Mit dem Fahrzeug in die Türkei

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in der Türkei beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in der Türkei für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in der Türkei?

  • Fallen in der Türkei Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in der Türkei?


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Tempolimits

innerorts50
außerorts90
Autobahnen1130
Schnellstraßen110

1 · auf bestimmten Routen 140 km/h (beschildert)

innerorts40
außerorts180
Autobahnen3110
Schnellstraßen2100

Tempolimits für Gespann aus Pkw und Anhänger; Gespanne aus Wohnmobil/Minibus und Anhänger 10 km/h niedriger als Limit für Wohnmobil/Minibius

1 · Gespanne aus Wohnmobil/Minibus und Anhänger 70 km/h

2 · Gespanne aus Wohnmobil/Minibus und Anhänger 80 km/h

3 · Gespanne aus Wohnmobil/Minibus und Anhänger 90 km/h

innerorts50
außerorts180
Autobahnen2100
Schnellstraßen290

1 · mit Beiwagen: 70 km/h

2 · mit Beiwagen: 80 km/h

innerorts50
außerorts80
Autobahnen100
Schnellstraßen90

alle Wohnmobile (ohne Gewichstbeschränkung) und Minibusse

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
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Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

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Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1, 2eingeschränkt erlaubt1, 2
auf Privatgrund3eingeschränkt erlaubt1eingeschränkt erlaubt1

1 · regionale Verbote (z. B. geschützte Wälder)

2 · eine Genehmigung durch die örtlichen Behörden wird empfohlen

3 · die Einholung einer Erlaubnis des Grundstückbesitzers wird empfohlen

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium für Umwelt und Stadtplanung:

T.C. Çevre Ve Şehircilik Bakanliği

Mustafa Kemal Mahallesi Eskişehir Devlet Yolu (Dumlupınar Bulvarı) 9. km

278 Çankaya

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) ist obligatorisch (i.d.R. erhältlich bei Ihrer Versicherung). Es muss sichergestellt werden, dass Versicherungsschutz für die gesamte Türkei besteht (europäischen und asiatischen Teil). Ansonsten muss an der Grenze eine Kurzzeithaftpflichtversicherung abgeschlossen werden (z.B. beim Türkischen Touring- und Automobilclub/TTOK).

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Fahrzeuge können vorübergehend ohne Zolldokument für bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr eingeführt werden. Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten der individuell vereinbarten Frist muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Strafen drohen. Das Fahrzeug muss 6 Monate außerhalb der Türkei bleiben, bevor eine weitere vorübergehende zollfreie Einfuhrperiode zulässig ist.

Bei der Einreise mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme zu vermeiden.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Für ADAC Mitglieder wird die Bestätigung der Vollmacht kostenlos durch alle ADAC Geschäftsstellen (nicht ADAC Vertretungen) vorgenommen.

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild") muss am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Gefahrenstellen (z.B. Schlaglöcher) sind häufig nicht gekennzeichnet.

Sie beträgt 0,5.

Für PKW-Fahrer mit Wohnwagen oder Anhänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Straßenbahnen haben Vorfahrt.

Rechts vor links gilt nur für Kraftfahrzeuge nicht für nichtmotorisierte Fahrzeuge.

Parkverbot gilt im Bereich von 25 m vor einem Gefahrenzeichen sowie in Tunneln, Unterführungen und Brücken.

Bozuk satıhSchlechte Straße
DURStopp
Tehlikeli VirajGefährliche Kurve
Park Yapılmaz bzw. Park Etmeyiniz bzw. Park YasakParkverbot
DikkatAchtung
İnşaatBaustelle
SollamayınÜberholverbot
DurakBushaltestelle
Yavaş bzw. YavaşlaLangsam fahren
Tek YönEinbahnstraße
Taşıt GiremezGesperrt

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.

Kinder unter 150 cm und 36 kg Körpergewicht benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder über 150 cm, müssen unter der Verwendung des 3-Punkt-Gurts mit Kindersitzkissen auf dem Rücksitz transportiert werden.

Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.

Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen dringend geraten.

Darüber hinaus empfehlen wir die Mitnahme von zwei Warndreiecken.

Die Polizei ist berechtigt, bei einem Verkehrsvergehen das Bußgeld vor Ort zu verlangen. Begleichen Sie das Bußgeld sofort bzw. innerhalb der nächsten 15 Tage, kann dies zu einem Rabatt in Höhe von 25% der Geldbuße führen.

Bei Personenschäden ist die Polizei zu benachrichtigen. Für die Schadensregulierung wird ein Polizeiprotokoll benötigt.

Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

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