
Mit dem Auto unterwegs in Schweden
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,2.
Warnwestenpflicht
Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.
Kindersitze
Kinder unter 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Telefonieren
In motorbetriebenen Fahrzeugen darf kein Mobiltelefon oder eine andere Kommunikationsausrüstung während der Fahrt in der Hand gehalten werden.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.
Dashcam
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Winterausrüstung
Winterreifen
Von Dezember bis Ende März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung). Mindestprofiltiefe 3 mm bei Fahrzeugen bis 3,5 t und bei schwereren Fahrzeugen 5 mm.
Schneeketten
Sie können zusätzlich an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern.
Spikes
Wenn die Witterung es erfordert, ist die Nutzung von Spikes zwischen Oktober und 15. April erlaubt. Es gibt einige lokale Einschränkungen für die Verwendung von Spike-Reifen.
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Diese Vorschrift gilt auch während der Mitternachtssonne.
Überholen
Wenn ein Bus an einer regulären Bushaltestelle anhält und ein blinkendes Schild mit "30" auf der Rückseite anzeigt, darf nur mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h überholt werden.
Vorfahrtsregelungen
Die Straßenbahn hat Vorfahrt.
Halten und Parken
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Besondere Verkehrszeichen
M (weißer Buchstabe auf blauem Grund) | Gegenverkehr beachten und ggf. Ausweichstelle benutzen. |
Avgift | Parkgebühr |
P-skiva | Parkscheibe erforderlich |
Förhyrda platser Boende |
Sonderparkberechtigung erforderlich |
1 tim | Parken bis zu einer Stunde |
Datumparkering | Parken nur an geraden oder ungeraden Tagen |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Unfällen mit Personen- oder schweren Sachschäden muss sofort die Polizei gerufen werden. Die Unfallstelle darf nicht verlassen werden und die betroffenen Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden.
Bei geringen Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Jegliche Kollision mit einem Tier (Elch, Hirsch, Rentier, Wildschwein, Bär, Wolf, Luchs etc.) muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden, auch wenn das Tier nicht verletzt oder getötet wurde. Die Unfallstelle ist zu kennzeichnen.
Unfälle mit kleineren Tieren (Dachse, Hasen, Füchse etc.) müssen nicht gemeldet werden.
Bußgelder - Besonderheiten
Bei geringeren Verstößen kann die Polizei die Bezahlung des Bußgeldes vor Ort verlangen. Besonders Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte können mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug geahndet werden. Der Führerschein erhält dann den Vermerk "Nicht gültig in Schweden."