Neuwagenkauf: Rabatte für Menschen mit Behinderung

Rollstuhlfaher wird beim Autokauf beraten
Wer beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann beim Autokauf unter Umständen sparen© Shutterstock/Natee K Jindakum

Viele Hersteller bieten Menschen mit Behinderung besondere Rabatte beim Neuwagenkauf an. Verhandeln sollte man trotzdem. Die wichtigsten Infos der ADAC Juristinnen und Juristen.

  • Neuwagenrabatt für Menschen mit Behinderung

  • Hersteller gibt Empfehlung, Händler entscheidet über Rabatt

  • Autohändler nach Preisnachlass fragen

Wieviel Preisnachlass für Menschen mit Behinderung beim Kauf eines neuen Autos möglich ist und wie Sie ihn bekommen.

Neuwagenkauf: Mit Händler verhandeln

Es besteht kein Anspruch auf einen Rabatt. Die Autohersteller geben nur unverbindliche Rabattempfehlungen. Den Rabatt müssen Sie konkret mit dem Händler aushandeln. Er erstellt ein individuelles Angebot und kann über die aktuellen Konditionen informieren. Da Händler unabhängig vom Hersteller sind, entscheiden sie am Ende selbst über einen möglichen Rabatt.

Rabatt für Menschen mit Behinderung

Die ADAC Juristinnen und Juristen haben die unverbindlichen Rabattempfehlungen der Hersteller recherchiert. Die Rabatte gelten für den Neuwagenkauf.

In der Regel rund 3 Prozent on top auf die Konditionen für Gewerbekunden.

Menschen mit Behinderung erhalten beim Kauf eines Audi-Neufahrzeugs direkt über die Audi-Handelspartner Sonderkonditionen. Die möglichen Konditionen können Sie beim jeweiligen Audi-Partner erfragen, sie werden vom jeweiligen Händlerbetrieb individuell festgelegt.

Die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich.

Fahrhilfen ab Werk werden für folgende Modellgruppen angeboten: Audi A3, Audi Q2, Audi Q3, Audi Q5 und für die vollelektrischen Audi Q4 e-tron und Audi Q6 e-tron.

Weitere Informationen direkt bei Audi

Menschen mit Behinderung erhalten Sonderkonditionen. Das sind die Voraussetzungen:

  • Beim Kauf eines BMW- und Mini-Neufahrzeuges können Sie die möglichen Rabatte direkt über die BMW- und Mini-Handelsorganisation erfragen.

  • Die Konditionen werden vom jeweiligen Händler individuell festgelegt. Die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich.

  • Es werden keine Fahrhilfen ab Werk angeboten, wobei BMW bei evtl. erforderlichen Umbauten eng mit ausgewählten Umrüstanbietern zusammenarbeitet.

  • Weitere Informationen direkt bei BMW

  • Beim Kauf eines Mini-Neufahrzeuges gibt es aktuell keine gesonderten Nachlässe.

Preisnachlässe sind in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeugmodell über MSG-mobil-sein möglich.

Dacia bietet wegen des geringen Einkaufspreises der Fahrzeuge keinen Rabatt für Menschen mit Behinderung an.

Für DS Automobiles gibt es standardmäßig 2 Prozent on top auf die Konditionen für Gewerbekunden.

Der Nachlass ist modell- und quartalsabhängig.

  • Fiat Pandina: 5 Prozent

  • Fiat 500 Elektro : 12,5 Prozent

  • Fiat 600 Elektro : 11 Prozent

  • Fiat 600 Hybrid: 7 Prozent

  • Fiat Grande Panda Elektro: 5 Prozent

  • Fiat Grande Panda hybrid: 5 Prozent

Das sind die Voraussetzungen: Der Käufer muss im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein.

Ford bietet keine Behindertenrabatte an. Den Händlern ist freigestellt, individuell Rabatte zu gewähren. Dazu gibt es von Ford keine generellen Aussagen.

Ein Nachlass ist individuell verhandelbar.

