Kindersitzzubehör bietet Lösungen für viele Probleme: Ob das Kind sich selbst abschnallt, der Kopf beim Schlafen nach vorne fällt oder ob es schlicht zu warm ist. Doch ist dieses Zubehör erlaubt, bringt es wirklich etwas oder schadet es bei einem Unfall sogar? Gurtschlösser sollen selbstständiges Abschnallen verhindern Nackenkissen, Zusatzgurt oder Kopfstützen gegen das Vorkippen des Kopfes Polster oder Gurtführungshilfen für mehr Komfort Der ADAC hat im Jahr 2019 insgesamt 13 Produkte für Kindersitzzubehör überprüft. Das Ergebnis: Zusatzprodukte sollten Sie nicht zu sorglos verwenden. Denn für Laien ist es oft schwierig abzuschätzen, ob zum Beispiel Zusatzgurte oder Gurtschloss-Sicherer überhaupt zugelassen sind. Generell müssen Kindersitze eine UN-ECE-Zulassung haben, an ihnen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Teilweise wird aber Kindersitzzubehör angeboten, das im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen steht und deren Verwendung zu versicherungsrechtlichen Problemen führen oder sogar das Verletzungsrisiko fürs Kind erhöhen kann. Trotzdem gibt auch Zubehörprodukte, die zulässig und hilfreich sind. Zubehör gegen selbstständiges Abschnallen Gurtschlossabdeckungen oder Brustclips, die ein Rausschlüpfen aus den Hosenträgergurten oder selbstständiges Abschnallen verhindern sollen, stehen meist im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen. Denn laut Vorschriften muss sich ein Gurt (egal ob für Kinder oder Erwachsene) durch eine einzige Betätigung öffnen lassen. Nicht bei allen Systemen ist dies nach dem Einbau noch gegeben, so dass diese Produkte im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen. Zulässig und hilfreich ist aber das 5Point Plus Anti Escape System. Es erspart Eltern dennoch nicht, ihrem Kind zu erklären, dass es sich im Auto nicht abschnallen darf. Stützfunktion für schlafende Kinder Die Autofahrt dauert, das Kind auf der Rückbank schläft ein, und der Kopf fällt ohne Halt nach vorne. Um den Kopf von schlafenden Kindern zu schützen, hat der ADAC Nackenkissen, einen Zusatzgurt und eine Kopfstütze untersucht. Ergebnis: Nackenkissen stellen keine Veränderung am Kindersitz dar und sind deshalb zulässig. Wichtig: die Größe des Kissens am besten mit dem Kind aussuchen, um den optimalen Komfort zu ermöglichen. Die Kopfstütze "NapUp" wird zwar mit dem Kindersitz verbunden, löst sich aber im Fall eines Aufpralls: Eine Gefährdung für das Kind besteht nicht. Allerdings ist hier die Akzeptanz von Seiten des Kindes fraglich, da die Stütze im Kopfbereich zusätzlich einengt. Mehr Komfort: Polster & Gurtführungshilfen Polster oder Gurtführungshilfen sollen helfen, den Komfort für die angeschnallten Kinder zu erhöhen. So soll der Gurt an den richtigen Stellen bleiben und nicht verrutschen. Das funktioniert zwar, ist aber im Falle eines vollwertigen Kindersitzes mit Rückenstütze gar nicht notwendig. Sitzklima: Sommerbezug & Winterfußsack In der letzten vom ADAC untersuchten Kategorie geht es um das Sitzklima. Also die Helfer, die übermäßiges Schwitzen oder Frieren im Kindersitz verhindern sollen. Um vor allem kleine Kinder in Babyschalen vor Hitze oder Kälte zu schützen, gibt es sowohl Sommerbezüge als auch Winterfußsäcke. Beide sind bei Eltern sehr beliebt, doch vor allem bei den Sommer- oder Schonbezügen muss darauf geachtet werden, dass der Airbag-Warnhinweis auf der Babyschale nicht verdeckt ist. Im Zweifel sollten Eltern auf Bezüge der Kindersitzhersteller zurückgreifen. Fachliche Beratung: Andreas Ratzek, ADAC Technik Zentrum