Einreise, Zoll und Aufenthalt im Kosovo
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Personaldokumente
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Die Dokumente müssen mindestens drei Monate ab Einreise gültig sein.
Reisen zwischen Kosovo und Serbien
Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht überschreitet. Selbst wenn dies eingehalten wird, sind Schwierigkeiten bis hin zur Einreiseverweigerung möglich. Grund dafür ist, dass Serbien den Kosovo als Teil seines Staatsgebietes und nicht als Ausland betrachtet.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden meist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, verzichten sie auf Wunsch oftmals auf die Anbringung des Stempels.
Grenzübergänge können kurzfristig geschlossen werden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich nach der aktuellen Sicherheitslage zu erkundigen.
Deutsche Minderjährige bis 14 Jahre, die mit nicht sorgeberechtigten Erwachsenen reisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Dazu sind Kopien der Geburtsurkunde des Minderjährigen und der Reisepässe der Sorgeberechtigten mitzuführen. Bis 14-Jährige dürfen nicht ohne erwachsene Begleitperson reisen.
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die allein, mit nicht sorgeberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils empfohlen.
Die ADAC Clubjuristen haben verschiedene Vorlagen erstellt, die ggf. zu beglaubigen sind. (Achtung - keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen.) Sie können hier heruntergeladen werden:
Reisevollmachten zum DownloadGesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise in den Kosovo keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für den Kosovo raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
Die Qualität der medizinsichen Versorgung entspricht in der Hauptstadt Prishtina zum Teil derjenigen in Westeuropa. In den größeren Städten wie Prizren, Mitrovice, Gjakove und Peje ist eine Versorgung auf gutem fachlichen Niveau gewährleistet. Ausstattung, Hygiene und pflegerische Versorgung sind mit Deutschland jedoch nicht zu vergleichen. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer in das Kosovo reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen Kosten für Transporte, z.B. in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland, nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs), die nicht zum Verkauf bestimmt sind, dürfen bis zu einem Wert von 175 Euro zollfrei eingeführt werden.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei ist die Einfuhr folgender Lebens- und Genussmittel: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 l alkoholische Getränke mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l alkoholische Getränke mit weniger als 22% Alkoholgehalt, 2 l Wein, 60 g Parfum und 250 ml Eau de Toilette. Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.
Waren die Informationen für Sie hilfreich?