  • Jeder Honda-Vertragshändler entscheidet als eigenständiger Unternehmer, ob er einen Rabatt gewährt. Auch die Höhe des Rabatts kann jeder Händler eigenständig festlegen. Es gibt von Honda keine Rabattempfehlungen.

  • Der Honda-Vertragshändler erstellt ein Angebot für das Wunschfahrzeug und bespricht mit den Kunden alle Fragen um Sonderkonditionen und Finanzierungsprogramme.

Die Konditionsempfehlung für Menschen mit Behinderung hängt vom jeweiligen Modell ab und kann sich von Quartal zu Quartal ändern.

  • Der GdB muss mindestens 50 betragen.

  • Die Konditionen sind abhängig vom jeweiligen Quartalsprogramm und können entsprechend variieren. Die Nachlässe sind außerdem modell- und ausstattungsabhängig. Gut ausgestatte Modelle erhalten oft bessere Nachlassempfehlungen.

  • Interessenten können sich an den jeweiligen Hyundai-Händler vor Ort wenden und dort ein Angebot erhalten.

  • Es besteht eine Partnerschaft für behindertengerechte Fahrzeugumbauten zwischen der Hyundai Motor Deutschland GmbH und der PARAVAN GmbH.

Nachlass individuell verhandelbar. Das sind die Voraussetzungen:

  • Die Höhe der Konditionen (Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung) ist je nach Modell und Ausstattung unterschiedlich und kann individuell vom Jaguar-/Land Rover-Vertragspartner genannt werden.

  • Jaguar Land Rover gewährt für den Neuwagen einen entsprechenden Sonderzuschuss (außer PHEV-Modelle, Range Rover, Range Rover Sport und Defender).

  • Der GdB muss mindestens 50 betragen. Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss auf den/die Inhaber/in des Schwerbehindertenausweises oder auf einen Verwandten 1. Grades erfolgen. Mindesthaltedauer: 12 Monate.

Der Nachlass ist individuell verhandelbar. Die Konditionen ändern sich stetig. Die finale Entscheidung liegt beim Jeep-Händler selbst. Der Händler ist frei in der Angebotsgestaltung.

Nachlassempfehlung bis zu 19,5 Prozent je nach Modell auf Neufahrzeuge. Das sind die Voraussetzungen:

  • Kia empfiehlt auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass von bis zu 18,5 Prozent. Die finale Entscheidung liegt beim Kia-Händler selbst. Die Nachlässe sind eine Empfehlung, der Händler ist frei in der Gestaltung des Angebots.

  • Bei speziellen Fragen, wie beispielsweise Umbauten, rechtliche Themen etc. arbeitet Kia mit MSG-mobil-sein GmbH in Berlin zusammen.

  • Informieren Sie sich beim Kia-Händler, ob die optionale Kia-Service-Flatrate (ehemals 7-Jahre-Kia-Wartungspaket) mit den Rabatten für Menschen mit Behinderung kombinierbar ist. Jeder Kia-Händler kann selbst entscheiden, ob er die optionale Kia-Service-Flatrate in Verbindung mit den genannten Rabatten anbietet oder nicht.

Die Nachlässe sind modell- und quartalsabhängig. Das sind die Voraussetzungen:

  • Die Preisnachlässe beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung sind abhängig vom jeweiligen Quartalsprogramm und ändern sich dadurch stetig.

  • Eine zusätzliche Förderung ist Teil des Vertriebsprogramms und wird vom Händler individuell in das Kundenangebot für Menschen mit Behinderung eingerechnet.

Mercedes-Benz Pkw

15 Prozent Nachlass beim Kauf eines Mercedes-Benz-Neufahrzeugs (ausgenommen sind Mercedes-AMG-Modelle, G-Klasse, Mercedes-Maybach S-Klasse und Mercedes-Maybach GLS 600)

Mercedes-Benz Vans

  • Es gibt bis zu 23,5 Prozent Nachlass auf diverse Modelle bei Mercedes-Benz Vans.

