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Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zu den Infos "Mit dem Auto unterwegs"
TeilnehmenFührerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. der Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Dies gilt auch für Wohnwagen.
Die nachfolgende Übersicht enthält nur die Lkw-Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen sowie Sonderregelungen während der Hauptreisezeit. Darüber hinaus kann es für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben, insbesondere auch für den überregionalen Lkw-Verkehr. Ziel dieser Einschränkungen ist oft, die Belastung der Anwohner mit Lärm und Abgasen zu verringern, die Sicherheit des Verkehrs zu erhöhen oder gegebenenfalls Mautausweichrouten zu sperren. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Betroffene Fahrzeuge |
Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht Lkw unter 7,5 t zul. Gesamtgewicht (mit oder ohne Anhänger), wenn die Gesamtlänge 14 Meter übersteigt oder die Fahrzeuge nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. |
Gebiet | Hauptstraßen und Transitrouten, ausgenommen Autobahnen |
Zeit |
Zwischen dem 15. Juni und 15. September eines jeden Jahres - freitags von 16.00 bis 23.00 Uhr - samstags von 5.00 bis 14.00 Uhr - sonn- und feiertags von 12.00 bis 23.00 Uhr |
Bemerkungen |
Freitags und an Vortagen von Feiertagen gilt auf folgenden Strecken kein Fahrverbot: - Str. Nr. 1 Grenzübergang Macelj - Krapina - Str. Nr. 2 Grenzübergang Dubrava Krizovljanska - Varazdin - Str. Nr. 4 Grenzübergang Bregana - Zagreb - Str. Nr. 8 Grenzübergang Pasjak - Rijeka. |
Betroffene Fahrzeuge |
Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht Lkw unter 7,5 t zul. Gesamtgewicht (mit oder ohne Anhänger), wenn die Gesamtlänge 14 Meter übersteigt oder die Fahrzeuge nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. |
Gebiet | Hauptstraßen und Transitrouten, ausgenommen Autobahnen |
am Vortag eines Feiertags und am Karfreitag | jeweils von 16.00 bis 23.00 Uhr |
am letzten Tag mehrerer aufeinanderfolgender Feiertage | jeweils von 12.00 bis 23.00 Uhr |
sonntags, wenn der nationale Feiertag oder der letzte Tag mehrerer aufeinanderfolgender Feiertage auf einen Freitag oder Samstag fallen | jeweils von 12.00 bis 23.00 Uhr |
freitags vor mehrtägigen Feiertagen, wenn diese Feiertage auf einen Sonntag und Montag oder auf einen Montag und Dienstag fallen | jeweils von 16:00 bis 23.00 Uhr |
Feiertage | 1. Januar, 6. Januar, 7. Januar, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, 30. Mai (Tag der Eigenstaatlichkeit), 22. Juni (Tag des Antifaschismus), 5. August (Tag der Heimatdankbarkeit), 15. August, 1. November, 25. und 26. Dezember, sowie einzelne, bewegliche kirchliche Feiertage. |
Mit dem Auto unterwegs
An den ehemaligen Frontlinien, insbesondere in Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, speziell die Gebiete um Vukovar und Vinkovci), Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica), das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik) besteht weiterhin eine Gefährdung durch Minen.
Straßen und Wege sollten hier nicht verlassen werden, da Minen oft dicht am Straßenrand verlegt wurden. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne Prilazite") ausgewiesen. Identifizierte Minenfelder sind teilweise durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder gekennzeichnet.
Nationalparks sind nicht betroffen, bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb besteht in der Regel keine Gefahr. Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Für Fahrer unter 25 Jahren und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t gelten 0,0.
Schulbusse und Busse
Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Vorfahrtsregelungen
Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
Halten und Parken
Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Bezahlung in bar am Parkautomaten oder per SMS.
Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt. Informationen zu den Parkzeitbeschränkungen, dem Zahlungssystem sowie eine Liste der Straßen nach Zonen entnehmen Sie bitte folgendem Link
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März (Winterzeit) mit Abblendlicht gefahren werden.
Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Lichtpflicht.
Kindersitze
Kinder unter 2 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz-Airbag deaktiviert ist. Kinder kleiner als 1,50 Meter benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Kinder ab 1,50 Meter sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern.
Warnwestenpflicht
Alle Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Weitere Mitführpflichten
Wir empfehlen die Mitnahme eines Ersatz-Glühlampen-Sets. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Bei einem Pkw darf der Ladungsüberstand nach vorne nicht mehr als 1 m betragen.
Der Ladungsüberstand über Fahrzeug und Anhänger darf nach hinten höchstens ein Sechstel der Länge betragen, die durchgehend auf dem Ladungsträger aufliegt.
Beträgt der Ladungsüberstand nach hinten mehr als 1 m, so ist das überstehende, äußere Ende der Ladung mit einem roten Tuch kenntlich zu machen, bei einem Anhänger mit einem quadratischen, 50 x 50 cm großen Schild mit fluoreszierenden, orangen und weißen Schrägstreifen das senkrecht zur Fahrzeuglängsachse angebracht ist.
Zusätzlich muss das überstehende Ende der Ladung mit einer Leuchte und einer roten, fluoreszierenden Substanz kenntlich gemacht werden.
Kennzeichnung bei Ladungsüberstand von mehr als 20 cm über die vorderen oder hinteren Parkleuchten des Fahrzeugs hinaus mit einer Leuchte und einem katadioptrischen Sensor, der nach vorne weiß und nach hinten rot strahlt.
Winterausrüstung
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen (M+S) auf der Antriebsachse montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
Schneeketten müssen mitgeführt werden und bei schnee- und eisbedeckten Straßen benutzt werden. Sie müssen an den Antriebsrädern montiert werden. In einigen Regionen (z. B. Lika und Gorski Kotar) ist unabhängig vom Reifentyp die Verwendung von Schneeketten vorgeschrieben.
Verboten.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilicher Schadensfeststellung wieder verlassen. Bei Sachschäden ist zusätzlich die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
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TeilnehmenWir sind immer telefonisch für Sie da.
Sie haben individuelle Fragen zu Ihrer Urlaubsplanung? Als ADAC Mitglied stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Stellen Sie uns Ihre Frage gerne über dieses Kontaktformular.
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