Mit dem Fahrzeug in Rumänien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Rumänien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Rumänien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Rumänien?

  • Fallen in Rumänien Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Rumänien?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Rumänien?

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Tempolimits

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen100
Autobahnen130
innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen90
Autobahnen120
innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen100
Autobahnen130
innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen90
Autobahnen120

bis 3,5 t zGG

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen90
Autobahnen110

über 3,5 t zGG

Für Kfz-Lenker, die den Führerschein noch kein Jahr besitzen, gelten um 20 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeiten außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Kraftstoffpreise

Diesel11,43 €/liter
Benzin21,40 €/liter

1 · Motorina

2 · Benzina Super 95, E10, Benzina Super Plus 98

Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.

Öffnungszeiten und Zahlungsmittel

Die meisten Tankstellen an den Hauptverkehrsstraßen haben rund um die Uhr geöffnet, auf dem Land meist nur bis 21 Uhr. Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.

Tankstellenkarte und aktuelle Preise

Reservekraftstoff / Kanister

Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist untersagt.

Kraftsoffsorten und Autogas

E5 wird kaum noch angeboten.

LPG (GPL) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt.

LPG Tankstellen

CNG (gaz metan, gaz natural) begrenzt verfügbar.

CNG-Tankstellenverzeichnis

Innerhalb der EU kennzeichnen runde Symbole die verschiedenen Benzinsorten, quadratische den Diesel und Rauten gasförmige Kraftstoffe.

Einheitliche Kraftstoffbezeichnungen

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
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Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

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Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzen1für eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzenerlaubterlaubt
auf Privatgrund2erlaubterlaubt

1 · Das Auswärtige Amt rät vom Übernachten außerhalb von Campingplätzen ab, es sollten nur ausgewiesene Plätze benutzt werden

2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Ministerul Transporturilor

Sector 1

Bulevardul Dinicu Golescu nr. 38

010873 Bucuresti

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,0.

Ampeln springen gleich von Rot auf Grün. Statt der Gelbphase wird häufig durch Sekundenzähler der Wechsel angekündigt.

Überholverbot gilt auf Brücken.

Parkplätze in Städten sind überwiegend bewacht und gebührenpflichtig. Das Halten und Parken vor bzw. nach Zebrastreifen, Kreuzungen/ Einmündungen und Bushaltestellen ist erst ab einem Abstand von 25 m erlaubt, bei Straßenbahnhaltestellen 50 m.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Motorradfahrer müssen auch innerorts tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren.

Straßenbahn-Haltestellen

Verpflichtend ist das Anhalten in 5 m Entfernung vor Straßenbahnen, die an Haltestellen ohne Einbuchtung stoppen.

Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz gesichert werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. die kleiner als 1,50 m sind, dürfen nur auf Rücksitzen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden.

Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 t sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG wird das Mitführen einer Warnweste nur empfohlen.

Mitzuführen sind ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke.

Winterreifen

Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Schnee oder Eis auf den Straßen müssen alle Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) ausgerüstet sein, Mindestprofiltiefe von 4 mm.

Schneeketten

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

Es wird empfohlen, während der Wintermonate Schneeketten im Auto zu haben, insbesondere in Berggebieten, wo die Verwendung von Schneeketten mit einem runden, blauen Schild mit einem weißen Reifen mit einer Schneekette vorgeschrieben sein kann.

Spikes

Verboten.

Bei Verkehrskontrollen muss der Fahrer im Fahrzeug bleiben, beide Hände am Lenkrad lassen und die Anweisungen der Polizei befolgen. Die Insassen dürfen während der Kontrolle die Wagentüren nicht öffnen.

Die Polizei ist berechtigt, an Ort und Stelle Strafen zu erheben und bei schweren Verkehrsverstößen den Führerschein einzubehalten. Bei Bezahlung von Geldstrafen ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt.

Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden.

Die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« ist zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Kfz mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen.

Falls Schäden bereits bei der Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang erforderlich.

Toate directiileAlle Richtungen
OcolireUmleitung
CeataNebel
Drum periculosGefährliche Fahrbahn
Claxonarea interzisaHupverbot

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