  • Für Preisnachlässe der Transporter-Baureihen T-Klasse, Citan, V-Klasse, Vito und Sprinter kontaktieren Sie bitte Ihren Mercedes-Benz-Partner vor Ort.

Nachlass für Kundinnen und Kunden mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem GdB ab 50. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung auf den Schwerbehinderten selbst zugelassen werden. Der Nachlass wird auf den Neufahrzeugpreis inkl. Fahrhilfen ab Werk gewährt.

Hinweis: Mercedes-Benz bietet Fahrhilfen ab Werk an.

MG Motor Deutschland gewährt keine Rabatte für Menschen mit Behinderung.

Es sind für alle Mitsubishi-Modelle Preisnachlässe möglich. Das sind die Voraussetzungen:

  • Vorlage des Behindertenausweises und einem GdB von mindestens 50.

  • Die Mitsubishi-Vertragshändler sind eigenständig und können frei über den Nachlass entscheiden. Die Nachlässe werden durch den jeweiligen Vertragspartner festgelegt und können im Vergleich zu den anderen Vertragspartnern voneinander abweichen.

Nissan empfiehlt seinen Händlern für die Pkw-Modelle einen unverbindlichen Mindestnachlass zwischen 6 und 17,5 Prozent je nach Modell. Die Nachlässe können sich im Laufe des Jahres ändern und der Händler ist frei in der Angebotsgestaltung.

Das sind die Voraussetzungen:

Bei Nissan erhalten Menschen mit Behinderung Sonderkonditionen

Aktuelle Informationen zu Nachlässen und Konditionen erhalten Sie beim Nissan-Partner vor Ort. Die finale Entscheidung über den Nachlass liegt beim Nissan-Händler.

Der Nachlass ist modell- und quartalsabhängig. Das sind die Voraussetzungen:

Privatkunden mit einem GdB von mindestens 50. Die Mindesthaltefrist beträgt 6 Monate.

Außerdem bietet Opel für viele Modelle Fahrhilfen ab Werk (Handbedienungen, Lenkhilfen und Pedalabdeckungen).

Weitere Informationen direkt bei Opel

Aktuell bietet Peugeot direkt keine speziellen Nachlässe für Menschen mit Behinderung an. Allerdings gibt es über diverse Verbände Sonderkonditionen für alle Modelle.

Rabatt ist quartals-, modell- und ausstattungsabhängig (z.B. Kangoo 20 Prozent). Aktuelle Informationen zu Nachlässen und Konditionen erhalten Sie beim Renault-Partner vor Ort. Die finale Entscheidung über den Nachlass liegt beim Renault-Händler.

Nachlass individuell verhandelbar. Die finale Entscheidung liegt beim Händler.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Der Kunde oder ein Kind besitzt einen gültigen Behindertenausweis mit einem GDB von mindestens 50.

  • Menschen mit einem schriftlichen Nachweis einer Contergan-Schädigung sind ebenfalls berechtigt.

  • Die Zulassung muss auf die berechtigte Person erfolgen (Vor- und Nachname) oder auf einen Vormund dieser Person oder einen Betreuer.

  • Alternativ ist auch die Zulassung auf eine Person zulässig, die im Verwandtschaftsverhältnis 1. Grades zur bezugsberechtigten Person steht (Ehepartner bzw. Lebensgefährten mit identischer Adresse, Geschwister, Eltern, Großeltern, Kinder und Schwiegereltern).

Škoda empfiehlt den Händlern entsprechende Rabatte einzuräumen.

Folgende Personen können gesonderte Angebote und Konditionen nutzen:

  • Der Personen mit gültigem Schwerbeschädigtenausweis und einem GdB von mindestens 50.

  • Amtlich bestellte Betreuer eines Menschen mit Behinderung ab GdB 50, die Ihre Funktion mit einem gültigen Betreuerausweis nachweisen können.

  • Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Menschen mit Behinderung ab GdB 50.

