Einreise, Zoll und Aufenthalt in Costa Rica

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie

Es gibt keine coronabedingten Einreisebestimmungen.

Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Für Touristen genügt der bei der Einreise und dem Folgetag gültige Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Für die Rückreise sowie die Weiterreise in andere Länder empfiehlt das Auswärtige Amt eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Außerdem sind ein Ticket für die Rück- oder Weiterrreise sowie der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich.

Der visafreie touristische Aufenthalt ist auf maximal 90 Tage beschränkt, jedoch besteht kein Anspruch auf die Gewährung dieses vollen Zeitraumes. Der Grenzbeamte legt bei der Einreise die konkrete Aufenthaltsdauer fest. Grundlage für seine Entscheidung bilden das Rückreiseticket, der Aufenthaltszweck, die finanziellen Mittel und eventuell sonstige Kriterien.

Bei Grenzübertritten auf dem Landweg zwischen Costa Rica und seinen Nachbarländern Panama und Nicaragua ist auf die Anbringung der Ein- und Ausreisestempel dieser Staaten im Reisepass zu achten. Dies gilt auch für die Fußgängerbrücke am panamaisch-costaricanischen Grenzübergng Sixaola. Ohne die Stempel kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Sie finden diese Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission". Abweichend von dieser Liste ist jedoch - bei Einreise aus Argentinien und Panama kein Gelbfiebernachweis erforderlich und - bei Einreise aus Tansania und Sambia ebenso der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.

WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete

Reisevollmacht für Minderjährige

Deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, benötigen nach costa-ricanischem Recht keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. In der Praxis muss jedoch damit gerechnet werden, dass eine in Spanisch verfasste, notarielle Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter mit Apostille (Überbeglaubigung) nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen verlangt wird. Mehr erfahren Sie hier:

Botschaft von Costa Rica zur Apostille

Gesundheitsinformationen

Impfungen, Einreisevorschriften

Wenn Sie direkt aus Deutschland einreise, brauchen Sie keine Schutzimpfungen nachzuweisen. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Costa Rica raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Typhus, Hepatitis B, Tollwut.

Weitere Informationen

Wie praktisch überall in der Karibik kommt es auch in der Dominikanischen Republik zu Infektionen mit Denguefieber und Chikungunyafieber. Da bis auf weiteres gegen beide Erkrankungen keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, besteht die entscheidende Schutzmaßnahme in der konsequenten Vermeidung von Mückenstichen (s.a. das entsprechende ADAC-Infoblatt)

Schutz gegen Insekten

Malaria

Das Risiko, in Costa Rica an Malaria zu erkranken, ist praktisch vernachlässigbar gering. Besondere Schutzempfehlungen gibt es nicht. Trotzdem sollte wegen anderer Krankheiten auf konsequente Vermeidung von Mückenstichen geachtet werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt San José entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In anderen Städten kann in der Regel mit einer Versorgung auf akzeptablem Niveau gerechnet werden, in ländlichen Gebieten mit einer Grundversorgung. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Reiseapotheke

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Reisemedizinische Beratung

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Auslandskrankenversicherung

Wer nach Costa Rica reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

ADAC-Infodienst

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Bei der Einreise zu beachten

Lebens- und Genussmittel

Abgabenfrei können eingeführt werden: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak, 3 Liter alkoholische Getränke und eine angemessene Menge Parfüm.

Gebrauchsgüter

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.

Bei der Ausreise zu beachten

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.