Felgen reparieren: Was ist erlaubt?

Risse und Macken an Felgen und Rad sehen nicht nur unschön aus, sondern können unter Umständen auch zum Sicherheitsrisiko werden. Wie man sie reparieren kann, ist ganz genau gesetzlich geregelt. Worauf man achten muss.
Schlaglöcher, Streusalz und Kollisionen können der Felge schaden
Die Reparatur ist streng reglementiert
Viele Werkstätten bieten passenden Service an
Der Bordstein ist der Intimfeind der Felge: Einmal nicht aufgepasst, kann man in einer Kurve leicht am Rand anschrammen und bleibende Schäden am Rad hinterlassen. Gerade die beliebten Leichtmetallfelgen ("Alufelgen"), sind gefährdet, besonders, wenn die Felgen seitlich über die äußere Reifenkontur vorstehen. Alufelgen sehen zwar um einiges besser aus als Stahlfelgen und sind leichter, aber auch weniger robust.
Mögliche Schadensbilder sind vielfältig: Am Felgenhorn, also am äußeren Rand der Felge, kann es zu Kratzern, Verformungen oder sogar zu Rissen kommen. Die Speichen können ebenfalls Schrammen bekommen, Korrosion durch Nässe und Streusalz greift das Material auf lange Sicht zusätzlich an.
Felgen reparieren: Geht das überhaupt?

Ramponierte Felgen sind nicht nur ein unschöner Anblick, sie können auch den Preis nach unten drücken, sollte man planen, das eigene Auto zu verkaufen. Zudem sollte man ein mögliches Sicherheitsrisiko nicht unterschätzen: Die EUWA, der Verband der europäischen Radhersteller, warnt vor einsetzender Materialermüdung, die durch Beschädigungen begünstigt werden.
Der Gedanke liegt also nahe, beschädigte Felgen zu reparieren. Doch das ist nicht ganz so einfach: Denn Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums verbieten eine Reparatur. Das schließt alle Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Schweißen und Rückverformungen ein. Räder mit Rissen, Deformationen und Anzeichen von fortgeschrittener Korrosion können ihre Zulassung verlieren und müssen dann ersetzt und verschrottet werden.
Sehr wohl erlaubt ist es allerdings, Leichtmetallräder aufzubereiten. Rein optische Defekte wie kleine Kratzer, Schrammen oder Korrosion dürfen ausgebessert werden. Als Regel gilt, dass die Beschädigung für eine Aufarbeitung nicht tiefer als 1 Millimeter und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sein darf. Das typische Bordstein-Malheur sollte also abgedeckt sein.
Alufelgen-Reparatur beim Fachbetrieb
Solche kosmetischen Arbeiten darf allerdings nur ein Fachbetrieb durchführen, der die Reparatur auch entsprechend dokumentieren und kennzeichnen muss. Zum Einsatz kommen TÜV-zertifizierte Verfahren wie etwa das von Wheeldoctor, bei dem Kratzer und Abschürfungen mit den erlaubten Mitteln und Techniken entfernt werden. Achtung: Eine Felge darf nur einmal aufbereitet werden.
Die Kosten hängen von der Schwere des Schadens ab. Kleinere Probleme können Werkstätten schon für weniger als 100 Euro beheben, bei größeren Macken oder mit zusätzlicher Lackierung können auch Preise bis zu 300 Euro pro Felge anfallen. Es ist also sinnvoll, notwendige Arbeiten im Voraus genau abzuklären und gegebenenfalls Kostenvoranschläge mehrerer Anbieter einzuholen.
Aufbereitungen von Leichtmetallrädern
Gemäß der "Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Pkw" ist auch zu beachten: Die Entfernung von Lacken mit "Strahlgeräten" oder mittels thermischer Methoden sind nicht zulässig. Bei Lackierarbeiten und Pulverbeschichtungen dürfen Einwirktemperaturen von 100 Grad Celsius nicht überschritten werden.
Technische Beratung: Ruprecht Müller, ADAC Technik Zentrum