Grundsätzlich gilt eine verpflichtende Zulassung des Fahrzeugs für mindestens sechs Monate. Bezugsberechtigten Personen steht maximal ein Fahrzeug mit Bezuschussung im laufenden Kalenderjahr zu.

Einzelheiten – auch zur Ausstattung – können direkt beim Škoda-Händler erfragt werden.

Nachlass in Höhe von 15 Prozent

Das sind die Voraussetzungen:

  • Der Nachlass wird auf Subaru-Neufahrzeuge gewährt und ist modellunabhängig. Für das Elektrofahrzeug Subaru Solterra und den Subaru BRZ gibt es jedoch keinen Sonderrabatt.

  • Den Nachlass erhalten Menschen mit Behinderung mit Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50. Sie müssen eine gültige Fahrerlaubnis haben und ihr Fahrzeug selbst fahren können. Es besteht eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und 3000 Kilometern. Die Zulassung muss auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises erfolgen.

Menschen mit Behinderung erhalten aktuell je nach Modell zwischen 16 und 19 Prozent Preisnachlass. Das sind die Voraussetzungen:

  • GdB von mindestens 50.

  • Suzuki empfiehlt aktuell auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass zwischen 16 und 19 Prozent (ausgenommen Across und Jimny).

  • Die Empfehlungen sind nicht bindend. Jeder Suzuki-Händler entscheidet eigenständig, ob und wie viel Rabatt er gewährt.

  • Für Fragen und die Abwicklung stehen die Suzuki-Händler zur Verfügung.

Der Rabatt ist modellabhängig.

  • Aygo X 500 Euro

  • Yaris Hybrid 500 Euro

  • Yaris Benziner 500 Euro

  • Yaris Cross 500 Euro

  • Yaris Cross Hybrid 1000 Euro

  • Corolla Hybrid 1000 Euro

  • Corolla Cross Hybrid 1000 Euro

  • C-HR Hybrid 1000 Euro

  • RAV4 Hybrid 1000 Euro

  • Proace Diesel 1000 Euro

  • Proace Verso Diesel 1000 Euro

  • Proace City Benzin/Diesel 1000 Euro

  • Proace City Verso Benzin/Diesel 1000 Euro

Das sind die Voraussetzungen:

  • Schwerbehindertenausweis mit GdB von mindestens 50.

  • Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate ab Erstzulassung und 3000 Kilometer Mindestlaufleistung.

  • Das Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen werden, auch wenn diese Person gefahren wird.

Menschen mit Behinderung bekommen 1000 Euro als Einmalzahlung pro Fahrzeug. Dies gilt für alle Modelle (inkl. PHEVs, aber keine BEVs).

Das sind die Voraussetzungen:

  • Behinderung mit mindestens GdB 50.

  • Maximal zwei Fahrzeuge pro Jahr.

  • Der Kaufvertrag und die Zulassung müssen auf den Behinderten oder auf Familienangehörige 1. Grades (d.h. Ehepartner, Eltern und Kinder, aber keine Geschwister) laufen.

Volkswagen Pkw

Bis zu 15 Prozent Nachlass bei Kauf eines Volkswagen-Neufahrzeugs.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Beim Kauf eines fabrikneuen Volkswagen-Fahrzeugs werden bis zu 15 Prozent Nachlass auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis – inklusive Fahrhilfe – gewährt. Diese Aktion umfasst nahezu alle Modelle der Marke Volkswagen Pkw.

  • Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen GdB von mindestens 50 ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Contergan-Schädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.

  • Bei Fragen zum Volkswagen-Sondernachlass können Kunden sich direkt an den Volkswagen-Partner vor Ort wenden.

Informationen auch zu Fahr- und Bedienhilfen ab Werk direkt bei VW

Volkswagen Nutzfahrzeuge

Auch Volkswagen Nutzfahrzeuge gewährt entsprechende Preisnachlässe für fabrikneue Fahrzeuge, die in Deutschland bei einem Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Händler bestellt werden.

Weitere Informationen direkt bei VW