innerorts | 50 |
außerorts1 | 90/100 |
Autobahnen | 120 |
Schnellstraßen | 100 |
1 · je nach Beschilderung
innerorts | 50 |
außerorts1 | 70/80 |
Autobahnen | 100 |
Schnellstraßen | 80 |
1 · je nach Beschilderung
innerorts | 50 |
außerorts1 | 90/100 |
Autobahnen | 120 |
Schnellstraßen | 100 |
1 · je nach Beschilderung
innerorts | 50 |
außerorts1 | 90/100 |
Autobahnen | 120 |
Schnellstraßen | 100 |
bis 3,5 t zGG
1 · je nach Beschilderung
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80/90 |
Autobahnen | 110 |
Schnellstraßen | 90 |
über 3,5 t zGG
1 · je nach Beschilderung
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1 | eingeschränkt erlaubt1, 2 |
auf Privatgrund3 | eingeschränkt erlaubt1 | eingeschränkt erlaubt1 |
1 · nicht in Gebieten des Natura-2000-Netzes, in Schutzgebieten und in bestimmten Küstenzonen, außer an ausdrücklich dafür zugelassenen Stellen
2 · maximal 48 Stunden in derselben Gemeinde, außer an dort ausdrücklich dafür zugelassenen Orten, für die keine Übernachtungsgrenze festgelegt ist
3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
IMT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes, I.P.
Av. das Forças Armadas, 40
1649-022 Lisboa
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis beträgt die Promillegrenze 0,2.
Fahrer von in Portugal zugelassenen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste mitführen und im Bedarfsfall tragen, wenn sie ihr Fahrzeug im Falle einer Panne oder nach einem Unfall verlassen. Die Verpflichtung gilt für alle Auto- und Motorradfahrer.
Ausländische Fahrer sind von dieser Regelung nur dann betroffen, wenn sie z. B. mit einem Mietfahrzeug mit portugiesischen Kfz-Kennzeichen unterwegs sind.
Kinder unter 1,35 Meter und das 12. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, dürfen nur in einer speziellen Rückhalteeinrichtungen mitreisen. Kinder bis zum 3. Lebensjahr dürfen auf dem Vordersitz nur mit einem deaktivierten Airbag und einem nach hinten gerichteten Kindersitz mitfahren.
Von der Verwendung einer Dashcam wird abgeraten, da erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten dürfen an Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Lichtpflicht besteht auf der "IP 5" (von Vilar Formos nach Aveiro) und an entsprechend beschilderten Strecken.
Mopeds und Motorräder müssen ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Diejenigen Fahrzeuge, die sich im Kreisverkehr befinden haben - sofern nichts anderes ausdrücklich geregelt ist - Vorfahrt vor den in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen.
Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur noch dann benutzt werden, wenn der Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen wird. Nimmt man die zweite oder dritte Ausfahrt, so bleibt man auf der innere Spur, damit die einfahrenden Autos nicht behindert werden. Anschließend fädelt man sich wieder auf die rechte Spur ein und verlässt den Kreisverkehr an der entsprechenden Ausfahrt.
Park- und Halteverbote sind durch gelbe Markierungen am Fahrbahnrand gekennzeichnet.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenZulässig ist ein Ladungsüberstand nach vorne bis zu einer Länge von 55 cm bzw. nach hinten bis höchstens 45 cm. Die überstehende Ladung (z. B. Fahrradträger) ist mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel zu kennzeichnen.
Nachdem die Pflicht zur Kennzeichnung der Ladung auch in Spanien besteht und Reisende stets Spanien passieren müssen, wenn Sie auf dem Landweg nach Portugal reisen, bietet es sich an, die in Spanien vorgeschriebenen Tafeln auch in Portugal zu verwenden.
Alto oder STOP | Halt |
Atenção oder Cuidado | Achtung bzw. Vorsicht |
Curva perigrosa | gefährliche Kurve |
De passagem | Vorfahrt achten |
Estacionamento proibido | Parkverbot |
Ir pela direita (esquerda) | rechts (links) fahren |
Bei Personen- und erheblichen Sachschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Bußgelder sind oft vor Ort zu begleichen. Fahrzeuge können beschlagnahmt werden, wenn der Fahrer die Bezahlung der Geldstrafe verweigert.
Teile der Innenstadt sind Umweltzone. Die zweigeteilte Zone heißt "ZER" (Zona de Emissões Reduzidas) und ist beschildert. Zone 1 wird von der Achse Avenida da Liberdade/Baixa gebildet, Zone 2 befindet sich innerhalb der Straßen Av. Ceuta, Achse Norte-Sul (IP7), Av. Forças Armadas, Av. EUA, Av. General Spínola und Av. Infante D. Henrique. Die für Mitte 2021 geplante ZER Avenida Baixa Chiado (ABC) wurde bisher nicht umgesetzt.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Die Umweltzone gilt werktags 7-21 Uhr (beide Zonen).
Alle Angaben ohne Gewähr.