trat ein 12.000 Tonnen schwerer Meteorit in die Erdatmosphäre ein und stürzte weithin sichtbar mit einem gewaltigen Rauchschweif im russischen Ural ab.

Niemand war an dem Tag im Februar 2013 um 9 Uhr auf dieses Ereignis vorbereitet. Und doch gibt es zahlreiche Bilder, die schnell in der ganzen Welt geklickt wurden: Videoaufnahmen, die mit den in Russland weit verbreiteten Dashcams automatisch aufgenommen wurden.