Einreise, Zoll und Aufenthalt in Kanada
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: nein
Das Dokument muss für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu sechs Monate gilt:
Visum: nicht erforderlich
Einreisegenehmigung: erforderlich
Für die Einreise über den Luftweg, auch im Transit, ist im Voraus eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) zu beantragen. Die Genehmigung kostet sieben kanadische Dollar. Sie wird in der Regel binnen weniger Minuten erteilt. Ist eine genauere Prüfung erforderlich, erhält der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Mitteilung, und es kann zu längerer Bearbeitungszeit kommen. Es empfiehlt sich deshalb, die eTA frühzeitig zu beantragen.
Bei der Ankunft wird der Reisende befragt. Dem Grenzbeamten ist überzeugend darzulegen, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist und Kanada wieder verlassen wird. Reisende dürfen kein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Die Entscheidung über die Einreise trifft der Grenzbeamte vor Ort. Er legt die Aufenthaltsdauer fest und vermerkt sie im Einreisestempel. Eine erteilte eTA begründet keinen Anspruch auf Einreise.
Die eTA ist 5 Jahre für mehrere Einreisen bis zu jeweils 6 Monate gültig, dabei muss mit dem Reisepass gereist werden, mit dem die eTA beantragt wurde. Wird der Reisepass ungültig, erlischt sie.
eTA Bedingungen und Online Beantragung
Für die Einreise auf dem Landweg ist keine eTA erforderlich.
Bei der Einreise über viele internationale Flughäfen kann vorab (bis zu 72 Stunden vor dem Flug) eine Registrierung über "ArriveCAN" (App oder Online) vorgenommen werden. Dies ist nicht vorgeschrieben, beschleunigt jedoch den Einreiseprozess.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Kanada keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis A, Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Die medizinische Versorgung in Kanada hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Kanada reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deReisen mit Hund und Katze
Der EU-Heimtierausweis ist erforderlich, in dem die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung vermerkt sein muss. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss auch eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Manche Fluggesellschaften verlangen weitere Impfungen oder ein Gesundheitszeugnis, erkundigen Sie sich dort.
Bei der Einreise nach Kanada prüft der Grenzbeamte das Tier auf äußerliche Anzeichen von Krankheiten. Bei Krankheitsverdacht sind weitere Maßnahmen erforderlich. Es wird eine Gebühr erhoben.
Detaillierte Informationen enthält die Webseite der Canadian Food Inspection Agency/Animal Health Division .
Bei der Wiedereinreise in die EU (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht) sowie eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Zollbestimmungen
| Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
| Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 60 CAD. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren (Alkoholika in einigen Provinzen erst ab 19 Jahren) Höchstmengen bis zu 200 St. Zigaretten und 100 St. Zigarillos und 50 St. Zigarren und 200 g Tabak, 1,5 l Wein oder 8,5 l Bier oder 1,14 l Spirituosen). |
1 · Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Um Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden, empfiehlt es sich, auf die Mitnahme von Nahrungsmitteln ganz zu verzichten.
Waren für den persönlichen Gebrauch: abgabefrei, keine Zollformalitäten Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - Privatreisen| Waren wie Reiseandenken und Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
| Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich