Mit dem Fahrzeug in Liechtenstein

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Liechtenstein beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Liechtenstein für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Liechtenstein?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Liechtenstein?

  • Wie hoch sind die Benzinpreise in Liechtenstein?

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Tempolimits

Innerorts50 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen100 km/h
Innerorts50 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen100 km/h
Innerorts150 km/h
Außerorts180 km/h
Schnellstraßen1100 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
Innerorts250 km/h
Außerorts280 km/h
Schnellstraßen2100 km/h
2 · über 3,5 t zGG
Innerorts50 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen80 km/h

Kraftstoffpreise

Diesel1,92 €/liter
Benzin1,84 €/liter

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Bis zu 25 l Kraftstoff kann in Reservekanistern zollfrei eingeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.

Die meisten Tankstellen akzeptieren Kreditkarten.

LPG ist nicht verfügbar, CNG ist an wenigen Tankstellen erhältlich.

Camping und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführte Behörde ist für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig.

Bundesamt für Straßen (ASTRA)

3003 Bern

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,8.

Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.

Es gilt ein Halteverbot bei einer gelben Linien am Fahrbahnrand.

Ein Parkverbot wird durch gelbe Kreuze, die mit einer gelben Linie verbunden sind, am Fahrbahnrand markiert.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.

Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.

Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Es gilt eine situative Winterreifenpflicht.

Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich bei einem runden Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss sofort die Polizei verständigt werden. Liegt ausschließlich ein Sachschaden vor, muss der Unfallverursacher den Geschädigten umgehend benachrichtigen, ggf. ist die Polizei zu verständigen.