Einreise, Zoll und Aufenthalt in Kolumbien

  • Welche Reisedokumente brauche ich für Kolumbien?

  • Benötige ich ein Visum für Kolumbien?

  • Welche Impfungen sind empfohlen?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweis

Teilreisewarnung des AA

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Offiziell muss er nur für den Reisezeitraum gültig sein. Es kam in der Vergangenheit jedoch vor, dass die Einreise verweigert wurde, weil der Pass weniger als 6 Monate gültig war. Ist dies der Fall, sollte man sich vor Reiseantritt vom Reiseveranstalter oder der kolumbianischen Botschaft bestätigen lassen, dass der Pass anerkannt wird.

Wurde der mitgeführte Pass jemals als verloren oder gestohlen gemeldet, sollte vor der Reise sichergestellt werden, dass die Meldung in der Interpol-Datenbank vollständig gelöscht ist. Andernfalls kann es bei der Einreise zu Problemen kommen.

Rück- oder Weiterreisetickets

Die Vorlage der Rück- oder Weiterreisetickets kann verlangt werden.

Visumsfreier Aufenthalt

Für einen touristischen Aufenthalt besteht keine Visumspflicht.

Bei der Einreise legt der Grenzbeamte per Stempel die Aufenthaltsdauer fest. Dies geschieht auf der Grundlage des Flugtickets, des Einladungsschreibens oder Ähnlichem. Es ist darauf zu achten, dass der benötigte Reisezeitraum abgedeckt ist. Die maximale Aufenthaltsdauer wird zunächst auf 90 Tage begrenzt. Im Land kann eine Verlängerung um weitere 90 Tage beantragt werden.

Bei der Einreise von Ecuador im Überlandbus sollte auf die Anbringung des Einreisestempels gedrungen werden, oftmals werden die Busse an der Grenze einfach durchgewunken.

Online-Registrierung

Einreise Alle Personen müssen sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise online über Migración Colombia registrieren. Die Registrierungsbestätigung ist der Fluggesellschaft vor dem Abflug vorzulegen. Ausreise Für die Ausreise ist die Registrierung über Migración Colombia innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug ebenso erforderlich.

Registrierung Migración Colombia

Gelbfieberimpfung

Bei Einreise aus Angola, Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo oder Uganda wird eine Gelbfieberimpfung verlangt. Diese ist auch erforderlich, wenn ein Transitaufenthalt von mehr als 24 Stunden in einem dieser Länder stattgefunden hat.

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Wenn Sie direkt aus Deutschland einreisen, brauchen Sie für die Einreise nach Kolumbien keine Impfungen nachzuweisen. Unabhängig von den Einreisevorschriften wird die Impfung gegen Gelbfieber jedoch empfohlen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Kolumbien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Wenn Sie direkt aus Deutschland einreisen, brauchen Sie für die Einreise nach Kolumbien keine Impfungen nachzuweisen. Unabhängig von den Einreisevorschriften wird die Impfung gegen Gelbfieber jedoch empfohlen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Kolumbien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

In weiten Teilen des Landes kommt es, besonders während lokaler Regenzeiten, zur Übertragung von Dengue-Fieber. Das Risiko ist teilweise erheblich. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 gibt es aber auch eine Schutzimpfung in der EU.

Ein geringes bis mäßiges Risiko in Kolumbien an Malaria zu erkranken, besteht das ganze Jahr über. Es ist während und kurz nach Regenzeiten höher als sonst. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden wie dem Choco an der Pazifikküste, im Amazonasgebiet an der brasilianischen Grenze und an der Karibikküste im Grenzgebiet zu Panama auf. Sie reicht bis in Höhen von 1.600 m und die gefährliche Malaria tropica macht mehr als die Hälfte der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem für Gebiete mit höherem Malariarisiko die vorsorgliche Einnahme von Medikamenten, für solche mit geringem Risiko die Mitnahme eines geeigneten Notfallmedikaments. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Kolumbien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Ausländer werden dort zumeist in Privatkliniken behandelt und die Kosten können deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Zollfreie Einfuhr

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können bis zum einem Gesamtwert von 2000 US $ zollfrei eingeführt werden (maximal 10 Einheiten einer Warenklasse). Für Minderjährige gilt die Hälfte des Betrags. Wertvolle Gegenstände sollten bei der Einreise auf einem besonderen Formblatt deklariert werden, damit bei der Ausreise keine Schwierigkeiten entstehen.

Formblatt kolumbianische Zollbehörde

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.