
Mit dem Auto unterwegs in Portugal
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
In Portugal besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.<br /><br />Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis beträgt die Promillegrenze 0,2.
Warnwestenpflicht
Fahrer von in Portugal zugelassenen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste mitführen und im Bedarfsfall tragen, wenn sie ihr Fahrzeug im Falle einer Panne oder nach einem Unfall verlassen. Die Verpflichtung gilt für alle Auto- und Motorradfahrer.
Ausländische Fahrer sind von dieser Regelung nur dann betroffen, wenn sie z. B. mit einem Mietfahrzeug mit portugiesischen Kfz-Kennzeichen unterwegs sind.
Kindersitze
Kinder unter 1,35 Meter und das 12. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, dürfen nur in einer speziellen Rückhalteeinrichtungen mitreisen. Kinder bis zum 3. Lebensjahr dürfen auf dem Vordersitz nur mit einem deaktivierten Airbag und einem nach hinten gerichteten Kindersitz mitfahren.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Von der Verwendung einer Dashcam wird abgeraten, da erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
Winterausrüstung
Winterreifen
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten
Schneeketten dürfen an Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Lichtpflicht
Lichtpflicht besteht auf der "IP 5" (von Vilar Formos nach Aveiro) und an entsprechend beschilderten Strecken.
Mopeds und Motorräder müssen ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr
Diejenigen Fahrzeuge, die sich im Kreisverkehr befinden haben - sofern nichts anderes ausdrücklich geregelt ist - Vorfahrt vor den in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen.
Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur noch dann benutzt werden, wenn der Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen wird. Nimmt man die zweite oder dritte Ausfahrt, so bleibt man auf der innere Spur, damit die einfahrenden Autos nicht behindert werden. Anschließend fädelt man sich wieder auf die rechte Spur ein und verlässt den Kreisverkehr an der entsprechenden Ausfahrt.
Halten und Parken
Park- und Halteverbote sind durch gelbe Markierungen am Fahrbahnrand gekennzeichnet.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Zulässig ist ein Ladungsüberstand nach vorne bis zu einer Länge von 55 cm bzw. nach hinten bis höchstens 45 cm. Die überstehende Ladung (z. B. Fahrradträger) ist mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel zu kennzeichnen.
Nachdem die Pflicht zur Kennzeichnung der Ladung auch in Spanien besteht und Reisende stets Spanien passieren müssen, wenn Sie auf dem Landweg nach Portugal reisen, bietet es sich an, die in Spanien vorgeschriebenen Tafeln auch in Portugal zu verwenden.
Besondere Verkehrszeichen
Alto oder STOP | Halt |
Atenção oder Cuidado | Achtung bzw. Vorsicht |
Curva perigrosa | gefährliche Kurve |
De passagem | Vorfahrt achten |
Estacionamento proibido | Parkverbot |
Ir pela direita (esquerda) | rechts (links) fahren |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Personen- und erheblichen Sachschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Bußgelder - Besonderheiten
Bußgelder sind oft vor Ort zu begleichen. Fahrzeuge können beschlagnahmt werden, wenn der Fahrer die Bezahlung der Geldstrafe verweigert.